Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1996 - 4 B 205.96   

Teerverunreinigtes Grundstück

Art. 14 Abs. 1 GG, landesrechtliche Regelungen (vgl. für Baden-Württemberg: § 7 PolG), nach denen der Erwerber eines Altlastengrundstücks, der die Möglichkeit der Verunreinigung kannte, haftet, ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden;

(Hinweis: die auch in diesem Fall angewandten Grundsätze der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Altlastenproblematik sind vom BVerfG in «Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage» weitgehend als verfassungswidrig beanstandet worden)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

    Bodenverunreinigung; Altlast; Gewässerverunreinigung; Gefahrbeseitigung; Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers; Verhältnismäßigkeit; Erwerb eines verunreinigten Grundstücks; Kenntnis der Altlast bei Erwerb; Sittenwidrigkeit einer Grundstücksveräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht - Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für Altlastensanierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet Grundstückserwerber als Zustandsstörer für Altlastenbeseitigung? (IBR 1997, 165)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 2192
  • NVwZ 1997, 577
  • DVBl 1997, 573 (Ls.)
  • DÖV 1997, 885 (Ls.)
  • IBR 1997, 165
  • NJ 1997, 335



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Wird zitiert von ... (18)  

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97  

    Sittenwidrige Veräußerung eines Altlastengrundstücks zwecks Umgehung der

    Er muß also dafür sorgen, daß von dem Grundstück keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit ausgehen, und im Grundsatz die Kosten der erforderlichen Erkundung und Sanierung tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1990, NVwZ 1991, 475; Beschl. v. 14.11.1996, UPR 1997, 193 = GewArch 1997, 147 = BayVBl 1997, 412).

    Unter Hinweis auf diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 14.11.1996 (aaO) ausgeführt, daß Rechtsgeschäfte, die darauf abzielten, Rechtsverhältnisse zum Schaden der Allgemeinheit zu regeln, im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstießen.

    Die altlasten- und polizeirechtlichen Vorschriften des beklagten Landes über die Zustandsverantwortlichkeit, die Ausdruck der dem Sacheigentum nach Art. 14 Abs. 2 GG immanenten Sozialbindung sind (BVerwG, Beschl. v. 14.11.1996, aaO, m.w.N.), setzen nicht voraus, daß der Verantwortliche im Einzelfall zuvor einen irgendwie gearteten Nutzen aus seinem Grundeigentum gezogen hat.

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96  

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Lassen sich dagegen - was der Regelfall sein wird - etwaige Verursacher oder Erzeuger nicht feststellen, kommt eine Eingrenzung der Verantwortlichkeit eines Besitzers von aufgedrängten Abfällen nur aus verfassungsrechtlichen Gründen in Betracht, nämlich dann, wenn die Überlassung der Abfälle - im Fall des § 15 Abs. 3 KrW-/AbfG die vom Abfallbesitzer vorzunehmende Verwertung oder Beseitigung - mit einem solchen Kostenaufwand verbunden wäre, daß dadurch die von Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Möglichkeit der privatnützigen Verwendung des Grundstücks entfiele (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - NVwZ 1991, 475; ferner BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 - NVwZ 1997, 577).
  • BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvR 83/97  

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zustandshaftung bei Altlasten

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 -,.

    Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (vgl. NVwZ 1997, S. 577).

mehr
  • VGH Bayern, 05.02.2001 - 22 C 00.3619  
    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass Rechtsgeschäfte, die darauf abzielen, Rechtsverhältnisse zum Schaden der Allgemeinheit zu regeln, sittenwidrig sind, weil sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen (vgl. BVerwG, NVwZ 1997, 577 m. w. Nachw.).

    Die Rechtsprechung zu Rechtsgeschäften über die Abwälzung der Kosten einer Störungsbeseitigung auf die Allgemeinheit (vgl. BVerwG, NVwZ 1997, 577 und VGH Mannheim, UPR 1998, 397) ist auf Rechtsgeschäfte entsprechend anzuwenden, die die Durchsetzung des Anspruchs auf die Störungsbeseitigung selbst vereiteln sollen.

  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02  

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Die behauptete Sittenwidrigkeit der Dereliktion und deren Rechtsfolgen für die ordnungsrechtliche Zustandshaftung (vgl. Beschluss vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 - Buchholz 402.41 Nr. 60) gehörten zum Kern des Berufungsvorbringens der Beklagten.
  • BVerwG, 31.07.1998 - 1 B 229.97  

    Eigentumsgarantie und Inanspruchnahme des Grundeigentümers aus Zustandshaftung

    Der Eigentümer oder Besitzer hat daher die lagebedingten Nachteile seines Grundstücks so zu tragen, wie sie sich aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten tatsächlich darstellen (vgl. Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 60; Urteil vom 18. Oktober 1991 - BVerwG 7 C 2.91 - BVerwGE 89, 138 ; Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - NJW 1998, 1004 = DVBl 1998, 336).
  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01  

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs.

    Eine Sittenwidrigkeit dieser Erklärungen gemäß § 138 BGB, die anzunehmen sein könnte, wenn mit ihnen der Zweck verfolgt worden wäre, die Kosten für die Sanierung der G5 und G2 letzten Endes der öffentlichen Hand aufzubürden, vgl. zu diesem Ansatz Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 14. November 1996 - 4 B 205.96 - , NVwZ 1997, 577; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 1998 - 10 S 233/97 - , juris, deren Vorliegen womöglich dazu führen würde, dass der Kläger ausnahmsweise trotz der Änderung der Grundbuchlage ordnungsrechtlich auch noch im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung nach wie vor als gegenwärtiger Miteigentümer der G5 und G2 (im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG) anzusehen gewesen wäre, wodurch ein Rückgriff auf die verlängerte Zustandshaftung nach § 4 Abs. 6 BBodSchG entbehrlich würde, liegt indessen - auch in Anbetracht des klägerischen Vorbringens im Schriftsatz vom 31. Januar 2005, in denen er Ausführungen zu den Hintergründen der Vollmachterteilung durch Herrn X1.
  • BVerwG, 10.07.1998 - 11 B 35.98  

    Gefahr für Grundwasser; Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine solche landesrechtliche Regelung mit dem revisiblen Recht, insbesondere mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, grundsätzlich vereinbar ist (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1991 - BVerwG 7 C 2.91 - BVerwGE 89, 138 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 43 S. 95 f.; Beschlüsse vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - und vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 50 und Nr. 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2005 - 5 S 591/04  

    Entschädigungsanspruch des Grundeigentümers wegen Auswirkungen einer geplanten,

    Greift § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, der den Anspruch auf Schutzvorkehrungen regelt, tatbestandlich nicht ein, so ist auch für die Anwendung von § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG kein Raum (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 27.96 - NuR 1997, 399).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04  
    Außerdem berücksichtigt er die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verhältnis von Gefahrenabwehrrecht und Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG nicht (vgl. dazu etwa Beschluss vom 14. November 1996 BVerwG 4 B 205.96 Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 60; Urteil vom 18. Oktober 1991 BVerwG 7 C 2.91 BVerwGE 89, 138).
  • VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08  

    Wann besteht ein Vorteil im Sinne von § 28 WVG?

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10139/10  

    Abfallrecht, Naturschutzrecht

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.1996 - 2 L 366/95  

    Der Verkauf eines kontaminierten Grundstückes kann sittenwidrig sein: Zu den

  • BVerwG, 18.06.1998 - 1 B 178.97  

    Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Kampfmittelräumung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2002 - 2 M 363/01  

    Werbeanlage, Werbetafel, Eigentümer, Aufsteller, Handlungsstörer, Zustandsstörer,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01  

    Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Beseitigung von Quecksilber

  • VG Düsseldorf, 31.07.2006 - 17 L 361/06  
  • VG Neustadt, 20.10.2004 - 7 L 2396/04  
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