Rechtsprechung
   BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98   

Rückwirkende Änderung des Rechts der Sicherungsverwahrung

§ 2 Abs. 6 StGB, Art. 1a Abs. 3 EGStGB, Art. 103 Abs. 2 GG;

§ 92 BVerfGG, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ein rückwirkendes Gesetz, wenn der Beschwerdeführer sich nicht eingehend mit Rechtsprechung und Literatur auseinandersetzt;

§ 90 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert, daß schon im fachgerichtlichen Verfahren verfassungsrechtliche Bedenken nicht nur pauschal, sondern ebenso eingehend vorgebracht werden

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Wegfalls der zeitlichen Begrenzung einer ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der Sicherungsverwahrung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der Sicherungsverwahrung

Verfahrensgang

  • LG Mannheim, 31.08.1998 - StVK 18 -Gr- 148/98
  • LG Mannheim, 31.08.1998 - StVK 18-Gr 148/98
  • OLG Karlsruhe, 08.10.1998 - 3 Ws 204/98
  • BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
  • BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 281
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Wird zitiert von ... (11)  

  • BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02  

    Berücksichtigung einer im Ausland vollstreckten Sanktion bei

    Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).

    Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen Vortrag, der sich mit den geltend gemachten verfassungsrechtlichen Fragen näher befasst (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06  

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris, Abs.-Nr. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris, Abs.-Nr. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris, Abs.-Nr. 6).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 3 Ws 925/01  

    Sicherungsverwahrung: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Höchstdauer einer

    Die Beschlüsse vom 29.2.2000 (NStZ-RR 2000, 281) und vom 3.12.1998 (NStZ 1999, 156) befassen sich nur mit der Vorfrage der Zulässigkeit bzw. der - für den dortigen Beschwerdeführer im konkreten Fall nachteiligen - notwendigen Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter im Rahmen der beantragten Eilentscheidung.
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  • BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 114/03  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    Dies erfordert bereits im Ausgangsverfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -; dokumentiert in JURIS).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07  

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris).
  • BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02  
    Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03  

    Vollzugslockerungen im Rahmen der Sicherungsverwahrung

    Eine gegen die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung erhobene Verfassungsbeschwerde des Verurteilten S. scheiterte aus formalen Gründen (vgl. BVerfG NStZ 1999, 156 und NStZ-RR 2000, 281).
  • BVerfG, 08.09.2004 - 1 BvR 428/04  

    Verfassungsmäßigkeit der Beschlussverwerfung einer Berufung

    Dies erfordert bereits dort einen substanziierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit der in Frage stehenden Norm (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2000, S. 281).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 295/07  

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris).
  • LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10  

    Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen

    Mit Beschluss vom 10.01.2001 hat die Strafvollstreckungskammer (Kammer ) die Fortdauer der Sicherungsverwahrung angeordnet und im Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 -, wonach gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung keine Bedenken bestünden, solchen Bedenken auch keinen Raum gegeben.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 3 Ws 543/01  

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung

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