Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
10.12.1987
Aktenzeichen
I ARZ 809/87
Dazu im Internet

dejure.org

nicht geprüfte Gerichtsstandsbehauptung

§ 36 Nr. 6 ZPO gilt auch, wenn ein Gericht nach Verweisung die "Übernahme des Verfahrens abgelehnt" hat;

§ 281 Abs. 2 ZPO aF, auch eine prozeßordnungswidrige Verweisung hat i.d.R. Bindungswirkung, Grenze: Willkür und Versagung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG)

Alpmann Schmidt

ZPO § 128, 281 Abs. 1

Fundstellen
BGHZ 102, 338
NJW 1988, 1794
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