Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
19.10.2001
Aktenzeichen
2 StR 259/01
Dazu im Internet

dejure.org

polnischer Obdachloser

§ 211 StGB, "niedriger Beweggrund" kann vorliegen, wenn der Täter das Opfer tötet, weil er es als sozial tiefer stehend ansieht

HRR Strafrecht

§ 211 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 212 StGB

BGHR; Mord aus niedrigen Beweggründen (Bewußtsein, keinen Grund für eine Tötung zu haben oder zu brauchen; bewusstes Abreagieren frustrationsbedingter Aggressionen an einem unbeteiligten Opfer); Mordlust; Subjektive Seite der niedrigen Beweggründe (keine Verdrängung des niedrigen Tatmotivs bei einfach strukturierten Handlungsantrieben)

lexetius.com

Mord aus niedrigen Beweggründen bei bewußtem Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen

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bundesgerichtshof.de

Alpmann Schmidt

StGB § 211 Abs. 2

DFR

Grundlose Tötung als Mord

judicialis

Fundstellen
BGHSt 47, 128
NJW 2002, 382
NStZ 2002, 84
StV 2003, 19
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