Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
07.12.2001
Aktenzeichen
V ZR 65/01
Dazu im Internet

dejure.org

rot gepflasterte Teilfläche

§§ 925 Abs. 1, 873 BGB, Regeln über die falsa demonstratio gelten auch bei der Auflassung: haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden, so geht der wirkliche Wille (§ 133 BGB) des Erklärenden dem Wortlaut vor;

§ 56 ZPO, gewillkürte Prozeßstandschaft ist auch dann zulässig, wenn das geltend gemachte Recht nicht selbständig abtretbar ist (hier: Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB);

§ 28 GBO, Zulässigkeit einer verbundenen Klage auf Genehmigung des Veränderungsnachweises und auf Eintragungsbewilligung

lexetius.com

bundesgerichtshof.de

ibr-online

Immobilien - "falsa demonstratio non nocet" gilt auch bei Auflassung

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Prof. Dr. Lorenz, München

"falsa demonstratio" bei Auflassung und Grundstückskauf, gewillkürte Prozeßstandschaft beim Grundbuchberichtigungsanspruch

Alpmann Schmidt

BGB §§ 133, 925

uni-konstanz.de

judicialis

Fundstellen
NJW 2002, 1038
NJW 2002, 2038
MDR 2002, 510
DB 2002, 737
WM 2002, 763
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