Rechtsprechung
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schleswig-holsteinisches Naturschutzgesetz
Art. 20 Abs. 1 GG, Abgrenzung von Rechtsprechungszuständigkeiten als Ausdruck des Bundesstaatsprinzips;
Art. 1 Abs. 3, 28 GG, kein "Hineinlesen" der Bundesgrundrechte in die schleswig-holsteinische Landesverfassung;
Art. 31, 70 GG, die schleswig-holsteinische Landesverfassung ordnet nicht an, daß die Landesstaatsgewalt die Verbandskompetenzordnung der Bundesverfassung zu beachten habe (keine Überprüfung eines Gesetzes im Landesverfassungsrechtsstreit auf seine Vereinbarkeit mit dem GG Grundgesetz oder einfachem Bundesrecht einschl. Bundesrahmengesetzen, Art. 75 GG), zu den Durchbrechungen dieses "Trennungsprinzips";
Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 1 GG, landesverfassungsrechtliches und bundesverfassungsrechtliches Rechtsstaatsprinzip müssen nicht inhaltsgleich sein (Hinweis: obiter dictum, vgl. die abweichende Meinung des BVerwG in dessen Entscheidung vom 19.1.00, «Kampfhundesteuer»)
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Normenkontrollantrag gegen Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein verworfen
NVwZ-RR 2002, 81
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