Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99   

Tödliche Transfusionszwischenfälle

§§ 222, 13 StGB, Voraussetzungen der Garantenstellung einer stellvertretenden Institutsleiterin, kein "Ärzteprivileg"

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 15 StGB
    Garantenstellung des stellvertretenden Leiters eines Instituts für Transfusionsmedizin für die Reinheit der Blutkonserven; Kausalität beim Unterlassungsdelikt; Umfang ärztlicher Sorgfaltspflichten

  • lexetius.com

    StGB § 13

  • bundesgerichtshof.de
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 2754
  • NStZ 2001, 188
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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 130/01  

    Körperverletzung durch Unterlassen; Obhutsverhältnis; Garantenstellung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine pflichtwidrige Unterlassung dem Angeklagten grundsätzlich nur dann angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (BGH NJW 2000, 2754, 2757 m.w.Nachw.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine pflichtwidrige Unterlassung dem Angeklagten grundsätzlich nur dann angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (BGH NJW 2000, 2754, 2757 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 473/04  
    Sorgfaltswidrig handelt derjenige, der die Anforderungen, die an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen aus dem Verkehrskreis des Täters in dessen sozialer Rolle bei einer Betrachtung der Gefahrenlage ex ante gestellt werden, nicht erfüllt (vgl. BGH NJW 2000, 2754; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 15 Rdnr. 37; Schönke/Schröder-Cramer, StGB-Kommentar, 26. Aufl., § 15 Rdnr. 135).

    Da aus medizinischen Maßnahmen besonders ernste Folgen entstehen können und der Patient regelmäßig die Zweckmäßigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Handlung nicht beurteilen kann, sind das Maß der ärztlichen Sorgfalt hohe Anforderungen zu stellen (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW 2000, 2754 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BGHSt 6, 282 (288)).

  • BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09  

    Strafrecht - Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall

    Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57 - [BGHSt 11, 1]; Beschl. vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85 -; Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - [BGHSt 37, 106, 126 f.]; Urt. vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99 - [BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1]; Beschl. vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07 - [BGHSt 52, 159, 164]).
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  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 476/04  
    Sorgfaltswidrig handelt derjenige, der die Anforderungen, die an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen aus dem Verkehrskreis des Täters in dessen sozialer Rolle bei einer Betrachtung der Gefahrenlage ex ante gestellt werden, nicht erfüllt (vgl. BGH NJW 2000, 2754; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 15 Rdnr. 37; Schönke/Schröder-Cramer, StGB-Kommentar, 26. Aufl., § 15 Rdnr. 135).

    Da aus medizinischen Maßnahmen besonders ernste Folgen entstehen können und der Patient regelmäßig die Zweckmäßigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Handlung nicht beurteilen kann, sind das Maß der ärztlichen Sorgfalt hohe Anforderungen zu stellen (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW 2000, 2754 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BGHSt 6, 282 (288)).

  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11  

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Die dafür erforderliche Garantenstellung im Sinne einer besonderen Pflichtenstellung, die über die für jedermann geltende Handlungspflicht hinausgeht (BGH, Urteil vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754), hatte der Angeklagte nach den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen nicht.
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10  

    Klageerzwingungsverfahren, Antragsbefugnis

    aa) Auszugehen ist bei der Frage einer ärztlichen Sorgfaltspflichtverletzung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGH NJW 2000, 2754, 2758 m.w.N.) von folgenden rechtlichen Grundsätzen:.
  • OLG Köln, 04.03.2005 - 8 Ss 7/05  
    Die Aufhebung umfasst jedoch nicht die tatsächlichen Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen der Urkundenfälschung, da diese von dem Mangel der Urteilsgründe nicht betroffen sind (§ 353 Abs. 2 StPO; vgl. hierzu BGH NStZ 2000, 194; BGH NStZ-RR 2000, 234; BGH NJW 2000, 2754 [2756];. SenE v. 10.01.2003 - Ss 530/02 -; SenE v. 08.05.2003 - Ss 125/03 B -).
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