Rechtsprechung
   BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94   

Nicht ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

Art. 103 Abs. 1 GG, § 278 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 139 Abs. 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>);

§ 72a ArbGG (vgl. auch § 133 VwGO), Nichtzulassungsbeschwerde gehört bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit nicht zum Rechtsweg i.S.v. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LAG Düsseldorf, 24.09.1993 - 9 Sa 996/93
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 45



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98  

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Diese ist als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes, die Jugendliche ausbildet, gehalten, der mit ausländerfeindlichen Verhaltensweisen einhergehenden Mißachtung energisch entgegenzutreten, und braucht sie nicht hinzunehmen (vgl. BVerfG Beschluß vom 2. Februar 1995 - 1 BvR 320/94 - AP Nr. 53 zu Art. 103 GG, zu C I der Gründe; Senatsurteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434, zu 2 der Gründe).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03  

    Mietvertrag - Kündigung: Zur Haftung bei mehreren Untervermietern

    Nur in diesem Kontext übernimmt der Untervermieter mit der durch den Untermietvertrag eingegangenen Verpflichtung zur Gewährung des Mietgebrauchs auch die Haftung für seine Leistungsfähigkeit (vgl. BGH NJW 1996, 45).

    (b.) Der Beklagte ist auch durch die unmittelbar an die "Erste Untervermieterin" geleisteten Zahlungen nicht i.S. des § 812 Abs. 1 BGB von einer Verbindlichkeit befreit worden, denn mit der Beendigung des Hauptmietverhältnisses und dem Herausgabeverlangen des Grundstückseigentümers war auch dem Beklagten in seiner Eigenschaft als (Unter-) Mieter der "Ersten Untervermieterin" der Gebrauch der Mietsache entzogen mit der aus § 537 Abs. 1 BGB a.F. folgenden Konsequenz einer Mietzinsreduzierung auf Null (vgl. BGH NJW 1996, 45; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1304; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rdnr. 1329).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98  
    Unterläßt es einen solchen Hinweis, ist - auch - Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (BVerfG, Beschl. v. 02.01.1995 -1 BvR 320/94 -, NJW 1996, 45, 46).
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