Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88 |
Tödliche Infektion nach Schulterinjektion
§ 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Umfang der Aufklärungspflicht, Verwirklichung eines nicht aufklärungspflichtigen Risikos, Schutzzweck;
§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Ursachenzusammenhang
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
BGB § 276 Abs. 1
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines kortisonhaltigen Mittels in das Schultergelenk; Verwirklichung eines nicht aufklärungspflichtigen Risikos
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtinco.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 106, 391
- NJW 1989, 1533
- MDR 1989, 624
- NJW-RR 1989, 726
- VersR 1989, 514
- JR 1989, 286
Wird zitiert von ... (48)
- BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90
Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung
»Fehlt es an der erforderlichen Grundaufklärung über Art und Schweregrad eines ärztlichen Eingriffs, so entfällt die Haftung des Arztes für das Aufklärungsversäumnis auch dann nicht, wenn sich nur ein Risiko verwirklicht, über das der Arzt den Patienten nicht aufzuklären brauchte (Bestätigung von BGHZ 106, 391 = DRsp I (125) 339 a-b).«.a) Rechtlich einwandfrei und von der Revision auch nicht beanstandet, hat das Berufungsgericht zwar eine Aufklärung der Klägerin über das Risiko einer psychogenen Lähmung nicht für erforderlich gehalten, da es sich hierbei nach den Ausführungen des Sachverständigen nicht um ein spezifisches Risiko der durchgeführten Operation handelt, sondern - wenn überhaupt ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Operation und Lähmung besteht - um eine außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Folge des Eingriffs, die für den Entschluß des Patienten, ob er in die Operation einwilligt, keine Bedeutung haben konnte (BGHZ 29, 46, 57 f.; 90, 103, 107; 106, 391, 396; Senatsurteil vom 28. Februar 1984 - VI ZR 70/82 - VersR 1984, 538, 539 = AHRS 4475/5; OLG Celle, Urteil vom 17. Juli 1987 - 1 U 39/86 - mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 19. April 1988 - VI ZR 232/87 - AHRS 4660/1; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Dezember 1984 - 8 U 48/83 - mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 29. Oktober 1985 - VI ZR 37/85 - AHRS 4730/6).
aa) Das Berufungsgericht geht mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Grundsatz davon aus, daß Aufklärungsdefizite, unabhängig davon, ob sich ein aufklärungsbedürftiges Risiko verwirklicht oder nicht, nicht anders als bei einem eigenmächtigen ärztlichen Vorgehen ohne jede Einwilligung den ärztlichen Eingriff insgesamt mangels ausreichender Einwilligung des Patienten rechtswidrig machen und deshalb bei einem Verschulden des Arztes grundsätzlich zu einer Haftung für alle Schadensfolgen führen (BGHZ 106, 391, 398).
Ein Haftungswegfall kommt aber nie in Betracht, wenn der Patient nicht wenigstens eine Grundaufklärung über Art und Schweregrad des Eingriffs erhalten hat (BGHZ 106, 391, 399).
Die Grundaufklärung wird einem Patienten nur dann erteilt, wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 106, 391, 399 ausgesprochen hat, wenn ihm ein zutreffender Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen vermittelt wird, die für seine Integrität und Lebensführung auf ihn zukommen können.
- BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94
Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie
Wie der erkennende Senat mehrfach dargelegt hat (z.B. Senatsurteile BGHZ 106, 391, 399 und vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90 - VersR 1991, 777, 778 f.), kommt bei Aufklärungsmängeln ein Haftungswegfall nicht in Betracht, wenn der Patient nicht wenigstens eine Grundaufklärung über Art und Schweregrad des Eingriffs erhalten hat.Soweit das Berufungsgericht aus dem in BGHZ 106, 391 ff. abgedruckten Senatsurteil herleiten will, eine Verletzung der Aufklärungspflicht führe nur dann zu einem kausalen Schaden, wenn sich gerade das Risiko verwirklicht habe, über welches nicht aufgeklärt worden sei, trifft das nicht zu.
Vielmehr hat der Senat in jenem Urteil dargelegt (BGHZ 106, 391, 399), daß Aufklärungsdefizite unabhängig davon, ob sich ein aufklärungspflichtiges Risiko verwirklicht hat oder nicht, den Eingriff insgesamt wegen der fehlenden Einwilligung des Patienten rechtswidrig machen und deshalb bei Verschulden des Arztes im Grundsatz zur Haftung für alle Schäden führen.
- BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04
Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene …
Dabei ist auch über sehr seltene Risiken aufzuklären, die im Falle ihrer Verwirklichung die Lebensführung schwer belasten und trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (Senatsurteile vom 7. Februar 1984 - VI ZR 188/82 - NJW 1984, 1395, 1396 und VI ZR 174/82 - NJW 1984, 1397, 1398; vom 12. Dezember 1989 - VI ZR 83/89 - NJW 1990, 1528; vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88 VersR 1989, 514, insoweit in BGHZ 106, 391 nicht abgedruckt).
- OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie
In einem solchen Fall kann der Zurechnungszusammenhang nur dann entfallen, wenn das nichtaufklärungspflichtige Risiko nach Bedeutung und Auswirkungen für den Patienten mit den mitzuteilenden Risiken nicht vergleichbar ist und der Patient wenigstens über den allgemeinen Schweregrad des Eingriffs informiert war, wenn also das Aufklärungsdefizit in eine ganz andere Richtung als das verwirklichte Risiko zielt (vgl. näher BGHZ 106, 391, 400) [BGH 14.02.1989 - VI ZR 65/88].Beruft sich der Arzt auf diesen Einwand, kann der Patient dem damit entgegentreten, daß er glaubhaft macht, er hätte sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden (s. BGHZ 90, 103; BGHZ 106, 153 ; BGHZ 106, 391 ; BGH NJW 1980, 1905; NJW 1990, 2928 ; NJW 1991, 1543 ).
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Arztrecht - Berufungsbegründung muss Behandlungs- und Aufklärungsfehler umfassen
Nach den nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts hat der Beklagte den Kläger am 28. Mai 2002 und am Abend des 3. Juni 2002 im Großen und Ganzen über die Operation aufgeklärt (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 29, 176, 179 f.; 90, 103, 106; 106, 391, 398; 144, 1, 7 f.). - BGH, 01.07.2008 - VI ZR 287/07
Darlegungslast des Patienten bei Arzneimittelhaftung
Ein solcher Antrag stellt grundsätzlich keinen unzulässigen Beweisermittlungsantrag dar (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88 - juris, Rn. 14, insoweit in BGHZ 106, 391 und VersR 1989, 514 nicht abgedruckt). - OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98
Auch wenn ein Arzt nicht über Behandlungsrisiken aufgeklärt hat, so haftet er …
a) Zwar hat der Beklagte den Beweis nicht führen können, den Kläger über das wenn auch äußerst geringe Risiko einer Infektion bei derartigen Injektionen aufgeklärt zu haben, was im Hinblick auf eine wirksame Einwilligung in den ärztlichen Eingriff indes erforderlich war (vgl. BGHZ 106, 391; BGH VersR 1991, 777; 1994, 1302).Der Kläger hat diesen Einwand des Beklagten, er hätte auch bei ausreichender Aufklärung die Einwilligung zur Injektion erteilt, nicht entkräftet, denn er hat nicht glaubhaft gemacht, daß er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte (vgl. BGHZ 90, 103, 105 ff; 106, 153, 157; 106, 391, 394; BGH NJW 1976, 363 ff.; 1979, 1933, 1934; 1980, 1905, 1907; 1980, 2751, 2753; 1981, 633; 1988, 763 ff; 1990, 2928 ff; 1991, 1543, 1544; 1992, 2351).
- OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei CT-gesteuerter periadikulärer …
Der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Körper- und Gesundheitsschaden des Patienten und dem Aufklärungsmangel entfällt bei wertender Betrachtung der Umstände des Einzelfalles damit nur dann, wenn das nicht aufklärungspflichtige Risiko nach Bedeutung und Auswirkung für den Patienten nur den mitzuteilenden Risiken nicht vergleichbar ist und wenn der Patient wenigstens über den allgemeinen Schweregrad des Eingriffs informiert war; es beeinträchtigt auch nicht den Zurechnungszusammenhang, wenn sich das aufklärungspflichtige, aber verschwiegene Risiko in einer Form verwirklicht hat, mit der nicht zu rechnen und die dem Patienten deshalb so nicht darzustellen war (vgl. BGHZ 106, 391 ff.;… Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 11. Auflage, Rn. 534 ff.).Es war deshalb unzureichend, wenn die Beklagte bzw. der Streithelfer den Kläger vor dem Eingriff anhand des überreichten Aufklärungsbogens nur auf die Möglichkeit von "kurzfristig(em) Taubheitsgefühl" oder "Schwäche im Bein" sowie "Veränderungen, die als Folge einer Infektion bei Punktion auftreten können" (vgl. den Aufklärungsbogen, Bl. 27 GA), hingewiesen hatte (vgl. BGH VersR 1991, 777 ff.; BGHZ 106, 391 ff.).
- BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99
Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation
Auch in einem solchen Fall besteht nämlich eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, so daß dieser nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts durch die gebotene vollständige ärztliche Belehrung in die Lage versetzt werden muß, eigenständig zu entscheiden, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und in welchem Zeitpunkt er sich auf welches Risiko einlassen will (Senatsurteile vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88 - VersR 1989, 514, 515 …sowie vom 14. Januar 1997 und 17. Februar 1998 (jeweils aaO). - BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90
Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion
Nach der Rechtsprechung des Senats braucht über das allgemeine Wundinfektionsrisiko nicht aufgeklärt zu werden, da es auch dem Laien geläufig ist (s. Senatsurteile vom 19. November 1985 - VI ZR 134/84 - VersR 1986, 342, 343 = AHRS 4000/5 und vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88 - VersR 1989, 514, 515, insoweit in BGHZ 106, 391 , nicht mit abgedruckt). - BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
Gefährliche Körperverletzung; Einwilligung; ärztliche Heilbehandlung; …
- BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93
Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs
- OLG Zweibrücken, 24.05.2007 - 4 U 104/06
Immobilien - Lauf der Verjährungsfrist nach Hemmung durch Verhandlungen
- BGH, 12.11.1992 - III ZR 19/92
Beschränkung von Amtshaftungsansprüchen bei Gesundheitsschäden nach …
- BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93
Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren
- BGH, 17.12.1991 - VI ZR 40/91
Aufklärungspflicht bei Blutübertragung
- OLG Hamm, 07.03.2005 - 3 U 204/04
Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche der Erben eines nach einer Operation …
- OLG Köln, 01.06.2005 - 5 U 91/03
Arzthaftung - Aufklärung über Behandlungsalternativen bei Tumoroperation
- BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94
Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum …
- OLG Stuttgart, 01.12.1994 - 14 U 48/93
Arzthaftung bei verkannter Pflicht zur therapeutischen Aufklärung
- OLG Köln, 20.01.1997 - 19 U 160/93
- OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 1 U 682/02
Zur Möglichkeit der Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung die …
- BGH, 08.06.1993 - VI ZR 192/92
Anhörung eines Sachverständigen durch Berufungsgericht bei abweichender …
- OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
Arzthaftung - Aufklärungspflicht - unbekannte Beeinträchtigungen - Befunderhebung …
- OLG Celle, 24.09.2001 - 1 U 70/00
Kinderarzthaftung: Risikoaufklärungspflicht bei Keuchhustenimpfung
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
- OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 420/02
Haftung von Ärzten und Krankenhaus für postnatale Schäden nur bei nachweislich …
- OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06
Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin; …
- OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 75/08
Anforderungen auf die Risikoaufklärung vor einer Spinalanästhesie
- OLG München, 06.08.1993 - 24 U 645/90
Aufklärungspflichtverletzung für Geburtsschaden anläßlich einer …
- OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95
Fußknöchel, Fraktur, Außenseitermethode, Aufklärung, Ackermannschraube, …
- OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 1 U 615/98
Honoraranspruch des Arztes bei Behandlungsfehlern oder Verletzung der …
- OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 7 U 146/01
Arzthaftung wegen unzureichender Aufklärung: Voraussetzungen einer wirksamen …
- OLG Zweibrücken, 21.08.2001 - 5 U 9/01
Befund nicht erhoben - Nicht zwangsläufig Haftung des Arztes
- OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01
Zur freien Auswahlmöglichkeit eines Operateurs unter mehreren praktisch …
- OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
- OLG Hamm, 17.11.2004 - 3 U 277/03
- OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 5 U 18/09
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Einnahme eines Arzneimittels …
- OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei einer Hüftgelenksoperation
- OLG Nürnberg, 09.04.1991 - 3 U 2178/90
- OLG Oldenburg, 15.03.1994 - 5 U 115/93
Behandlungsfehler, Sorgfalt, Verstoß, Anscheinsbeweis, Aufklärung, …
- BGH, 29.06.1995 - 4 StR 700/94
- OLG Hamm, 27.09.2004 - 3 U 113/04
- OLG Oldenburg, 25.06.1996 - 5 U 170/95
Bandscheibe, Operation, Aufklärung, Querschnittslähmung, Operationstechnik, …
- OLG Köln, 03.06.1998 - 5 U 220/97
- OLG Köln, 10.01.2001 - 5 U 158/00
- OLG Köln, 05.07.1993 - 27 U 14/93
- OLG Köln, 22.08.1994 - 5 U 38/94
