Rechtsprechung
| BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01 |
rechtswidrige Nebentätigkeit des Polizeihauptkommisars
§ 13 Abs. 1 StGB (unechte Unterlassungsdelikte) verstößt nicht gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG);
§§ 258, 13 Abs. 1 StGB, §§ 163 Abs. 1, 152 Abs. 2 StPO, die Grundsätze der Rechtsprechung über die Strafbarkeit von Polizeibeamten bei unterlassenem Einschreiten nach privat erlangter Kenntnis von begangenen Straftaten (Abwägung im Einzelfall) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
StGB § 202 a; StGB § 258 Abs. 5 ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (1)
- Jurion (Leitsatz/Kurzmitteilung)
§ 13 StGB verstößt nicht gegen Art. 103 II GG
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 1030
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