Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
preußischer Schutzpolizist
§ 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch rechtskräftiges klageabweisendes Urteil nicht ausgeschlossen (betroffen ist ein anderer Streitgegenstand, § 121 VwGO);
neue Sachentscheidung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG kann nur aufgrund der neuen Beweismittel ergehen
Alpmann Schmidt
GG Art. 19 Abs. 2; HessVwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2; VwVfG § 51
Fundstellen
BVerwGE 70, 110
NJW 1985, 280
NVwZ 1985, 108