Rechtsprechung
| BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86 |
Reklamierte Vorrechte
§ 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, 'einheitlicher Lebensvorgang', 'zeitliche Zäsur';
aberratio ictus
Volltextveröffentlichungen
- DFR
Fehlgeschlagener Versuch
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB (1975) § 24
Abgrenzung des fehlgeschlagenen Versuchs
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 34, 53
- NJW 1986, 2325
- NStZ 1987, 277
- MDR 1986, 684
- StV 1986, 340
- JR 1987, 116
Wird zitiert von ... (51)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
c) Abzugrenzen von den Fällen des unbeendeten und beendeten Versuchs, bei denen strafbefreiender Rücktritt möglich ist, sind die Fälle des fehlgeschlagenen Versuchs, in denen entweder der Erfolgseintritt - für den Täter erkanntermaßen - objektiv nicht mehr möglich ist oder der Täter ihn nicht mehr für möglich hält (vgl. BGHSt 34, 53).Ein Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden (vgl. BGHSt 35, 90; 34, 53; BGH NStZ 1986, 264; BGH, Beschluß v. 6. November 1986 - 4 StR 580/86).
bb) Für einen weiteren Bereich der Fälle vorzeitiger Erreichung eines außertatbestandlichen Handlungsziels wird hinsichtlich des - mit direktem oder auch mit bedingtem Vorsatz ausgeführten - Tötungsversuchs ein fehlgeschlagener Versuch in Betracht zu ziehen sein, etwa dann, wenn nach anfänglichem Mißlingen ein Weiterhandeln nicht mehr möglich ist, weil die eingesetzten Tatmittel erschöpft sind (…vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 7) oder andere Tatmittel zur unmittelbaren Fortführung des Versuchs entweder nicht zur Verfügung stehen oder vom Täter nicht erfolgversprechend eingesetzt werden können (vgl. BGHSt 34, 53, 56 f.).
- BGH, 13.06.2006 - 4 StR 67/06
Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz; strafbefreiender Rücktritt …
Für die Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt ausschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 58; 39, 221, 228), sind vielmehr die Vorstellungen des Täters zum Zeitpunkt des Scheiterns seines Versuchs, das Opfer durch Verwendung des zunächst eingesetzten Tatmittels zu töten, maßgeblich (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 39, 221, 227/228).Gelangt der Täter nach anfänglichem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden, liegt kein fehlgeschlagener Versuch vor (…vgl. BGHSt aaO S. 331), sondern ein unbeendeter Versuch, von dem er, wenn er sich freiwillig dazu entschließt, sein Opfer nur noch körperlich zu verletzen, durch bloßes Aufgeben des Tötungsvorsatzes zurücktreten kann (vgl. BGHSt 34, 53, 58).
Für die Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt ausschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 58; 39, 221, 228), sind vielmehr die Vorstellungen des Täters zum Zeitpunkt des Scheiterns seines Versuchs, das Opfer durch Verwendung des zunächst eingesetzten Tatmittels zu töten, maßgeblich (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 39, 221, 227/228).
Gelangt der Täter nach anfänglichem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden, liegt kein fehlgeschlagener Versuch vor (…vgl. BGHSt aaO S. 331), sondern ein unbeendeter Versuch, von dem er, wenn er sich freiwillig dazu entschließt, sein Opfer nur noch körperlich zu verletzen, durch bloßes Aufgeben des Tötungsvorsatzes zurücktreten kann (vgl. BGHSt 34, 53, 58; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 25/03).
- BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Er ist sodann in seinen Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 (4 StR 593/85 = NStZ 1986, 214, einem Fall, in dem der Täter seinen Vater mit nur einem Messerstich töten wollte) und vom 10. April 1986 (4 StR 89/86 = BGHSt 34, 53, einem Fall, in dem der Täter sein Opfer durch Überfahren mit dem Auto zu Tode bringen wollte, es dann aber nach Scheitern dieses Planes anschließend würgte) davon ausgegangen, daß ein Versuch nicht schon dann beendet ist, wenn der Täter die von vornherein geplante Tat ausführt; diese Auffassung liegt auch der Senatsentscheidung vom 6. November 1986 - 4 StR 580/86 (…= BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 2) zugrunde.Wie diese Fallgruppe im einzelnen abgegrenzt werden kann, ist im Hinblick auf die fließenden Übergänge vom fehlgeschlagenen Versuch zum unfreiwilligen Rücktritt noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 34, 53, 56 = JR 1987, 116 m. Anm. Kadel).
Ein strafbarer fehlgeschlagener Versuch liegt aber dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit dem bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (BGHSt 34, 53, 56; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGH, Urt. v. 12. September 1985 - 4 StR 415/85).
- BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02
Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor; …
Zwar reicht insoweit nicht jeder Griff aus, der zu Würgemalen führt, ebensowenig bloße Atemnot (vgl. BGH StV 1993, 26); andererseits kann Würgen bis zur Bewusstlosigkeit oder bis zum Eintritt von Sehstörungen beim Opfer dessen Leben gefährden (vgl. BGH JZ 1986, 963).Zwar reicht insoweit nicht jeder Griff aus, der zu Würgemalen führt, ebensowenig bloße Atemnot (vgl. BGH StV 1993, 26;… BGH, Urt. v. 11. April 2000 - 1 StR 55/00); andererseits kann Würgen bis zur Bewußtlosigkeit oder bis zum Eintritt von Sehstörungen beim Opfer dessen Leben gefährden (…vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1995 - 3 StR 324/95; BGH JZ 1986, 963).
- BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter …
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts nur dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 44, 91, 94).Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts nur dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).
- BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt ausschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369), so dass ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369).Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt aussschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ-RR 2002, 168), so daß ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369).
- BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch; …
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts allerdings dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).
- BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher …
Wirkt sich die Tat ohne Verwechslung des Angriffsobjekts an einem anderen Menschen aus (aberratio ictus, Fehlgehen des Angriffs), kann dem Täter, soweit die Wirkung des Angriffs auf das nicht in Aussicht genommene Opfer in Frage steht, der Vorwurf der vorsätzlichen Tatbestandserfüllung nur dann gemacht werden, wenn er weiß, dass ein solcher Erfolg eintreten kann, und er diese Möglichkeit billigend in Kauf nimmt (h.M.; BGHSt 34, 53, 55 ).Wirkt sich die Tat, wie hier, ohne Verwechslung des Angriffsobjekts an einem anderen Menschen aus (aberratio ictus, Fehlgehen des Angriffs), kann dem Täter, soweit die Wirkung des Angriffs auf das nicht in Aussicht genommene Opfer in Frage steht, der Vorwurf der vorsätzlichen Tatbestandserfüllung allerdings nur dann gemacht werden, wenn er weiß, dass ein solcher Erfolg eintreten kann, und er diese Möglichkeit billigend in Kauf nimmt (h.M.; BGHSt 34, 53, 55 ).
- BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz
Darin, daß er dies unterläßt, kann kein strafbefreiender Rücktritt liegen (zu einem gescheiterten Erpressungsversuch vgl. BGH…, Urt. vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; vgl. dazu BGHSt 34, 53, 56).Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89 , zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BGH, 12.12.2001 - 1 StR 441/01
Vereidigungsverbot (Tatbeteiligung); Strafvereitelung (Verteidiger; fehlender …
Ein solcher Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings dann nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs - hier der Anstiftung - sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat (Anstiftung) doch noch vollenden (…BGH aaO; siehe auch BGHSt 34, 53, 56;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 1).Ein solcher Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings dann nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs - hier der Anstiftung - sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat (Anstiftung) doch noch vollenden (…BGH aaO; siehe auch BGHSt 34, 53, 56;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 1).
- BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02
Fehlgeschlagener Versuch
- BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter, …
- BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01
Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch); …
- BGH, 11.02.2003 - 4 StR 25/03
Versuchter Totschlag; Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Wechsel vom Tötungs- …
- OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen …
- BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08
Versuchte sexuelle Nötigung (sexuelle Handlung; Rücktritt vom unbeendeten …
- BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
- BGH, 26.05.1992 - 1 StR 228/92
- BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang).
- BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte …
- BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter …
- BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener …
- BGH, 13.08.2002 - 3 StR 204/02
Räuberische Erpressung mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang; …
- BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit …
- BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93
Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer …
- BGH, 17.12.2002 - 3 StR 389/02
Rücktritt vom Versuch der Beteiligung am Verbrechen (freiwilliges Aufgeben; …
- BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
- BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des …
- BGH, 12.08.1992 - 2 StR 252/92
Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 641/96
- BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
- OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
Auto-Surfen - § 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ …
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11
- BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86
Straftaten gegen das Leben: Rücktritt vom Tötungsversuch
- BGH, 29.06.1988 - 2 StR 260/88
- BGH, 20.12.1995 - 3 StR 464/95
- KG, 02.06.2005 - 2 AR 176/03
Eröffnungsentscheidung: Nachweisbarkeit von Vorsatz und Vermögensnachteil bei …
- BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93
- OLG Rostock, 28.10.2002 - I Ws 471/02
Neufassung des Haftbefehls durch Beschwerdegericht bei fehlgeschlagenem …
- KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
- BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
- BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
- BGH, 06.05.1987 - 2 StR 122/87
- BGH, 01.07.1987 - 2 StR 147/87
- BGH, 22.11.1991 - 2 StR 451/91
- BGH, 03.07.1986 - 2 StR 261/86
- BGH, 12.10.1987 - 2 StR 513/87
- BGH, 09.12.1987 - 2 StR 586/87
- BGH, 15.05.1990 - 4 StR 232/90
- BGH, 14.05.1993 - 2 StR 197/93
