Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51 |
Schlafender Schöffe
§ 338 Nr. 1 StPO;
§ 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum Verhältnis des Vollrausches (als Vorsatztat mit fahrlässigem Nichtbedenken der Gefährlichkeit) zur Fahrlässigkeitstat (actio libera in causa): regelmäßig Tatmehrheit
Volltextveröffentlichungen (3)
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 2, 14
- NJW 1952, 354
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 13.04.1954 - 2 StR 681/53 Auch der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und ausgeführt: Wenn sich der Täter in den Rausch mit dem Vorsatz versetzt, in diesem Zustand eine bestimmte Straftat auszuführen, und diese Rechtsverletzung auch im Vollrausch begeht, ist er voll verantwortlich; der Täter ist wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar, wenn er vor dem Rausch hätte bedenken müssen, daß er im Rausch einen anderen Menschen mißhandeln könne (BGHSt 2, 14).
Wegen der vor dem Rausch beginnenden schuldhaften Verursachung ist der Täter deshalb nur dann strafbar, wenn sich seine Schuld auf eine bestimmte Straftat bezieht (RGSt 73, 177; BGHSt 2, 14).
Die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Rausch ist eine Bedingung der Strafbarkeit, die von der Schuld des Täters nicht umfaßt zu werden braucht (BGHSt 2, 14).
Das ist nach dem Aufbau des Tatbestandes, ihrem Wortlaut und dem Zweck der Vorschrift jedoch nicht der Fall (BGHSt 1, 124; 2, 14; BGH JZ 1951, 495).
- BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96
Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur …
Es bedarf hier keiner umfassenden Auseinandersetzung mit der in Rechtsprechung und Literatur weithin anerkannten (RGSt 22, 413; 60, 29; BGHSt 2, 14, 17; 17, 259; 17, 333; 21, 381; 34, 29, 33;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 18;… Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 76;… Lackner StGB 21. Aufl. § 20 Rdn. 25;… Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Auf 1. § 20 Rdn. 33 - jeweils mit weiteren Nachweisen), wenn auch hinsichtlich der richtigen Begründung umstrittenen (…vgl. Jähnke aaO Rdn. 77, 78 m.w.N.) Rechtsfigur der actio libera in causa. - BGH, 04.05.1962 - 4 StR 79/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82
Leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK
Diese bestand darin, daß der Rauschtäter, der im Zeitpunkt der Tat nicht einmal mehr vermindert schuldfähig war, wegen - erwiesener oder möglicher Schuldunfähigkeit freigesprochen werden mußte (vergleiche auch BGHSt 2, 14, 17). - BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Anwendung der Präklusionsvorschriften auf die verspätete Hinzuziehung eines …
Die rechtliche Einordnung der Teilabwesenheit eines Richters oder Schöffen als Besetzungsmangel im Sinne der §§ 338 Nr. 1 Halbsatz 2 Buchstabe b, 222 b Abs. 1 StPO entsprach - wie der Beschwerdeführer selbst ausführt - schon damals der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGHSt 2, 14 ;… Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1996 - 1 StR 23/96 -, NStZ-RR 1996, S. 337 sowie die Nachweise im Urteil des Bundesgerichtshofs, NJW 2001, S. 3062; das dort zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91 - JURIS spricht die Anwendbarkeit des § 338 Nr. 1 StPO auf den Fall des teilabwesenden Ergänzungsschöffen ausdrücklich aus). - BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91
Strafzumessung bei Vollrausch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von …
Der Beweis dafür, daß er während eines nicht unerheblichen Zeitraums außerstande gewesen sei, wesentlichen Vorgängen der Hauptverhandlung zu folgen (vgl. BGHSt 2, 14, 15 f), ist durch die schriftlichen Äußerungen des Beschwerdeführers und mehrerer Zuhörer nicht erbracht. - BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61 Auf ein solches bloß äußerliches Geschehen könnte ein Revisionsangriff auch nicht mit Erfolg gestützt werden (BGHSt 2, 14 ff; BGHSt 11, 74, 77).
- BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67
Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung …
Die Annahme eines verantwortlichen In-Gang-Setzens der Ursachenreihe in der Form der vorsätzlichen Begehung setzt allerdings voraus, daß sich der Täter in noch nicht berauschtem Zustand zu der Ausführung einer bestimmten Tat, die er dann später nach dem Eintritt des Rausches tatsächlich begeht, mindestens mit bedingtem Vorsatz entschlossen hat (RGSt 73, 177, 182; BGHSt 2, 14, 17; 17, 260, 261/262; 17, 333, 335). - BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94 Mit dieser an die Rechtsfigur der actio libera in causa erinnernden Vorverlagerung des Schuldvorwurfs kann die Nichtannahme verminderter Schuldfähigkeit aber schon deswegen nicht begründet werden, weil der Angeklagte den Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 23, 356, 358) und es im übrigen - falls hierfür das Unterlassen der Behandlung genügte - in dem dann maßgeblichen Zeitpunkt jedenfalls an der erforderlichen Vorstellung bestimmter Rechtsgutsverletzungen fehlte (vgl. BGHSt 2, 14, 17; 21, 381, 382; BGH NStZ 1992, 536 ).
- BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
- BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
- OLG Hamburg, 17.11.1981 - 1 Ss 114/81
- BGH, 03.03.1961 - 4 StR 548/60
- BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76
- BGH, 03.09.1991 - 1 StR 541/91
