Rechtsprechung
   BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01   

rechtswidrige Nebentätigkeit des Polizeihauptkommisars

§ 13 Abs. 1 StGB (unechte Unterlassungsdelikte) verstößt nicht gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG);

§§ 258, 13 Abs. 1 StGB, §§ 163 Abs. 1, 152 Abs. 2 StPO, die Grundsätze der Rechtsprechung über die Strafbarkeit von Polizeibeamten bei unterlassenem Einschreiten nach privat erlangter Kenntnis von begangenen Straftaten (Abwägung im Einzelfall) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (1)

  • Jurion (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    § 13 StGB verstößt nicht gegen Art. 103 II GG

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 1030
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht