Rechtsprechung

Gericht
BVerfG
Datum
21.11.2002
Aktenzeichen
2 BvR 2202/01
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dejure.org

rechtswidrige Nebentätigkeit des Polizeihauptkommisars

§ 13 Abs. 1 StGB (unechte Unterlassungsdelikte) verstößt nicht gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG);

§§ 258, 13 Abs. 1 StGB, §§ 163 Abs. 1, 152 Abs. 2 StPO, die Grundsätze der Rechtsprechung über die Strafbarkeit von Polizeibeamten bei unterlassenem Einschreiten nach privat erlangter Kenntnis von begangenen Straftaten (Abwägung im Einzelfall) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

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judicialis

Fundstellen
NJW 2003, 1030
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