Rechtsprechung
   BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99   

Offensichtliche Schwerbehinderung des kleinwüchsigen Bewerbers

§ 123 BGB, keine Anfechtung trotz falschen Angaben, wenn kein Irrtum;

Zulässigkeit der Revisionsrüge nach § 554 Abs. 3 Nr. 3b ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 551 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO <Fassung seit 1.1.02>) setzt bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 139 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) voraus, daß auch angegeben wird, was die Partei bei Erteilung des rechtlichen Hinweises vorgetragen hätte

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Offensichtliche Schwerbehinderung und Anfechtung des Arbeitsvertrages

  • jurawelt.com

    Keine Anfechtung wegen Falschbeantwortung der Frage nach Schwerbehinderung, wenn diese für Arbeitgeber offensichtlich

  • RA Kotz

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung

Kurzfassungen/Presse (5)

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  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Offensichtliche Schwerbehinderung 'verschwiegen': Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag nicht anfechten

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    BGB § 123 Nr. 56

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 96, 123
  • NJW 2001, 1885
  • NZA 2001, 315
  • DB 2001, 707
  • BB 2001, 627
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Wird zitiert von ... (30)  

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02  

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Ferner muss dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123 mwN; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56).

    Dies bringt zum einen die Revision schlüssig zum Ausdruck, indem sie geltend macht, das Landesarbeitsgericht sei verpflichtet gewesen, die in den Vorinstanzen angebotenen Beweise auszuschöpfen (vgl. dazu BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123).

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06  

    Kündigung - Klagefrist

    An diesem schon zum bisherigen Recht vertretenen Verständnis (vgl. nur BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123) wollte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 90 Abs. 2a SGB IX nichts ändern (s. BT-Drucks. 15/2357 S. 24; KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53b mwN).

    Es ist etwa zu verneinen, wenn die Schwerbehinderung für den Arbeitgeber offensichtlich ist und er deshalb auch ohne Kenntnis, ob der Arbeitnehmer einen Feststellungsantrag beim Versorgungsamt gestellt hat, vorsorglich die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt beantragen kann (vgl. Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123, zu II 2 b und III der Gründe zur Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung).

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 211/05  

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Gemeinschaftsbetrieb

    Ferner muss dargelegt werden, dass die Nichtberücksichtung des Vortrags kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 -BAGE 96, 123 = AP BGB § 123 Nr. 59 = EzA BGB § 123 Nr. 56 mwN; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 32 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 19).
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