Rechtsprechung
   BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96   

Prozessuale Privilegierung der GEMA

Art. 3 GG, § 13b Abs. 2 UrhWahrnG;

Art. 103 Abs. 1 GG, zulässiges Unbeachtetlassen eines Parteivortrags, wenn er für das Gericht nur mit unangemessenem Aufwand nachvollziehbar ist (hier: umfangreiche Unterlagen in Anlagen)

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsanwaltmoebius.de

    § 13 b Abs. 2 UrhWahrnG
    GEMA Beweislast

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Rechtsstellung der Verwertungsgesellschaften; Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 1200
  • GRUR 2001, 48
  • ZUM 2001, 159
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Wird zitiert von ... (7)  

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 5 Sa 38/05  

    Kraftfahrerin, Tachoscheibe, Beweiskraft, Höchstarbeitszeit

    Eine Partei kommt ihrer Darlegungslast mithin nicht nach, wenn sie dem Gericht Urkunden, Blattsammlungen, Akten oder auch Schaublätter vorlegt, aus denen das Gericht nach eigenem Ermessen die erheblichen Tatsachen auswählen soll (BVerfG, Beschl. V. 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 -, NJW 2001, 1200; Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl., Rn. 12 a zu § 253; Lange, Bezugnahme im Schriftsatz, NJW 1989, 438, 442).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99  

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Schließung der in der DDR bestehenden

    Zu einem ordnungsgemäßen Vortrag gehört allgemein, dass das Gericht dem Vorbringen ohne unangemessenen Aufwand folgen kann (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2000, 1 BvR 142/96, Umdruck S. 9 f. zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 23.06.2009 - 1 BvR 2355/08  

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene Berücksichtigung eines

    Zwar wäre die Annahme dann nicht zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG angezeigt, wenn der Beschwerdeführer ohne weiteres die Gelegenheit gehabt hätte, eine Gehörsverletzung zu vermeiden (vgl. beispielsweise zur Obliegenheit geordneten Vorbringens BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2000 - 1 BvR 142/96 -, NJW 2001, S. 1200 ).
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  • LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00  
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  • OLG Köln, 11.08.2004 - 11 U 169/03  

    Verfahrensrecht - Reicht Bezugnahme auf ein Gutachten als Parteivortrag aus?

    Die Rechtsprechung sieht derartige Bezugnahmen aber nur dann als unzulässig an, wenn dem Gericht überlassen wird, sich aus unfangreichen Unterlagen das herauszusuchen, was dem Begehren der jeweiligen Partei nützt, und es an einer geordneten Darstellung des Parteivorbringens fehlt (vgl. OLG Köln - 19. Zivilsenat - OLGR 2003, 124; OLG Schleswig MDR 1976, 50 f.; OLG Düsseldorf MDR 1993, 798; LAG Köln Urt. v. 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97 Juris.Nr. KARE516540337; zum ganzen ferner OLG Düsseldorf MDR 1996, 415 f. sowie BVerfG NJW 1994, 2683; 2001, 1200, 1202).
  • LAG München, 27.07.2005 - 10 Sa 199/05  

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung - Reisezeiten im Außendienst

    Abgesehen davon, dass eine derartige Bezugnahme nicht einmal einen substantiierten Sachvortrag belegt (vgl. BVerfG NJW 2001, 1200; LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2005, 458; LAG Hamm LAG Report 2005, 2), beweisen diese Unterlagen nichts.
  • BSG, 18.12.2000 - B 6 KA 35/00 B  

    Zulässig der Abstaffelung vertragsärztlicher Leistungen, gerichtliche Aufhebung

    Zu einem ordnungsgemäßen Vortrag im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde gehört es, daß das Gericht dem Vorbringen ohne unangemessenen Aufwand folgen kann (so Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 4. September 2000 - 1 BvR 142/96 - und vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 -).
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