Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
24.01.1990
Aktenzeichen
VIII ZR 296/88
Dazu im Internet

dejure.org

nicht unterzeichneter Nachsatz

§ 566 S. 1 BGB <Fassung bis 31.8.01>, § 126 BGB, Anforderungen an die "Unterschrift";

§ 566 S. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, Jahresfrist beginnt mit Vertragsabschluß, nicht mit der (späteren) Invollzugsetzung des Mietverhältnisses;

§§ 525, 559 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, ist ein Hilfsantrag des Klägers wegen Stattgabe des Hauptantrags nicht beschieden worden, so fällt der Hilfsantrag schon allein durch das Rechtsmittel der Gegenpartei in der höheren Instanz an (bei einheitlichem Sachverhalt);

§§ 288, 291 BGB, Verzinsungspflicht beginnt (entsprechend § 187 Abs. 1 BGB) am Tag nach Eintritt der Rechtshängigkeit

ibr-online

Nachträge zum Mietvertrag: formbedürftig? (IBR 1990, 463)

Fundstellen
DB 1990, 877
IBR 1990, 463
NJW-RR 1990, 518
WM 1990, 890
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