Rechtsprechung

Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
11.05.1998
Aktenzeichen
5 S 465/98
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dejure.org

ohne Einvernehmen erteilte Baugenehmigung

§ 212a BauGB gilt auch für Rechtsbehelfe einer Gemeinde;

§ 36 BauGB, zur Frage der Entbehrlichkeit des Einvernehmens, wenn schon ein bestandskräftiger Bauvorbescheid (§ 57 LBO) vorliegt;

wegen fehlender Umsetzung in Baden-Württemberg geht § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ins Leere (Anm.: zweifelhaft, vgl. die "Generalklausel" des § 5 Abs. 2 LVG);

§ 42 Abs. 1 Satz 2 GemO, Abgabe von Erklärungen i.R.v. § 36 BauGB durch den Bürgermeister ist wirksam unabhängig von der gemeindeinternen Zuständigkeit;

§ 146 VwGO, Zulässigkeit einer Anschlußbeschwerde analog § 127 VwGO

Landesrecht Baden-Württemberg

§ 80 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 127 S 2 VwGO, § 147 VwGO, § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 2 BauGB, § 36 Abs 2 S 3 BauGB, § 212a BauGB, § 10 Abs 2 S 1 BauGBMaßnG, § 42 Abs 1 S 2 GemO BW, § 43 Abs 4 GemO BW

Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs eines Dritten - Klage einer Gemeinde gegen Erteilung einer Baugenehmigung trotz versagtem gemeindlichen Einvernehmen

Fundstellen
ESVGH 48, 250
NVwZ 1999, 442
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