Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94   

Österreichisches Halteverbot

§§ 276, 254 BGB, Bestimmung des Sorgfaltsmaßstabs bei ausländischem Deliktsort, Frage der Revisibilität, § 549 Abs. 1 ZPO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anwendbares Recht bei Verkehrsunfall deutscher Beteiligter in Österreich

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Kollision deutscher Autofahrer im Ausland

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1996, 1124
  • BB 1996, 426
  • NJW-RR 1996, 732
  • NZV 1996, 272
  • VersR 1996, 515
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Wird zitiert von ... (15)  

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02  

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Kaufpreiszahlung durch Scheck

    Ihr steht nicht entgegen, daß die vom Berufungsgericht herangezogene Vorschrift des ausländischen Rechts - wie hier - den gleichen oder einen ähnlichen Wortlaut wie die entsprechende Vorschrift des deutschen Rechts hat (BGH, Urteile vom 29. September 1977 - II ZR 204/75, WM 1977, 1322 und vom 23. Januar 1996 - VI ZR 291/94, NJW-RR 1996, 732).
  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08  

    Schadensrecht - Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung?

    Eine entsprechende konkludente Rechtswahl im Sinne des Art. 27 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ergibt sich daraus, dass die in Deutschland ansässigen Parteien ihre Rechtsbeziehungen zueinander gewissermaßen nach Südafrika mitgenommen haben (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 1996 - VI ZR 291/94 - VersR 1996, 515, 517) und sich ihre in deutscher Sprache getroffene Abrede über die gemeinsame Nutzung des Mietwagens als Fortsetzung der in Deutschland begonnenen Planung und Organisation ihres gemeinsamen Aufenthalts in Südafrika darstellt.

    Dies gilt insbesondere für die deliktische Pflicht zur Schadensverhütung und -verminderung (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 1996 - VI ZR 291/94 - VersR 1996, 515, 517 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07  

    Unerlaubte Handlung: Verletzung eines Beifahrers bei einem vom Fahrer

    Eine Einschränkung des Deliktsstatuts ergibt sich aus der Beachtung örtlicher Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften, die stets dem Recht des Unfallortes zu entnehmen sind (BGH, Urt. vom 23.01.1996- VI ZR 291/94 - NJW-RR 1996, 732 m.w. Nachw.).

    Ob ein Fehlverhalten im Straßenverkehr als grob anzusehen ist, beurteilt sich regelmäßig nach den am Tatort geltenden Verkehrsnormen, denn diese liefern nicht nur die in der jeweiligen Verkehrssituation maßgebenden Verhaltensgebote, sondern - weil untrennbar damit verbunden - auch den Sorgfaltsmaßstab, an dem das Verschulden eines Verkehrsteilnehmers im Falle seines Versagens zu messen ist (BGH, Urt. v. 23.01.1996 - VI ZR 291/94 - NJW-RR 1996, 732).

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  • LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05  

    Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von

    Erhebliche Bedeutung kommt hierbei den jeweiligen Betriebsgefahren der Flugzeuge zu, wobei aber eine mitursächliche Betriebsgefahr und selbst leichte Fahrlässigkeit bei gravierendem Verschulden des anderen im Einzelfall auch ganz zurücktreten kann (BGH NJW 2000, 3069; NZV 1996, 272; Staudinger-Vieweg a.a.O., Rn 92; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 254 Rn 66 bis 69).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 203/03  

    Werkvertrag - Vergütungsanspruch bei Unmöglichkeit der Fertigstellung?

    Nach § 560 ZPO sind für das Revisionsgericht nicht nur die Feststellungen des Berufungsgerichts zu Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts bindend, sondern auch die Auslegung und Anwendung dieses Rechts durch den Tatrichter (BGHZ 104, 178, 181; BGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - VI ZR 291/94, NJW-RR 1996, 732 unter II 2 a, jew. m. weit. Nachw.).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZR 17/03  

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Unterhaltsansprüche

    An diese Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Senat gebunden, weil die Feststellung und Auslegung ausländischen Rechts nicht revisible Gesetze im Sinne der §§ 545 Abs. 1, 560 ZPO betrifft (BGH Urteil vom 23. Januar 1996 - VI ZR 291/94 - NJW-RR 1996, 732).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07  

    Haftung bei Skiunfall: Verletzung prozessualer Wahrheitspflicht durch

    Ungeachtet der Geltung des deutschen Schadensersatzrechts ist für die Beurteilung des Verschuldens das Verkehrsrecht am Unfallort maßgebend, da jenes das zur Vermeidung von Schäden und Gefahren gebotene Verhalten bestimmt (BGH NJW-RR 1996, 732; Palandt/Heldrich, BGB, 67. Aufl., Art. 40 EGBGB, Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09  

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls:

    Eine Einschränkung des Deliktsstatuts ergibt sich lediglich aus der Beachtung örtlicher Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften, die stets dem Recht des Unfallortes zu entnehmen sind (BGH NJW-RR 1996, 732 m.w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 12 U 160/06  

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallschaden bei Vorhandensein eines

    Anerkanntermaßen kann es der Billigkeit entsprechen, gegenüber einem groben Pflichtenverstoß eine nicht erheblich ins Gewicht fallende mitursächliche Betriebsgefahr bei der Abwägung außer Betracht zu lassen (vgl. BGH, NZV 1996, 272 (273); BGH, NZV 1990, 229 (230)).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden

    In Rechtsprechung und Literatur herrscht Einvernehmen, dass derjenige, dessen Verursachungsanteil und/oder Schuld so stark überwiegt, dass der des anderen Beteiligten dagegen zurücktritt, keinen Ausgleich erhält (BGH NZV 1996, 272; Hentschel-König a.a.O. Rn. 16 zu § 17 StVG mwNw).
  • OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Traktors mit einem im

  • OLG Jena, 15.04.2009 - 7 U 744/08  
  • OLG Koblenz, 02.03.2011 - 5 U 1273/10  
  • OLG München, 05.02.2010 - 10 U 4091/09  

    Anforderungen an die Sachaufklärung in Verkehrsunfallsachen

  • OLG München, 30.04.2010 - 10 U 3822/09  

    Anforderungen an die Sachaufklärung in Verkehrsunfallsachen

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