Rechtsprechung
| BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00 |
Rechtsextremistische Jugendszene
Art. 30, 95, 96 Abs. 5 GG, § 120 GVG, Umfang und Grenzen der Strafgerichtsbarkeit des Bundes, einschränkende Auslegung von § 269 StPO und § 336 S. 2 StPO bei Verstoß gegen grundgesetzliche Kompetenzverteilung;
§ 120 GVG, kein Ermessen des Generalbundesanwalts bei der Ausübung seines Evokationsrechts
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 74 JGG
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach § 74 JGG - HRR Strafrecht
§ 269 StPO; § 336 Satz 2 StPO; § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a GVG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
Strafverfolgungskompetenz des Bundes (Abgrenzung zur Länderkompetenz; Vorgaben durch das Grundgesetz); Auslegung des Merkmals "bestimmt und geeignet die innere Sicherheit ... zu beeinträchtigen" (§ 120 Abs. 2 S.1 Nr. 3a GVG); "besondere Bedeutung des Verfahrens"; Überprüfung des Eröffnungsbeschlusses durch den Bundesgerichtshof; perpetuatio fori - lexetius.com
StPO § 269, § 336 Satz 2; GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a
- bundesgerichtshof.de
- openjur.de
- NWB SteuerXpert START
StPO § 269, § 336 Satz 2; GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig
- nomos.de
, S. 50 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§§ 269, 336 Satz 2 StPO; § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG
Staatsschutzstrafrecht/rechts- und linksextremistische Gewalttaten/Strafverfolgungskompetenz des Bundes
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Generalsbundesanwalts und der Oberlandesgerichte
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- BGH, 19.10.2000 - 3 StR 378/00
- BGH, 19.10.2000 - 3 StR 378/00
- BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 238
- NJW 2001, 1359
- NStZ 2001, 265
- JR 2001, 388
- StV 2001, 219 (Ls.)
- NJ 2001, 213 (Ls.)
Wird zitiert von ... (25)
- OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der …
Es ist deshalb bezogen auf die Landgerichte ein Gericht anderer, nicht aber höherer Ordnung (BGHSt 46, 238;… LR-Erb a.a.O., 26. Aufl., § 6 Rdnr. 4; Welp NStZ 2002, 1, 4).Deren Beurteilung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff (BGHSt 46, 238;… LR-Siolek, a.a.O., § 24 GVG Rdnr. 24) der Nachprüfung durch die Gerichte (BVerfGE 9, 223, 229).
Dies ergibt sich zum einen aus der entsprechenden Regelung in § 74 a Abs. 2 GVG, zum anderen aus dem Tatbestandsmerkmal "Verfolgung übernimmt" in § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 a. E. GVG, was nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr möglich ist (vgl. BGHSt 46, 238; 47, 16, 21;… BGH GA 1980, 220;… GA 1981, 231 m. Anm. Rieß; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 m.w.N ;… SK-Frister, StPO, § 120 Rdnr. 11, 12;… Kissel/Mayer a.a.O. § 120 Rdnr. 7-7b;… LR-Siolek a.a.O. § 74 a GVG Rdnr. 13;… KK-Hannich a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 4, 4a;… Meyer-Goßner a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 3, § 24 GVG Rdnr. 10).
Aufgrund der mit dem Eröffnungsbeschluss eingetretenen perpetuatio fori entfalle eine Prüfung sowohl des Tatgerichts als auch des Revisionsgerichts hinsichtlich der beweglichen Zuständigkeit (vgl. BT-Drucksache 8/976 S. 22, 59; 10/6635 S. 15; BGHSt 46, 238; 47, 16, 21).
Dies wäre dann der Fall, wenn die Eröffnungsentscheidung bei verständiger Würdigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen und offensichtlich unhaltbar ist oder sich der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (BGHSt 38, 212, 40, 120; 46, 238).
Eine Perpetuierung der Zuständigkeit des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (§ 120 Abs. 2 GVG) ist ausgeschlossen, wenn die Eröffnungsentscheidung zum Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrig war (BGHSt 46, 238).
Die Rechtsprechung des BGH steht einer solchen Auslegung nicht entgegen, denn die genannten Entscheidungen (insbesondere BGHSt 46, 238; 47, 16) betreffen Fallgestaltungen, in denen die "besondere Bedeutung des Falles" bis zum Eröffnungsbeschluss geprüft worden war.
Mit der Prüfung der "besonderen Bedeutung des Falles" hat es nach Maßgabe der in BGHSt 46, 238 aufgestellten Grundsätze mit dem heutigen Beschluss sein Bewenden.
- BGH, 21.03.2002 - StB 4/02
Merkmal der besonderen Bedeutung (ausländerfeindliche Brandanschläge; …
Zum Merkmal der besonderen Bedeutung bei ausländerfeindlichen Brandanschlägen (im Anschluß an BGHSt 46, 238 ff.).Eine Tat ist im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG bestimmt und geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland der Fall, wenn das innere Gefüge des Gesamtstaates oder dessen Verfassungsgrundsätze betroffen sind ( BGHSt 46, 238 ff.).
Bei der Frage, ob die besondere Bedeutung des Falles im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG gegeben ist, kann der Umstand, dass sich das Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende richtet und die Intentionen des Jugendgerichtsgesetzes eher für die Zuständigkeit einer Jugendkammer sprechen, durchaus mitberücksichtigt werden (BGH NJW 2001, 1359, 1364).
Dies ist nach der grundlegenden Entscheidung des Senats vom 22. Dezember 2000 (NJW 2001, 1354 = BGHSt 46, 238 ff.) der Fall, wenn das innere Gefüge des Gesamtstaates oder dessen Verfassungsgrundsätze betroffen sind.
Dabei erfordert die Beurteilung des Falles eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaates (BGH NJW 2001, 1359, 1363).
Bei der zuvor zu entscheidenden Frage, ob die besondere Bedeutung des Falles im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG gegeben ist, kann dagegen der Umstand, daß sich das Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende richtet und die Intentionen des Jugendgerichtsgesetzes eher für die Zuständigkeit einer Jugendkammer sprechen, durchaus mitberücksichtigt werden (BGH NJW 2001, 1359, 1364; vgl. auch Eisenberg NStZ 1996, 263 ff.).
- BGH, 21.03.2002 - 3 StE 2/01
Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG bei ausländerfeindlichen Brandanschlägen
Zum Merkmal der besonderen Bedeutung bei ausländerfeindlichen Brandanschlägen (im Anschluß an BGHSt 46, 238 ff.).Dies ist nach der grundlegenden Entscheidung des Senats vom 22. Dezember 2000 (NJW 2001, 1354 = BGHSt 46, 238 ff.) der Fall, wenn das innere Gefüge des Gesamtstaates oder dessen Verfassungsgrundsätze betroffen sind.
Dabei erfordert die Beurteilung des Falles eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaates (BGH NJW 2001, 1359, 1363).
Bei der zuvor zu entscheidenden Frage, ob die besondere Bedeutung des Falles im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG gegeben ist, kann dagegen der Umstand, daß sich das Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende richtet und die Intentionen des Jugendgerichtsgesetzes eher für die Zuständigkeit einer Jugendkammer sprechen, durchaus mitberücksichtigt werden (BGH NJW 2001, 1359, 1364; vgl. auch Eisenberg NStZ 1996, 263 ff.).
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne …
Auch in den Fällen, in denen es um die Zuständigkeit einer Jugend- oder Erwachsenenstrafkammer geht oder in denen das Oberlandesgericht in einer Staatsschutzstrafsache die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen hat, prüft der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren - in der zweiten Fallgruppe sogar von Amts wegen - ob das Tatgericht seine Zuständigkeit rechtsfehlerfrei angenommen hat (BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 4 StR 347/10, StraFo 2010, 466; BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 247 ff.).(1) Eine solche eingeschränkte Überprüfung kann etwa in Betracht kommen, wenn eine vorangegangene Entscheidung der Beurteilung des Revisionsgerichts nach § 336 Satz 2 StPO (vgl. zu einem unanfechtbaren Eröffnungsbeschluss BGH…, Urteil vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 503/80, GA 1981, 321) oder nach § 269 StPO (s. etwa BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241) grundsätzlich entzogen ist.
In diesen Fällen dient die Eröffnung der Rügemöglichkeit mit dem Prüfungsmaßstab der Willkür allein dem Zweck, den Angeklagten zur Wahrung seines Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht auf die Verfassungsbeschwerde zu verweisen, sondern den Verstoß gegen die grundrechtliche Gewährleistung bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241 mwN).
- BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00
Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat …
Dieser Grundsatz erfährt vor dem Hintergrund des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Willkürverbot dann eine Einschränkung, wenn die Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung über die Zuständigkeit auf sachfremden Erwägungen beruht ( BGHSt 42, 205, 207; BGH 3 StR 378/00).Dieser Grundsatz erfährt vor dem Hintergrund des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Willkürverbot dann eine Einschränkung, wenn die Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung über die Zuständigkeit auf sachfremden Erwägungen beruht ( BGHSt 42, 205, 207; 43, 53, 55 f; BGH Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
- OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- Generalbundesanwalt, 16.04.2010 - 3 BJs 6/10
Kundus-Bombardement: Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt
- 56 - b) Bei der Auslegung des § 120 Abs. 1 GVG kommt nach ständiger Rechtsprechung der grundgesetzlichen Kompetenzzuweisung im Hinblick auf die Zuständigkeitsabgrenzung von Bund und Ländern besondere Bedeutung zu (vgl. BGHSt 46, 238, 244; BGH NStZ 2007, 117f.). - BGH, 28.11.2007 - StB 43/07
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (objektive …
Schon im Hinblick auf die langjährige Tätigkeit der "militanten gruppe", ihre mit gewisser Regelmäßigkeit verübten Anschläge, ihr Endziel eines Umsturzes der bestehenden verfassungsrechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundstrukturen der Bundesrepublik Deutschland sowie auf den Umstand, dass innerhalb der Gruppierung ein bewaffneter Kampf mit der gezielten Tötung von Menschen jedenfalls diskutiert wird, liegt ein Staatsschutzdelikt nach § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG von besonderem Gewicht vor, das das Eingreifen des Generalbundesanwalts rechtfertigt (zu den allgemeinen Maßstäben s. BGHSt 46, 238, 253 f.). - OLG München, 19.04.2005 - 5 St 1/05
Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Nachreichung von Akten durch die …
a) Für die Verfolgung von Staatsschutzdelikten besteht bereits nach dem Grundgesetz (Art. 30, 96 Abs. 5 Nr. 5 GG) bzw. von diesem vorausgesetzt eine zwingende Bundeszuständigkeit (BGHSt 46, 238/241 ff. [v.a. S. 243 f.]; Welp NStZ 2002, 1/5 f.).Sie widerspricht nicht nur "der [oben ausgeführten] objektiven Kompetenzordnung des Grundgesetzes" (BGHSt 46, 238/245), die von den Ländern "zwingend" und "strikt zu respektieren" ist (…BGH aaO S. 244).
- BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05
Urteil gegen fünf Mitglieder des „Freikorps Havelland" rechtskräftig
In Betracht käme die Tatbestandsvariante des § 129 a Abs. 2 StGB "bestimmt, die verfassungsrechtlichen Grundstrukturen eines Staates zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen" (vgl. zum Begriff der Untergrabung von Verfassungsgrundsätzen in § 120 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b GVG, zu denen der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft gegenüber Minderheiten gehört, BGHSt 46, 238, 251). - BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative …
- BGH, 13.01.2009 - AK 20/08
Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen …
- BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe; …
- BGH, 18.07.2006 - StB 14/06
Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung
- BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts (Bestimmung und Eignung der …
- BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11
Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans; Nötigung; Annahme der …
- BGH, 16.11.2001 - 3 BJs 21/01
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Generalbundesanwalts bei ausländerfeindlichen …
- OLG Naumburg, 01.02.2002 - 3 StE 2/01
- BGH, 16.11.2001 - StB 18/01
- BGH, 20.12.2007 - StB 47/07
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative …
- BGH, 20.12.2007 - StB 13/07
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative …
- BGH, 16.11.2001 - StB 19/01
- BGH, 16.11.2001 - StB 17/01
- KG, 26.10.2011 - 4 Ws 92/11
Zur Anschlagsvorbereitung durch Verwahren sog. Grundstoffe
- BGH, 16.11.2001 - 3 BJ 21/01
Beschwerde; Zuständigkeit des Ermittlungsrichter (Staatsschutzdelikte); Besondere …
Sie publizieren im Internet?