Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1987 - 2 StR 269/87   

Postoperative Bestrahlung

§§ 222, 13 StGB, strafrechtliche Arzthaftung, Kausalität für ein Unterlassen der gebotenen Weiterbehandlung kann nur bei an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eines Behandlungserfolges bejaht werden

Volltextveröffentlichungen

  • DRSP

    Haftungsbegründende Kausalität bei pflichtwidrigem Unterlassen einer gebotenen ärztlichen Behandlung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 222
    Haftungsbegründende Kausalität bei pflichtwidrigem Unterlassen einer gebotenen ärztlichen Behandlung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1987, 2940
  • NStZ 1987, 505
  • MDR 1987, 948
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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99  

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine pflichtwidrige Unterlassung der Beschwerdeführerin grundsätzlich nur angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. BGHR StGB § 222 Kausalität 1, 2, 3, 4 jeweils m.w.Nachw.; Lenckner, Arzt und Strafrecht, in Praxis der Rechtsmedizin S. 571; Ulsenheimer, MedR 1992, 127, 130; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 13 Rdn. 61 m.w.Nachw.; demgegenüber will die Gegenmeinung eine bloße Risikoerhöhung ausreichen lassen, vgl. Roxin, ZStW 74 (1962), 411, 430 ff.; vgl. auch die Nachweise bei BGHSt 37, 106, 127).
  • OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ws 295/05  

    Hohe Sorgfaltsanforderungen an Kraftfahrer gegenüber Kindern im Straßenverkehr

    An diesem ursächlichen Zusammenhang fehlt es, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Beschuldigten eingetreten wäre oder wenn sich das aufgrund von erheblichen Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen lässt (siehe BGHSt 11, 1, 7; 24, 31, 34; 33, 61, 63; VRS 55, 436f; BGHR StGB § 222 Kausalität 2).
  • OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03  

    Frage des Schadensersatzes wegen unzureichender Aufklärung vor einer

    Indessen ist das Unterlassen einer gebotenen Therapie für eine geltend gemachte Gesundheitsverletzung nur kausal, wenn der eingetretene Schaden dank der dem ärztlichen Standard entsprechenden Therapie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (BGH, NJW 1987, 2940; Gehrlein, Leitfaden zur Arzthaftpflicht, B 100).
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  • OLG Hamm, 13.11.2003 - 1 Ws 97/03  

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Zulässigkeit; fahrlässige Tötung;

    Anders als im Zivilrecht kommt es im Ermittlungsverfahren auch auf die Schwere des Behandlungsfehlers nicht an (BGH NJW 1987, 2940; BGH, StV 1994, 425; ebenso OLG Düsseldorf, StV 1993, 477; ebenso Deutsch, Medizinrecht, Rdz. 292).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10  

    Klageerzwingungsverfahren, Antragsbefugnis

    Besteht der Pflichtverstoß in einem pflichtwidrigen Unterlassen, kann er dem Täter grundsätzlich nur angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. BGHR StGB § 222 Kausalität 1, 2, 3, 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 819/93  
    Eine fahrlässige Tötung könnte dem Angeklagten aber nur vorgeworfen werden, wenn der Patient im Falle der medikamentösen Behandlung oder Vorbehandlung seines Tumors den tatsächlichen Todeszeitpunkt mit Sicherheit überlebt hätte (vgl. BGHR StGB § 222 Kausalität 2).
  • BGH, 12.10.1987 - 2 StR 494/87  
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  • BGH, 19.01.1988 - 1 StR 635/87  
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