Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99   

Nicht mitbeurkundete Bauzeichnungen

§ 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie gilt im Insolvenzfalle nur eingeschränkt: keine Verrechnung von Konkursforderungen mit (nach Konkurseröffnung entstandenen) Forderungen der Konkursmasse (hier: Nutzungszinsen, § 987 BGB, im Rahmen der Rückabwicklung eines formnichtigen Immobilienkaufvertrags), § 55 S. 1 Nr. 1 KO 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO)

Volltextveröffentlichungen (13)

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  • Deutsches Notarinstitut (Volltext/Leitsatz)

    BGB §§ 987 Abs. 2, 313, 812, 818 Abs. 4; KO §§ 17, 21, 55 Satz 1 Nr. 1

  • rws-verlag.de

    Anspruch des Konkursverwalters eines Bauträgers auf Nutzungsersatz von Besitzer einer formnichtig gekauften Eigentumswohnung

  • Prof. Dr. Lorenz

    Formerfordernis und Nebenabreden; Voraussetzungen der "treuwidrigen Berufung auf den Formmangel; Nutzungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts; Reichweite des Nutzungsersatzes nach Rechtshängigkeit (§ 987 II BGB); "Saldotheorie" im Konkurs/Insolvenzverfahren

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 987 Abs. 2, 313, 812, 818 Abs. 4; KO §§ 17, 21, 55 Satz 1 Nr. 1
    Rückabwicklung bei formnichtigem Grundstückskaufvertrag

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung; Aufrechnung mit Gegenansprüchen im Konkursverfahren des Verkäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Besitzer einer formnichtig gekauften Eigentumswohnung hat bei Konkurs des Verkäufers Nutzungsersatz ab Rechtshängigkeit zu leisten

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch des Konkursverwalters eines Bauträgers auf Nutzungsersatz gegen Besitzer einer formnichtig gekauften Eigentumswohnung

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Formnichtiger Grundstückskaufvertrag im Konkurs des Verkäufers: Rechtsfolgen? (IBR 2002, 139)

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Rückabwicklung eines formnichtigen Wohnungskaufvertrags im Konkurs des Verkäufers

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Konkursverwalters eines Bauträgers auf Nutzungsersatz gegen Besitzer einer formnichtig gekauften Eigentumswohnung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 149, 326
  • NJW 2002, 1050
  • ZIP 2002, 309
  • MDR 2002, 540
  • WM 2002, 350
  • BB 2002, 475
  • NZM 2002, 229
  • NZI 2002, 150
  • DNotZ 2002, 656
  • IBR 2002, 139
  • DB 2002, 734
  • BauR 2002, 837 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (30)  

  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03  

    Arbeit & Soziales - Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz

    Demzufolge wäre durch Vergleich der infolge des Bereicherungsvorgangs verursachten Vor- und Nachteile zu ermitteln, für welchen Beteiligten sich ein Überschuß ergibt; dieser Vertragsteil wäre dann Gläubiger eines einheitlichen, von vornherein durch Abzug des ihm zugeflossenen Vorteils beschränkten Anspruchs (vgl. BGHZ 116, 251, 256; 145, 52, 55; 149, 326, 333 f).

    Denn allgemein sieht das Insolvenzrecht keine Verstärkung für Rückabwicklungsansprüche aus nichtigen Rechtsgeschäften aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung vor; diese werden vielmehr nicht besonders geregelt (BGHZ 149, 326, 334).

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07  

    Insolvenzrecht - Rücktritt des Käufers nach Zahlung des Kaufpreises

    Der entscheidende Unterschied zu den von dem Bundesgerichtshof entschiedenen Fallgestaltungen, in denen dieser die Insolvenzbeständigkeit eines Zurückbehaltungsrechts verneint habe (BGHZ 149, 326 ff; 150, 138 ff; 161, 241 ff), liege hier darin, dass der Vertrag zunächst wirksam und nicht von Anfang an nichtig gewesen sei.

    Bei dieser durch das eigenverantwortliche Vorgehen der Beklagten geprägten Sachlage kann von einem für sie schlechthin untragbaren Ergebnis keine Rede sein (BGHZ 149, 326, 331; 150, 138, 144).

  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 189/07  

    Notarrecht - Amtshaftung wegen Nichtbeurkundung einer Baubeschreibung

    Das Ergebnis muss für die betroffene Partei schlechthin untragbar sein (BGHZ 149, 326, 331; BGH, Urteile vom 19. Januar 1979 - II ZR 172/76 - DNotZ 1979, 332, 334 unter 2.; vom 9. Januar 2003 - IX ZR 422/99 - NJW 2003, 1940, 1943 unter III. 3. b) bb); vom 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 - NJW 2004, 3330, 3331 f unter II. 3. b) aa); jeweils m.w.N.).

    Das ist dann anzunehmen, wenn entweder die wirtschaftliche Existenz des einen Vertragsteils durch die Nichtigkeit des Vertrages gefährdet würde oder wenn dem anderen Teil eine besonders schwere Treuepflichtverletzung vorzuwerfen ist (BGHZ 149, 326, 331 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. Juli 2004 aaO).

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