Rechtsprechung
   BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 227/92   

Schwangere Ersatzkraft

§ 611a BGB, Frage nach Schwangerschaft verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, auch wenn sich nur Frauen bewerben;

§ 123 BGB, keine Arglist, wenn auf eine rechtlich unzulässige Frage (hier: nach Schwangerschaft) gelogen wird;

RiLi 76/207/EWG, richtlinienkonforme Auslegung (vgl. Art. 10 EG) von § 611a BGB;

§ 256 ZPO, zur Zulässigkeit der allgemeinen Feststellungsklage nach Abweisung einer Kündigungsklage

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • jurawelt.com

    Frage nach Schwangerschaft bei Einstellung unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzulässigkeit der Frage nach der Schwangerschaft

  • Betriebs-Berater

    Unzulässigkeit der Frage nach der Schwangerschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 71, 252
  • NJW 1993, 1154
  • MDR 1993, 550
  • BB 1993, 367
  • BB 1993, 433
  • FamRZ 1993, 537
  • NZA 1993, 257
  • DB 1993, 431
  • BB 1993, 219
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Wird zitiert von ... (12)  

  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93  

    Vorstellungsgespräch: Chef darf nicht alles fragen

    Leitsätze: »Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arzthelferin ist ausnahmsweise dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie objektiv dem gesundheitlichen Schutz der Bewerberin und des ungeborenen Kindes dient (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. Oktober 1992 - 2 AZR 227/92 - AP Nr. 8 zu § 611 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).«.

    Diese Ausführungen lassen auch im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 2 AZR 227/92 - AP Nr. 8 zu § 611 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), die das Landesarbeitsgericht noch nicht kannte, keinen Rechtsfehler erkennen.

    An der im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 2 AZR 227/92 - AP, aaO. = DB 1993, 435) vertretenen Auffassung hinsichtlich der beschriebenen Ausnahme vom Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot hält der Senat fest.

    Zumindest insoweit wird in der bisher bekannt gewordenen Literatur zu der Senatsentscheidung keine Kritik geäußert, sondern eher über den Ausnahmefall hinaus unter bestimmten Umständen die Frage nach der Schwangerschaft für gerechtfertigt gehalten (vgl. Buschbeck-Bülow, BB 1993, 360; Ehrich, DB 1993, 431, 434; Schiefer, DB 1993, 38, 40; Zeller, BB 1993, 219).

    a) Allerdings kann der Hauptbegründung des Landesarbeitsgerichts, die Frage nach der Schwangerschaft sei schon deshalb nicht unzulässig, weil sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nur Frauen um den Arbeitsplatz beworben hätten, nicht zugestimmt werden, nachdem der Senat die entsprechende Rechtsprechung zur sogenannten gespaltenen Lösung (je nach Bewerberkreis; vgl. BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB), auf die sich das Landesarbeitsgericht noch stützt, im neuen Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 2 AZR 227/92 - AP, aaO.) ausdrücklich aufgegeben hat.

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02  

    Massenentlassung

    b) Der Inhalt der Richtlinie gewinnt allerdings insoweit besondere Bedeutung, als das nationale Recht richtlinienkonform auszulegen ist (EuGH 5. Mai 1994 - C-421/92 - Gabriele Habermann-Beltermann/Arbeiterwohlfahrt - EuGHE I 1994, 1657; BAG 15. Oktober 1992 - 2 AZR 227/92 - BAGE 71, 252; vgl. auch BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 - BVerfGE 85, 191; ebenso BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 12 = EzA ArbZG § 7 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 10/99 R  

    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung - Nebenbestimmung - Auflage - Bestimmtheit

    "Die Frage in § 21/2 nach einer Schwangerschaft verstößt in der Regel gegen das Diskriminierungsverbot des § 611a BGB und das Grundsatzurteil des BAG vom 15. Oktober 1992 - 2 AZR 227/92 -.".

    Denn das BAG hat zwar im Urteil vom 15. Oktober 1992 - 2 AZR 227/92 - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BAG AP Nr. 31 zu § 123 BGB) und im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Rs Dekker, EuGHE 1990, 3941 - 3977) dargelegt, daß - gleichgültig ob sich nur Frauen oder auch Männer um den Arbeitsplatz bewürben - die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin in der Regel eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts enthalte und damit gegen das Diskriminierungsverbot des § 611a BGB verstoße (BAGE 71, 252, 255 = AP Nr. 8 zu § 611a BGB).

    Dieser Grundsatz gilt jedoch nach den weiteren Ausführungen der vorgenannten Entscheidung nicht ausnahmslos, sondern das BAG hält Ausnahmen für geboten, wenn das Vertragsverhältnis überhaupt nicht realisiert werden kann (BAGE 71, 252, 258; vgl auch BAG AP Nr. 36 zu § 123 BGB).

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