Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95 |
Private Probefahrt
C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Haftungserleichterung, Beweislast: Verursachung, Verschulden
Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 282
Beschädigung eines PKW bei Probefahrt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschädigung eines PKW bei Probefahrt
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.03.1995 - 3 O 483/93
- OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1996, 1288
- NZV 1996, 313
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01
Probefahrt: Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Wenn das OLG Köln (NJW 1996, 1288 f.) für einen solchen Fall die Haftungsfreistellung abgelehnt hat, dann beruht dies ersichtlich auf der zweimal herausgestellten Tatsache, dass dort die Probefahrt erst unternommen werden konnte, nachdem mit Wissen des Kaufinteressenten die individuell erforderliche Erlaubnis des Autoeigentümers hierzu zuvor eigens eingeholt werden musste.
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