Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98 |
Telefonische Rückfrage in Versäumnissituation
§ 345 ZPO, Berufung gegen 2. Versäumnisurteil, Einrede der Verjährung;
§ 513 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 514 Abs. 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), Berufung kann auch darauf gestützt werden, daß die Versäumung nicht schuldhaft gewesen sei;
ausnahmsweise Unbeachtlichkeit eines Anwaltsbrauchs, nicht ohne weiteres ein Versäumnisurteil gegen einen durch einen nicht erschienenen Kollegen vertretene Partei zu beantragen (Hinweis: vgl. dazu auch die spätere grundsätzliche Entscheidung des BVerfG, «unangekündigt beantragtes Versäumnisurteil»)
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Alpmann Schmidt
- verkehrslexikon.de
Zur Anwendung der Grundsätze der Wiedereinsetzung bei der Begründung der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil mit unverschuldeter Terminsversäumiung - Anwaltsverschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der Versäumung eines Verhandlungstermins
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Berufung gegen technisch zweites Versäumnisurteil wegen örtlichen Anwaltsbrauchs der Beantragung von Versäumnisurteilen erst nach telefonischer Rücksprache nur bei fehlendem Vorrang vor Mandanteninteressen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 2120
- MDR 1999, 1025
- WM 1999, 1532
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08
Verfahrensrecht - Verjährungseinrede erstmals im Berufungsrechtszug
Die Einrede der Verjährung etwa ist bei der Schlüssigkeitsprüfung im Versäumnisverfahren auch dann zu beachten, wenn der Kläger ihre außerprozessuale Erhebung durch den Beklagten vorträgt (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - IX ZR 364/98, WM 1999, 1532, 1535; OLG Düsseldorf NJW 1991, 2089, 2090;… Musielak/Stadler, ZPO 5. Aufl. § 331 Rdn. 7 m.w.Nachw.;… Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO 28. Aufl. § 331 Rdn. 5;… Erman/Schmidt-Räntsch, BGB 12. Aufl. § 214 Rdn. 3;… Larenz/Wolf aaO § 17 Rdn. 67 f.). - BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem …
Der Sachverhalt, der die Zulässigkeit der Berufung rechtfertigen soll, muss vollständig in der Berufungsinstanz vorgetragen und darf in der Revisionsinstanz nicht ergänzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 22. April 1999 - IX ZR 364/98, WM 1999, 1532, 1533).Die Verschuldensfrage ist nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGHZ 141, 351, 355; BGH, Urt. v. 22. April 1999 - IX ZR 364/98, aaO S. 1533;… Musielak/Ball, ZPO 5. Aufl. § 514 Rn. 8).
- BGH, 30.10.2001 - VI ZB 43/01
Rechtsanwälte - Anforderung an Vortrag ausreichender Büroorganisation
Zwar ist dem Berufungsgericht zuzugeben, daß selbst langjährige und gewissenhafte Angestellte in einem Anwaltsbüro - wenn auch nur in gewissen Zeitabständen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. November 1967 - VIII ZB 38/67 - VersR 1967, 1204, 1205) - überwacht werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - IX ZR 364/98 - NJW 1999, 2120, 2121 m.w.N.) und daß der Kläger zur Wahrnehmung dieser Überwachungspflicht durch seinen Prozeßbevollmächtigten nichts vorgetragen hat.Der Kläger hat, obwohl das seine Sache gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - IX ZR 364/98 aaO), keine fehlerfreie Organisation der Notierung und Kontrolle von Rechtsmittelfristen im Büro seines Prozeßbevollmächtigten vorgetragen und glaubhaft gemacht.
- OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 10 U 76/05
Verfahrensrecht - Vertagung d. Einspruchtermins wegen plötzl. Erkrankung des RA?
Das trifft unter anderem zu, wenn der Termin zur mündlichen Verhandlung, auf die das zweite Versäumnisurteil erging, von der betroffenen Partei unverschuldet versäumt wurde (BGH, MDR 1999, 1025 m.w.N.).Da für die Frage einer unverschuldeten Säumnis die gleichen Maßstäbe wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten (BGH, MDR 1999, 1025 m.w.N.), ist daher auch der Einspruchstermin unter den genannten Voraussetzungen gemäß § 337 ZPO von Amts wegen zu vertagen mit der Folge, dass ein Fall der Säumnis nicht in Betracht kommt.
- OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
Verfahrensrecht - Für Säumnisverfahren reicht eine allg. Säumnisbelehrung aus
Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis liegt bei dem die Berufung führenden Beklagten (vgl. BGH NJW 1999, 2120;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 514 Rn 11), wobei der Sachverhalt, der die Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen das zweites Versäumnisurteil rechtfertigen soll, vollständig in der Rechtsmittelbegründung vorgetragen werden muss (vgl. BGH NJW 2009, 687 m. w. Nachw.).Da es ihm im Rahmen der Berufungsbegründung aber oblegen hat, einen Sachverhalt vorzutragen und notfalls auch zu beweisen, der sein eigenes oder ein ihm zurechenbares fremdes Verschulden (§ 85 Abs. 2 ZPO oder § 278 BGB) ausschließt (vgl. BGH NJW 1999, 2120), kann nicht festgestellt werden, dass seine Säumnis im Einspruchstermin unverschuldet gewesen ist.
- OLG Celle, 24.06.2004 - 11 U 57/04
Verfahrensrecht - Zuspätkommen des Prozessbevollmächtigten wegen Autostau
Diese Beurteilung, an die ähnliche Maßstäben anzulegen sind, wie sie an Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gestellt werden (BGH NJW 1999, Seite 2120), führt im Streitfall dazu, dass von einem Verschulden des Bevollmächtigten des Beklagten auszugehen ist, welches der Partei entsprechend § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet wird. - LAG Hamm, 27.02.2003 - 4 Sa 1108/02
Prüfungsumfang vor Erlaß eines Zweiten Versäumnisurteils
Die Verschuldensfrage ist nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (BGH, Urt. v. 22.04.1999 - IX ZR 364/98, MDR 1999, 1025 = NJW 1999, 2120). - BGH, 10.04.2003 - I ZB 42/02
Notierung der Berufungsbegründungsfrist nach Änderung des Verfahrensrechts
Ein Rechtsanwalt darf ein Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Urteils erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in der maßgeblichen Handakte der Ablauf der Rechtsmittelfrist vermerkt und die Frist notiert ist (vgl. BGH, Beschl. v. 26.3.1996 - VI ZB 1 und 2/96, NJW 1996, 1900, 1901;… Urt. v. 16.7.1998 - VII ZR 409/97, NJW 1998, 3125; Urt. v. 22.4.1999 - IX ZR 364/98, NJW 1999, 2120, 2121). - OLG Karlsruhe, 04.10.2005 - 1 U 112/05
Berufungsverfahren: Statthaftigkeit eines zweiten Versäumnisurteiles bei …
Die Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis liegt beim Berufungskläger (BGH NJW 1999, 2120, 2121). - LAG Köln, 24.01.2003 - 11 TaBV 39/02
Rechtsmittelbegründungsfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, …
Wurde das unterzeichnete Empfangsbekenntnis hingegen ohne Aktenvorlage in den Geschäftsgang der Kanzlei zurückgegeben, musste der Prozessbevollmächtigte durch eine besondere Einzelanweisung die erforderlichen Eintragungen veranlassen; auf eine allgemeine Anordnung darf sich der Anwalt in einem solchen Fall wegen der von ihm geschaffenen Gefahrenlage nicht mehr verlassen (BGH v. 22.04.1999 - IX ZR 364/98 in NJW 1999, 2120). - BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04
Anforderungen an die Darlegung unverschuldeter Säumnis zur Begründung einer …
- OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 163/05
Zulässigkeit einer Berufung nach § 514 Abs. 2 ZPO - Beurteilung einer …
- KG, 18.10.1999 - 12 U 6654/98
Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
- BGH, 13.12.2001 - I ZB 22/01
Anforderungen an die Ausgangskontrolle
- BGH, 02.12.2009 - IV ZB 13/09
Annahme eines unverschuldeten Säumnisses aufgrund von Problemen bei der …
- BGH, 08.12.2010 - IX ZA 38/10
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit
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