Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.01.1996 - 6 U 1372/95   

Öffentlicher Parkplatz

§ 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht bemißt sich nach der Art des eröffneten Verkehrs

Volltextveröffentlichungen

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    Verkehrssicherungspflicht bei Absenkung der Straßendecke mit einer Tiefe von ca. 4 cm auf einem öffentlichen Parkplatz

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