Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95 |
Nicht vorgelesener Grundstückskaufvertrag
§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 125 BGB, unterbliebene Verlesung (§ 13 BeurkG) macht den Grundstückskaufvertrag formnichtig;
§§ 987 ff BGB und §§ 994 ff BGB gelten auch für Nutzungen und Verwendungen vor Eintritt der Vindikationslage;
§ 994 BGB, Begriff der "notwendigen" Verwendung: dauerhafte Wertsteigerung nicht erforderlich, Arbeitsleistung als Verwendung, Zurechnung von Verwendungen durch Angehörige
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
- uni-duesseldorf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Verwendungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Der unrechtmäßige Besitzer kann auch Verwender i.S.d.§ 994 BGB sein
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ersatz für aufgewandte geldwerte Arbeitsleistungen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anspruch auf Ersatz des Geldwertes der Eigenarbeit bei notwendigen Verwendungen (Aufgabe von BGHZ 69, 34)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 131, 220
- NJW 1996, 921
- ZIP 1996, 281
- BB 1996, 658
- DNotZ 1996, 441
Wird zitiert von ... (49)
- OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 3 U 158/04
Mietvertrag: Anspruch auf Nutzungsentschädigung im Zusammenhang mit einem …
Unter den Begriff der Verwendung im Sinne des § 994 BGB fallen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Vermögensaufwendungen, die der Sache zugute kommen sollen, d.h. Maßnahmen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen (BGHZ 10, 141, 177; BGH NJW 1996, 921).Notwendig i.S. des § 994 BGB sind regelmäßig diejenigen Aufwendungen, die zur Erhaltung und ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind und nicht nur Sonderzwecken des Besitzers dienen (vgl. BGH NJW 1996, 921 m.z.w.N.).
Hierunter fallen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Vermögensaufwendungen, die der Sache zugute kommen sollen, d.h. Maßnahmen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen (BGHZ 10, 141, 177; BGH NJW 1996, 921).
Notwendig sind regelmäßig diejenigen Aufwendungen, die zur Erhaltung und ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind und nicht nur Sonderzwecken des Besitzers dienen (vgl. BGH NJW 1996, 921 m.z.w.N.).
- BGH, 14.06.2002 - V ZR 79/01
Immobilien - Verwendungsersatz vor Ende des Rücktrittsrechts?
a) Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen (Senat, BGHZ 131, 220).Die an die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 131, 220, 223) anschließende Erwägung des Berufungsgerichts, Verwendungsersatz sei nicht um des dem Eigentümer verschafften Vorteils willen, sondern unter dem Gesichtspunkt zu leisten, welches Vermögensopfer der Besitzer zum Zwecke der Durchführung einer Erhaltungs- oder Bewirtschaftungsmaßnahme auf sich genommen hat, führt zu keinem abweichenden Ergebnis.
Ist dies der Fall, ist das Vermögensopfer des Besitzers nach § 994 BGB erstattungsfähig, es findet eine "Verlustabwälzung auf den Eigentümer" statt (Senat BGHZ 131, 220, 223).
- BGH, 08.11.2007 - IX ZR 5/06
Rechtsanwälte - Pflicht zur Offenlegung von Mandatsbeziehungen zum Gegner
Die eigene Arbeitsleistung des Geschädigten und seiner Angestellten ist allerdings nur dann zu erstatten, wenn ihr ein Geldwert zukommt und sie bei wertender Betrachtung vom Schadensersatz nicht auszugrenzen ist (vgl. BGHZ 131, 220, 224 ff).
- OLG Dresden, 25.11.1998 - 8 U 1594/98
Ersatz nützlicher Verwendungen des Käufers eines Grundstücks nach Rücktritt des …
aa) Die genannten Vorschriften, die anwendbar sind, weil die Streitparteien im Kaufvertrag - dem das ursprüngliche Besitz- und Nutzungsrecht begründenden Rechtsverhältnis - keine Sonderregelung hinsichtlich der Erstattung möglicher Verwendungen getroffen haben (vgl. BGHZ 131, 220, 222), beschränken die Verwendungsersatzansprüche eines Käufers, der - wie hier - dem Verkäufer Anlass zum Rücktritt gem. § 326 Abs. 1 BGB gegeben hat, auf notwendige Verwendungen.aa) Verwendungen i.S.v. § 994 BGB sind Vermögensaufwendungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen (BGHZ 109, 179, 182; 131, 220, 222 f).
Als notwendig erweisen sich regelmäßig nur solche Aufwendungen, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind und nicht lediglich Sonderzwecken des Besitzers dienen (BGHZ 64, 333, 339; 131, 220, 223; BGH WM 1996, 131 unter III).
- BGH, 27.07.2001 - V ZR 104/00
Sachenrechtsmoratorium; Verwendungsersatzanspruch des zum Erwerb Berechtigten
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß nach Beendigung eines Besitzrechts in (entsprechender) Anwendung der §§ 994 ff BGB auch Ausgleich für die in der Zeit der Besitzberechtigung gemachten Verwendungen verlangt werden kann, weil sonst der berechtigte Besitzer schlechter stünde als der unberechtigte Besitzer (BGHZ 34, 122, 131, 132; Senat BGHZ 75, 288, 292 f; 131, 220, 222;… Urt. v. 13. Oktober 1978, V ZR 147/77, NJW 1979, 716;… Urt. v. 8. Juni 1999, V ZR 24/98, NJW-RR 2000, 895, 896).Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß das das Besitzrecht begründende Rechtsverhältnis keine abweichenden Sonderregelungen enthält, sondern eine ausfüllungsfähige Regelungslücke aufweist (Senat BGHZ 131, 220, 223;… Urt. v. 8. Juni 1999, V ZR 24/98, aaO).
- OLG Hamm, 01.07.2005 - 11 U 43/04
Voraussetzungen für die Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Reitpferd
Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Sache zugutekommen, indem sie ihrer Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung dienen (BGHZ 131, 220).Notwendig ist eine solche Verwendung nur, wenn sie zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache nach objektivem Maßstab zur Zeit der Vornahme erforderlich ist (BHG NJW 1996, 921).
- BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97
Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der …
Jedoch kann es sich bei solchen Arbeitsleistungen, wie der Bundesgerichtshof für den Vindikationsschuldner bereits entschieden hat, um Verwendungen des Beklagten handeln, wenn und soweit sie sich als geldwerte Leistungen darstellen, und zwar auch, wenn sie von Dritten zugunsten des Beklagten erbracht worden sind (vgl. BGHZ 131, 220, 224 ff.). - BGH, 20.12.2006 - IV ZR 325/05
Versicherungsrecht - Versicherungsschutz bei mehreren Anspruchsgrundlagen
Der Kreis, vertreten durch das Landratsamt, hat als Eigentümer der Straße die Verunreinigungen durch den Einsatz eigener Arbeitskräfte beseitigt; die dadurch entstandenen Aufwendungen (vgl. BGHZ 131, 220, 225 f.) hat er gegenüber dem Kläger geltend gemacht. - VG Stuttgart, 25.10.2011 - 12 K 5275/10
Heranziehung eines einen Kameraden verletzenden Soldaten
Denn es lässt sich für diese Kosten ein Marktwert ermitteln; unerheblich ist demgegenüber, ob die Kosten "sowieso" angefallen wären (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1995, NJW 1996, 921, …und Urt. v. 07.03.2001, NJW-RR 2001, 887).Auch beim Ausfall von Arbeitszeit wird ein Schaden bejaht, wenn sich ein Marktwert ermitteln lässt (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1995, a.a.O.).
- BGH, 22.06.2001 - V ZR 128/00
Bereicherungsansprüche des Mieters aufgrund Bebauung des gemieteten Grundstücks …
Zwar finden die Vorschriften der §§ 987 ff BGB nach gefestigter Rechtsprechung auch auf den bei Geltendmachung des Vindikationsanspruchs nicht mehr berechtigten Besitzer Anwendung (vgl. nur Senatsurt. v. 24. November 1995, V ZR 88/95, NJW 1996, 921 m.w.N.) und schließen die Anwendbarkeit des allgemeinen Bereicherungsrechts aus (vgl. Senatsurt. v. 29. September 1995, V ZR 130/94, NJW 1996, 52 ff). - BGH, 16.03.2006 - III ZR 129/05
Pachtrecht - Entschädigungsanspruch des Pächters nach Grundstücksenteignung
- OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04
Beweislastumkehr hinsichtlich der Mangelhaftigkeit gem. § 476 BGB bei einem Tier …
- KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06
Mietrecht - Einhaltung der Schriftform bei Änderungen des geplanten Bauwerks?
- BGH, 18.06.1999 - V ZR 24/98
Verwendungsersatzansprüche bei Nutzungseinräumung am Grundstück durch Vertrag sui …
- BGH, 24.06.2002 - II ZR 266/01
Verwendungsersatz - Auch bei vorheriger Einwilligung möglich!
- BGH, 03.06.2005 - V ZR 106/04
Mietrecht - Haftung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses
- BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98
Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes
- LG Düsseldorf, 28.03.2002 - 4 O 320/01
Patent-Vindikationslage
- LG Bielefeld, 04.04.2007 - 25 O 115/06
- BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Pächters zu Zeiten der ehemaligen DDR
- BAG, 17.08.2000 - 8 AZR 578/99
Schadensersatz bei Abbruch der Berufsausbildung
- BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
Verfahrensrecht - Unterscheidung zwischen Substantiierung und Beweisbarkeit
- OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08
Mietrecht - Annahme des Angebots zum Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrags
- OLG Stuttgart, 19.10.2006 - 7 U 60/06
Umfang des Verdienstausfallschadens: Ersatzfähigkeit der entgangenen …
- OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98
Berechnung der Investitionen des Nutzers
- OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05
Schweigen im kaufmännischen Verkehr als Annahme - Kkaufmännisches …
- OLG Hamm, 23.11.2005 - 30 U 45/05
Mietrecht - Schriftform: Vertragsschluss durch konkludentes Handeln?
- KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
Mietrecht - Wahrung der Schriftform
- OLG Köln, 14.09.1999 - 22 U 30/99
Haftung für unerträglich hohe Temperaturen hinter einer Glasfassade
- LG Berlin, 25.10.2011 - 85 S 77/11
- BGH, 22.06.2001 - V ZR 123/00
Bereicherungsansprüche des Mieters wegen der Bebauung des gemieteten Grundstücks …
- OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 118/03
Bauträger - Unangemessen lange einseitige Bindung des Erwerbers
- OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 U 137/08
Mietrecht - Anforderungen an die Schriftform, stillschweigende Option
- BGH, 08.01.2010 - V ZR 208/08
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines gescheiterten Grundstücksverkaufs im Fall …
- OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00
Sachverständigenkosten als Teil des Schadens
- OLG Koblenz, 28.10.2010 - 6 U 473/10
Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug
- BGH, 24.09.2007 - VI ZR 68/07
Zurückweisung eines PKH-Antrages zur Durchführung der Revision gegen die …
- OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 13 U 17/08
Eigentümer-Benutzer-Verhältnis: Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf …
- OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 91/09
Mietrecht - Nutzungsentschädigung des Untermieters
- OLG Naumburg, 18.11.2009 - 5 U 73/09
Umfang der Ersatzfähigkeit wegen verletzungsbedingter Unmöglichkeit der …
- OLG Saarbrücken, 27.04.2010 - 4 U 41/09
Geschäftsgrundlage eines Factoring-Vertrages bei Bestehen einer Globalzession zu …
- LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
Gebrauchtwagenkauf; Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs
- OLG Schleswig, 10.09.2010 - 14 U 184/06
Bauvertrag - Ersatzvornahme nach Kündigung nur durch billigsten Bieter?
- OLG Koblenz, 12.10.1999 - 1 U 1041/97
Enteignungsentschädigung bei Wasserzutritt über eine Erschließungsstraße?
- LG Berlin, 05.08.2002 - 67 S 342/01
Rechte des Mieters bei nächtlicher Ruhestörung durch eine Gaststätte im …
- OLG Dresden, 15.10.2002 - 9 U 3140/00
Höhe des auszukehrenden Erlöses
- OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 4 W 12/10
- LG Wuppertal, 14.05.2008 - 3 O 138/07
- OLG Brandenburg, 06.07.2000 - 5 U 171/99
