Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93 |
Nicht übersetzte Bürgschaftsurkunde
§ 2 AGBG (Hinweis: jetzt § 305 BGB <Fassung seit 1.1.02>) ist nicht anwendbar auf "Formularverträge";
§ 119 Abs. 1 BGB bei Täuschung durch den Hauptschuldner über Inhalt der Erklärung, § 121, § 122 BGB
Volltextveröffentlichungen (5)
- Prof. Dr. Lorenz
Inhaltsirrtum bei Unterschrift unter eine ungelesene/falschverstandene Urkunde
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB; Anfechtung einer Bürgschaftserklärung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anfechtung der Bürgschaftserklärung einer ausländischen Bürgin ohne Deutschkenntnisse wegen Irrtums über den Inhalt
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksame Einbeziehung von AGB durch vorformulierte Bürgschaft ohne besondere Geltungsvereinbarung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 190
- ZIP 1994, 1840
- MDR 1995, 459
- BB 1994, 2439
- DNotZ 1995, 298
- WM 1994, 2274
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96
Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. Oktober 1994 ( IX ZR 168/93, WM 1994, 2274 mit zust. Anm. Bülow EWiR 1995, 7; Moritz WuB I F 1 a. - 2.95; Meinhold-Heerlein WiB 1995, 298) in dieser Sache ausgeführt, der formularmäßige Bürgschaftsvertrag der Parteien unterliege dem deutschen Recht und sei nicht nach §§ 2 Abs. 1 AGBG , 766 BGB unwirksam.Dies ist aber darauf zurückzuführen, daß die Beklagte die Warnfunktion der ihr vorgelegten Bürgschaftsurkunde mißachtet hat, indem sie diese unterzeichnet hat, ohne zuvor vom Inhalt der Urkunde Kenntnis zu nehmen (Senatsurt. v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, aaO. 2276).
Nutzt er eine zumutbare Möglichkeit, sich Kenntnis von ihrem Inhalt zu verschaffen, nicht, so muß er das mit der Unterzeichnung der ungelesenen Urkunde verbundene Risiko tragen, daß der Inhalt der Urkunde nicht seinen Vorstellungen entspricht (vgl. BGHZ 87, 112, 114 f; BGH, Urt. v. 27. Oktober 1994 IX ZR 168/93, aaO. 2276).
In seinem ersten Revisionsurteil vom 27. Oktober 1994 ( IX ZR 168/93, aaO. 2277) hat der Senat ausgeführt, die Frage, ob eine Bürgenhaftung der Beklagten gemäß §§ 3, 4 AGBG auf den Kredit für den Hauskauf der Hauptschuldner zu beschränken sei, stelle sich beim derzeitigen Sachstand nicht, weil die Beklagte ihr ursprüngliches Vorbringen, sie habe bei Unterzeichnung des Bürgschaftsformulars angenommen, daß sie für die Rückzahlung dieses Darlehens - in Höhe von 800.000 DM - bürgen solle, aufgegeben habe.
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Die Erstreckung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen Forderungen der Klägerin in der als Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehenden (vgl. BGH, Urt. v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, WM 1994, 2274, 2275) vorformulierten Zweckerklärung ist an dem AGBG zu messen. - BGH, 15.01.2002 - XI ZR 98/01
Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaften gelten grundsätzlich …
Wer eine Urkunde ungelesen unterschreibt, hat nur dann ein Anfechtungsrecht, wenn er sich von deren Inhalt eine bestimmte, allerdings unrichtige Vorstellung gemacht hat (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, WM 1994, 2274, 2276).
- BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98
Vorauszahlungsbürgschaft
Mit der formlosen Annahme der Bürgschaftserklärung durch das Kreditinstitut des Klägers als dessen Vertreter kam der Vertrag gemäß § 151 BGB zustande (vgl. BGH, Urt. v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, WM 1994, 2274, 2275). - OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
Verbraucherdarlehensvertrag: Verbundenes Geschäft mit Restschuldversicherung; …
Dieser erklärt sich mit dem Inhalt der Urkunde aus der maßgeblichen Sicht des Vertragsgegners einverstanden (BGH NJW 1995, 190, Juris, Rdnr. 15;… NJW 1983, 1489, Juris, Rdnr. 9).Er darf nur dann anfechten, wenn er sich von dem Inhalt des Schriftstücks eine bestimmte, allerdings unrichtige Vorstellung gemacht hat, weil er in diesem Fall, ohne dies zu bemerken, etwas anderes zum Ausdruck gebracht hat, als das, was er in Wirklichkeit hat erklären wollen (BGH NJW 1995, 190, Juris, Rdnr. 19;… KG JAmt 2005, 424, Juris, Rdnr. 3;… OLG Köln VersR 2000, 243, Juris, Rdnr. 28).
- OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 199/03
Direktunterrichtsvertrag: Wirksamkeit eines Kündigungsausschlusses für …
Andernfalls muss er den nicht zur Kenntnis genommenen Text der Geschäftsbedingungen gegen sich gelten lassen (vgl. BGHZ 87, 112 (114 f); BGH, NJW 1995, 190; OLG Bremen, WM 1973, 1228 (1229); OLG München, NJW 1974, 2181 f). - OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06
Bausicherheiten - Bürgschaft a.e.A.: Kann Bürge Sicherungsabrede einwenden?
Ebenso wenig wie jemand, der eine Erklärung in dem Bewusstsein abgibt, ihren Inhalt nicht zu kennen, diese nachher wegen Inhaltsirrtums anfechten kann (vgl. BGH NJW 1995, 190 f.), kann die Beklagte im Nachhinein geltend machen, sie habe bei Abgabe der Bürgschaftserklärungen den Inhalt der in Bezug genommenen Sicherungsabsprachen der Parteien nicht gekannt. - LAG Niedersachsen, 18.03.2005 - 10 Sa 1990/04
Ausschlussfrist - einseitige - AGB - Überraschungsklausel - Einbeziehung - …
Seine Rechtsstellung entspricht der eines Vertragspartners, der bewusst eine Urkunde ungelesen unterschreibt, bei Unterschrift also weiß, dass er die Vertragsbedingungen im einzelnen nicht kennt (vgl. BGH, 27.10.1994, IX ZR 168/93, NJW 1995, S. 190 ). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 11 Ta 214/11
Erfolgsaussichten in der Hauptsache
Zur Frage der Notwendigkeit der Übersetzung allgemeiner Geschäftsbedingungen in die Landessprache eines des Deutschen nicht mächtigen Ausländers haben sich (unter anderem) bisher der Bundesgerichtshof (BGH 27.10.1994 - IX ZR 168/93, 15.04.1997 - IX ZR 112/96 - zitiert nach JURIS) als auch das LAG Niedersachsen (18.03.2005 - 10 Sa 1990/04 - zitiert nach juris) geäußert. - BGH, 22.10.2003 - VIII ZR 361/02
Auslegung eines Leasingvertrages im Hinblick auf eine zwischen dem Leasinggeber …
Der Anfechtende kann dann mit einer erneuten Anfechtungserklärung innerhalb der Jahresfrist ab Kenntnis die andere Begründung "nachschieben" (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, NJW 1995, 190, 191; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1965 - II ZR 45/63, NJW 1966, 39;… zum Meinungsstand im einzelnen vgl. MünchKomm/Mayer-Maly/Busche, BGB, 4. Aufl., § 143 Rdnrn. 7 bis 10). - OLG Saarbrücken, 29.06.2005 - 5 U 164/03
Möglichkeit der Erschwerung der Schadensanzeige gemäß §§ 451f, § 438 Abs. 1 Satz …
- LG Bochum, 15.11.2011 - 11 S 84/11
- OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 9 U 111/00
Haftung des Bürgen bei Veränderungen der Hauptschuld
- LG Bochum, 15.11.2011 - 11 S 100/11
- LG Bielefeld, 09.04.2009 - 21 S 46/08
- OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 122/00
Rechtsfolgen unbemerkter Beurkundung eines zu niedrigen Kaufpreises bei einem …
- LAG Hessen, 01.04.2003 - 13 Sa 1240/02
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