Rechtsprechung
Gericht
BVerfG
Datum
21.11.2002
Aktenzeichen
2 BvR 2202/01
Dazu im Internet
dejure.org
rechtswidrige Nebentätigkeit des Polizeihauptkommisars
§ 13 Abs. 1 StGB (unechte Unterlassungsdelikte) verstößt nicht gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG);
§§ 258, 13 Abs. 1 StGB, §§ 163 Abs. 1, 152 Abs. 2 StPO, die Grundsätze der Rechtsprechung über die Strafbarkeit von Polizeibeamten bei unterlassenem Einschreiten nach privat erlangter Kenntnis von begangenen Straftaten (Abwägung im Einzelfall) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Fundstellen
NJW 2003, 1030
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