Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95   

Private Probefahrt

C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Haftungserleichterung, Beweislast: Verursachung, Verschulden

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Köln, 14.03.1995 - 3 O 483/93
  • OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 1288
  • NZV 1996, 313
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Wird zitiert von ...  

  • OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01  

    Probefahrt: Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

    Wenn das OLG Köln (NJW 1996, 1288 f.) für einen solchen Fall die Haftungsfreistellung abgelehnt hat, dann beruht dies ersichtlich auf der zweimal herausgestellten Tatsache, dass dort die Probefahrt erst unternommen werden konnte, nachdem mit Wissen des Kaufinteressenten die individuell erforderliche Erlaubnis des Autoeigentümers hierzu zuvor eigens eingeholt werden musste.
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