Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88   

Nicht unterzeichneter Nachsatz

§ 566 S. 1 BGB <Fassung bis 31.8.01>, § 126 BGB, Anforderungen an die "Unterschrift";

§ 566 S. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, Jahresfrist beginnt mit Vertragsabschluß, nicht mit der (späteren) Invollzugsetzung des Mietverhältnisses;

§§ 525, 559 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, ist ein Hilfsantrag des Klägers wegen Stattgabe des Hauptantrags nicht beschieden worden, so fällt der Hilfsantrag schon allein durch das Rechtsmittel der Gegenpartei in der höheren Instanz an (bei einheitlichem Sachverhalt);

§§ 288, 291 BGB, Verzinsungspflicht beginnt (entsprechend § 187 Abs. 1 BGB) am Tag nach Eintritt der Rechtshängigkeit

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision gegen Verurteilung nach Hauptantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträge zum Mietvertrag: formbedürftig? (IBR 1990, 463)

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1990, 711
  • NJW-RR 1990, 518
  • WM 1990, 890
  • DB 1990, 877
  • IBR 1990, 463
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Wird zitiert von ... (86)  

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95  

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Die darin liegende hilfsweise Klageänderung, der die Beklagte widersprochen hat und über die das Revisionsgericht bei Abweisung des Hauptanspruchs selbst entscheiden kann (vgl. BGH, Urt. v. 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88, WM 1990, 890, 892), ist jedoch unzulässig.
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96  

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    1. Die auf Nettobeträge beschränkte Zinsforderung ist begründet (§ 291, § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB), allerdings erst ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruches folgenden Tag - § 187 Abs. 1 BGB entsprechend - (BGH Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518, 519; Palandt/Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 187 Rz 1), also ab dem 21. Januar 1994.
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98  

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Obwohl im zweiten Rechtszug über diesen Antrag nicht entschieden wurde, fiel er nach zutreffender Auffassung auch ohne Anschlußrechtsbeschwerde der Arbeitgeberin dem Senat zur Entscheidung an (vgl. BAG 19. Juni 1984 EUR 1 ABR 65/82 EUR BAGE 46, 107 = AP ZA Nato-Truppenstatut Art. 72 Nr. 1, zu B I 3 der Gründe; BAG 29. September 1993 EUR 4 AZR 693/92 EUR BAGE 74, 268 ff.; BGH LM Nr. 1 zu § 525 ZPO; BGH 24. Januar 1990 EUR VIII ZR 296/88 EUR DB 1990, 877).
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