Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99   

Pauschaler Durchsuchungsbeschluß

Art. 13 GG, § 102 StPO, Durchsuchungsbeschluß muß durch geeignete Formulierungen inhaltlich angemessen begrenzt sein

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

Verfahrensgang

  • AG Paderborn, 04.05.1998 - 21 Gs 398/98
  • LG Paderborn, 01.10.1999 - 2 Qs 221/99
  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99
  • LG Paderborn, 07.12.2000 - 2 Qs 157/00
  • BVerfG, 27.01.2003 - 2 BvR 130/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2000, 601
  • StV 2000, 465
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)  

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Durchsuchung gehört regelmäßig eine rechtsstaatlichen Anforderungen genügende richterliche Anordnung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 ).

    Der durch den Richtervorbehalt bezweckte Schutz liefe leer, wenn es ausreichend wäre, dass eine Durchsuchungsanordnung - im Wege einer Nachbesserung - verfassungsrechtlichen Anforderungen möglicherweise hätte genügen können (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 ).

  • BVerfG, 27.01.2003 - 2 BvR 130/01  

    Aufhebung einer vollzogenen Durchsuchungsanordnung

    Damit hätte bei zutreffendem Vorgehen des Landgerichts die Beschwerdeführerin im Ergebnis nicht mehr erreicht als was später mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung durch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 2212/99 ausgesprochen wurde (vgl. BVerfGE a.a.O.).

    a) Die Zurückverweisung an das Landgericht durch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 2212/99 erfolgte im Hinblick auf eine noch ausstehende Entscheidung zur Kostenfrage (vgl. BVerfGE 6, 386 ; 13, 331 ; 96, 44 ).

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04  

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Zu einer angemessenen Begrenzung der Zwangsmaßnahme kann ein Durchsuchungsbeschluss nicht beitragen, wenn er keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs oder eine nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat enthält, obwohl eine konkretere Kennzeichnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601).
mehr
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00  

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Der Vorwurf hinsichtlich der betroffenen Steuerart und der maßgeblichen Einzelbestimmungen im Gesetz wurde nicht näher steuerstrafrechtlich eingeordnet, obwohl dies bei Steuerstraftaten regelmäßig zu den Mindestangaben gehört (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 f.).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03  

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Die angefochtenen Beschlüsse enthalten vielmehr Angaben zu den betroffenen Steuerarten und Veranlagungszeiträumen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 f.).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08  

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Denn eine Heilung einer vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt dann nicht in Betracht, wenn dies dem mit der Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses bezweckten Schutz des von der Durchsuchung Betroffenen zuwiderliefe (vgl. BVerfGK 1, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2005 - 2 BvR 1404/04 -, juris).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03  

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den

    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Durchsuchung gehört regelmäßig eine rechtsstaatlichen Anforderungen genügende richterliche Anordnung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 ).
  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03  

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Diesen Anforderungen wird ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben - wie hier - nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371 f.; BVerfG wistra 1999, 257; NStZ 2000, 601; 2002, 372 f.; StV 2002, 406, 407; BVerfG, Beschl. vom 5. Dezember 2002 - 2 BvR 1028/02; vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 105 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01  

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses gegen eine

    Zu einer angemessenen Begrenzung der Zwangsmaßnahme kann ein Durchsuchungsbeschluss nicht beitragen, wenn er keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs oder eine nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat enthält, obwohl eine konkretere Kennzeichnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601).
  • BVerfG, 04.06.2002 - 2 BvR 1761/01  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Die nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat und die Anführung des Wortlauts des § 102 StPO genügen in einem solchen Fall nicht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 f.).
  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 361/02  

    Durchsuchung (Tatverdacht; genaue Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit im

  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02  

    Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03  

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen wegen

  • LG Düsseldorf, 11.10.2010 - 4 Qs 50/10  
  • BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05  

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Anforderung an Durchsuchungsbeschlüsse

  • BVerfG, 27.07.2007 - 2 BvR 1994/02  

    Anforderungen an die Begründung einer Durchsuchungsanordnung;

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 260/03  

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 60/10  
  • LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 131 Js 150/10  
  • LG Koblenz, 01.03.2004 - 10 Qs 61/03  
  • LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11  

    Durchsuchungsanordnung, Antrag der Staatsanwaltschaft, mündliche Anordnung.

  • LG Koblenz, 29.10.2004 - 10 Qs 107/04  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht