Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
17.12.2002
Aktenzeichen
XI ZR 90/02
Dazu im Internet
dejure.org
noch nicht fällig Darlehensforderung
§§ 322, 330 ZPO, bei Klageabweisung durch Versäumnisurteil ("unechtes Versäumnisurteil") ist eine spätere erneute Klage auch dann unzulässig, wenn die erste Klage materiell-rechtlich nur "zur Zeit unbegründet" war;
das gilt auch dann, wenn es sich um ein Versäumnisurteil in der Berufungsinstanz handelte (Anm. des Herausgebers: insoweit ist die Entscheidung allerdings zweifelhaft)
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Prof. Dr. Lorenz, München
Rechtskraftwirkung eines klageabweisenden Versäumnisurteils bei "derzeitiger Unbegründetheit" der Klage
ZIP-online.de
Sperrwirkung eines rechtskräftigen klageabweisenden Versäumnisurteils gegenüber erneuter gerichtlicher Geltendmachung des abgewiesenen Anspruchs
Fundstellen
BGHZ 153, 239
NJW 2003, 1044
ZIP 2003, 823
MDR 2003, 468
VersR 2000, 1190
VersR 2002, 1190
WM 2003, 358
NJW 2003, 1044
ZIP 2003, 823
MDR 2003, 468
VersR 2000, 1190
VersR 2002, 1190
WM 2003, 358
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