Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99   

Pornographische Comics

§ 184 Abs. 1 StGB, § 184 Abs. 3 StGB aF (= §§ 184a, 184b StGB nF), Gewalttätigkeit, Sado-Maso-Praktiken;

§ 17 StGB, eingeschränkter Wert einer anwaltlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung;

§ 249 Abs. 2 StPO, Selbstleseverfahren bei Comics;

§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 131 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 17 StGB
    Verbreitung von Gewaltdarstellungen; Verbreitung von Gewaltpornographie; Comics; Anforderungen an die Unvermeidbarkeit beim Verbotsirrtum

  • lexetius.com
  • techno.lex Rechtsanwälte

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der Gewaltpornographie nach § 184 III StGB

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  • fsf.de

    Gewaltverherrlichende, verharmlosende Tendenzen können auch durch rein fiktive, frei erfundene Gewalttätigkeiten ausgedrückt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • fsf.de (Kurzinformation)

    § 131 I StGB
    Gewaltverherrlichende, verharmlosende Tendenzen können auch durch rein fiktive, frei erfundene Gewalttätigkeiten ausgedrückt werden

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2000, 307
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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01  

    Kinderpornographie im Internet

    Zunächst gilt, daß es auf die Angaben des Verbreiters über das Alter der abgebildeten Person nicht ankommen kann, denn dann hätte er es in der Hand, das umfassende, dem vorbeugenden Rechtsgüterschutz dienende Verbot aus § 176a Abs. 2, § 184 Abs. 3 StGB durch einfache unwahre Behauptungen zu umgehen (BGH NStZ 2000, 307, 309).

    Entsprechendes gilt für bloß fiktive Personen (vgl. den Fall BGH NStZ 2000, 307; vgl. auch Laufhütte aaO § 184 Rdn. 15; Tröndle/Fischer aaO § 184 Rdn. 37; Lenckner/Perron aaO § 184 Rdn. 55; Horn aaO § 184 Rdn. 66).

  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05  

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf

    Zwar ist unerheblich ist, ob ein reales, realitätsnahes oder fiktives Geschehen dargestellt wird (BGH NStZ 2000, 307, 308).

    Insoweit bedarf es einer - dem Tatrichter vorbehaltenen - Wertung der Würdigung des Inhalts der Schilderung sowie des gesamten Darstellungszusammenhangs (BGH NStZ 2000, 307, 309; OLG Koblenz NJW 1986, 1700).

  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03  

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Nach den Feststellungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß ihre Rechtsauskünfte von diesem Interesse derart geprägt waren, daß sie gleichsam nur "Feigenblattfunktion" erfüllten (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3 und 4), zumal ein beachtlicher Teil der Verwaltungsgerichte die Rechtsauffassung der Firma C. bestätigt hat (VG Karlsruhe aaO; VGH BaWü aaO; ferner OVG NRW aaO).
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  • OLG Stuttgart, 28.03.2001 - 2 W 6/01  

    Erzwingung von Handlungen - Ordnungsgeld - Antrag nach Ablauf der Titelfrist -

    Nach den zum Schadensersatzrecht entwickelten Grundsätzen entlastet der (unrichtige) anwaltliche Rat nicht, wenn der Schuldner bei hinreichender Sorgfalt die Bedenklichkeit seines Verhaltens erkennen musste (BGH NStZ 2000, 307; Jestaedt a.a.O. 39; vgl. auch BGH GRUB 81, 286, 288 - Goldene Karte I).

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Rechtsrat - aus der Sicht des Anfragenden - nach eingehender sorgfältiger Prüfung erfolgt und von der notwendigen Sachkunde getragen ist (BGH NStZ 00, 307, 308).

  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03  

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Soweit sich der Revisionsführer darauf beruft, die Betreiber von "über18.de" hätten ihr System als rechtlich unbedenklich und von einem Gutachten abgesichert (vgl. Berger MMR 2003, 773) dargestellt, ist dem entgegenzuhalten, daß diese Anpreisungen erkennbar ausschließlich wirtschaftlichen Interessen dienten und eine Feigenblattfunktion erfüllten (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3 und 4).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07  

    Volksverhetzung (Teil der Bevölkerung; Aufstacheln zum Hass; Aufforderung zu

    Auskünfte, die erkennbar vordergründig und mangelhaft sind oder nach dem Willen des Anfragenden lediglich eine "Feigenblattfunktion" (vgl. Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 17 Rdn. 18) erfüllen sollen, können den Täter ebenfalls nicht entlasten (vgl. BGH NStZ 2000, 307, 309).
  • BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00  

    Versicherungspflicht eines Steuerbevollmächtigten; Vermeidbarkeit des

    Wird die Rechtsauffassung des Täters durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung oder durch die Rechtsauskunft einer sachkundigen, unvoreingenommenen und mit der Erteilung der Auskunft keinerlei Eigeninteresse verfolgenden Person bestätigt, begründet dies die Unvermeidlichkeit eines Irrtums, wenn der Täter auf die Richtigkeit der Entscheidung oder Auskunft vertraut hat und nach den für ihn erkennbaren Umständen auch vertrauen durfte (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 2 StR 365/99 -).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10  

    Strafbarkeit der Veräußerung sogenannten "Räucherhanfs"

    Auskünfte, die lediglich eine "Feigenblattfunktion" erfüllen sollen, können den Täter ebenfalls nicht entlasten (vgl. BGH NStZ 2000, 307, 309).
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