Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
19.10.2001
Aktenzeichen
2 StR 259/01
Dazu im Internet
dejure.org
polnischer Obdachloser
§ 211 StGB, "niedriger Beweggrund" kann vorliegen, wenn der Täter das Opfer tötet, weil er es als sozial tiefer stehend ansieht
HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 212 StGB
BGHR; Mord aus niedrigen Beweggründen (Bewußtsein, keinen Grund für eine Tötung zu haben oder zu brauchen; bewusstes Abreagieren frustrationsbedingter Aggressionen an einem unbeteiligten Opfer); Mordlust; Subjektive Seite der niedrigen Beweggründe (keine Verdrängung des niedrigen Tatmotivs bei einfach strukturierten Handlungsantrieben)
lexetius.com
Mord aus niedrigen Beweggründen bei bewußtem Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen
Fundstellen
BGHSt 47, 128
NJW 2002, 382
NStZ 2002, 84
StV 2003, 19
NJW 2002, 382
NStZ 2002, 84
StV 2003, 19
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