Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95 |
Ölverunreinigtes Grundstück
§ 459 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Weiterverkauf unter Gewährleistungsausschluß, Arglist des Vorverkäufers;
§ 281 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 285 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
§§ 133, 157 BGB, ergänzende Vertragsauslegung
Volltextveröffentlichungen (7)
- Alpmann Schmidt
BGB § 157
- Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- Prof. Dr. Lorenz
Gewährleistungsausschluß und Surrogat: Ergänzende Vertragsauslegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 157
Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von Gewährleistungsansprüchen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vertragsauslegung bei Grundstückskaufvertrag unter Gewährleistungsausschluß
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anspruch des Zweitkäufers trotz Gewährleistungsausschlusses auf Abtretung von Gewährleistungsrechten des Zweitverkäufers gegen den Erstverkäufer wegen arglistigen Verschweigens einer Ölbelastung des Grundstücks
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 157
Grundstückskaufvertrag und Haftung für Altlasten - finanztip.de (Kurzinformation)
Das ölbelastete Grundstück
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann Zweitverkäufer vom Erstverkäufer Abtretung von Gewährleistungsansprüchen verlangen? (IBR 1997, 164)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 652
- ZIP 1997, 242
- MDR 1997, 328
- BB 1997, 439
- DNotZ 1998, 40
- WM 1997, 481
- DB 1997, 718
- IBR 1997, 164
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03
Immobilien - Altlasten: Bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei Altfällen!
Wenn die Parteien bei Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses den Umständen nach das Risiko einer Bodenbelastung durch Schadstoffe nicht bedacht haben, kann sich auf dem Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung sogar eine Verpflichtung des Verkäufers ergeben, seine etwaigen Gewährleistungsansprüche gegen einen Erstverkäufer an den Käufer abzutreten (vgl. Senat, Urt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652;… Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 225/03, Umdruck S. 4 f., zur Veröffentlichung vorgesehen).Es wird im Regelfall den Interessen des Käufers (dazu Wächter, NJW 1997, 2073, 2074 f.; zur beiderseits interessengerechten Auslegung Senat, Urt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652) zuwiderlaufen, durch eine Vereinbarung zu Gunsten Dritter auch auf Ausgleichsansprüche gegen einen nicht am Vertrag beteiligten Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast zu verzichten (so im Ergebnis auch Wagner, ZfIR 2003, 841, 847, 850).
- BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01
Unternehmenskauf - Übernahme der Altschulden
Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist zunächst, daß die Vereinbarung der Parteien eine Regelungslücke - eine planwidrige Unvollständigkeit - aufweist (BGHZ 127, 138, 142; Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - VIII ZR 370/89, NJW-RR 1991, 176 unter B II 2 a; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1996 - V ZR 259/95, NJW 1997, 652).Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichthofes ist bei der ergänzenden Auslegung darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1996 aaO).
- OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
Zusicherung der Unfallfreiheit; Anspruch des Käufers eines gebrauchten Pkw auf …
Vielmehr ist die Nichtigkeit des Gewährleistungsausschlusses in § 476 BGB gesetzlich geregelt und im Übrigen auf Fälle beschränkt worden, wo die Freizeichnung im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien zu unbilligen Ergebnissen führen würde, (BGH NJW 1997, 652;… Reinking/Eggert a.a.O: Rz: 1985;… Soergel/Huber: BGB, 12. Aufl., § 463 BGB, Rz., 58;… Staudinger/Honsell: BGB, 12. Aufl., § 463 BGB, Rz. 73).Erforderlich ist für die Unwirksamkeit des Gewährleistungsanspruches ein widersprüchliches oder arglistiges Verhalten des eigenen Vertragspartners, also des Zweitverkäufers (vgl. BGH NJW 1980, 1619, 1621; NJW 1997, 652).
Hieran fehlt es im Gegensatz zu dem dein Urteil des BGH vom 20.12.1996 (NJW 1997, 652) zugrundeliegenden Fall.
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
Immobilien - Kann Zweiterwerber Abtretung d. Gewährleistungsansprüche verlangen?
Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß ist für eine Verpflichtung zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erstverkäufer im Wege ergänzender Vertragsauslegung nur dann Raum, wenn besondere Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Gewährleistungsausschluß dem Zweitkäufer Ansprüche gegen den Erstverkäufer nicht vorenthalten sowie den Erstkäufer wegen etwaiger Mängel nicht abschließend entlasten und vor unvorhersehbaren Rückwirkungen einer Inanspruchnahme des Erstverkäufers schützen sollte (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652).*).a) Nicht zu beanstanden ist allerdings, daß das Berufungsgericht die Voraussetzungen, unter denen der Senat mit Urteil vom 20. Dezember 1996 (V ZR 259/95, NJW 1997, 652) eine Verpflichtung zur Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegen den Erstverkäufer im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung angenommen hat, nicht für gegeben hält.
- BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03
Immobilien - Folgen einer Kontamination durch verschiedene Ereignisse
Nachdem diese die Bodenverunreinigung festgestellt hatte, nahm sie I. C. (im folgenden: die Erstkäuferin) mit Erfolg auf Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche aus deren Vertrag mit der Beklagten in Anspruch (vgl. Senat, Urt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652). - BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96
Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Der Senat kann die unterbliebene ergänzende Vertragsauslegung aufgrund der seiner Nachprüfung unterliegenden tatsächlichen Grundlagen (§ 561 ZPO) nachholen, weil die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGHZ 16, 71, 81; Senatsurt. v. 12. Februar 1988, V ZR 8/87, WM 1988, 767, 769; v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, WM 1997, 481, 483). - OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 12 U 152/09
Kaufrecht - Muss der Zwischenverkäufer seine Mängelansprüche abtreten?
Nach Auffassung des Klägers betreffen die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen nur das bis 31.12.2002 geltende Kaufrecht (…BGH, Urt. v. 13.2.2004, V ZR 225/02, NJW 2004, 1873; Urt. v. 20.12.1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652).Eine nachvertragliche Pflicht zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des Zwischenverkäufers wird in der Rechtssprechung (BGH, V ZR 225/03; a. a. o.; V ZR 259/95, a. a. o.).
- BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01
Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch …
Insoweit besteht revisionsrechtlich kein Unterschied zur einfachen Vertragsauslegung (BGH 20. Dezember 1996 - V ZR 259/95 - LM BGB § 157 (D) Nr. 68). - BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das …
Insoweit besteht revisionsrechtlich kein Unterschied zur einfachen Vertragsauslegung (BGH NJW 1997, 652). - OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
Schadensersatzanspruch eines Autokäufers, der einen Wagen unbesehen von einem …
Der BGH hat einen Abtretungsanspruch bei einem Grundstückskauf im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung bejaht ( NJW 1997, 652 ). - OLG Köln, 28.07.2006 - 20 U 66/05
- OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
Immobilien - Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskaufvertrag
- OLG Köln, 28.07.2006 - 20 U 66/5
- OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02
Immobilien - Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden
