Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 20/83   

Tropische Hölzer

§ 378 HGB (Hinweis: nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Minderlieferung;

die Aufrechnung ist ein Verteidigungsmittel iSv §§ 276, 277 ZPO, das mit den zugrunde liegenden Tatsachen in der Klageerwiderung vorgebracht werden muß;

§ 528 Abs. 1 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Pflicht des Gerichts, durch zumutbare vorbereitende Maßnahmen eine Verspätung auszugleichen;

zur Substantiierungspflicht iRv § 138 Abs. 3 ZPO

Volltextveröffentlichungen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zahlungspflicht des Käufers bei nicht rechtzeitiger Rüge einer Fehlmenge

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 91, 293
  • NJW 1984, 1964
  • MDR 1984, 837
  • BB 1984, 1576
  • WM 1984, 1158
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Wird zitiert von ... (26)  

  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90  

    Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des

    Um den Einwand aus § 242 BGB zu begründen, müßte das angeblich treuwidrige Verhalten der Bekl. ursächlich für die verspätete Rüge gewesen sein (BGH, NJW 1984, 1964 = LM § 378 HGB Nr. 7, insoweit in BGHZ 91, 293 nicht abgedr.; siehe auch Paulusch, Die Rspr. des BGH zum Kaufrecht, WM 1986, Sonderbeil.

    Im Handelsverkehr soll möglichst schnell Klarheit darüber geschaffen werden, ob das Geschäft ordnungsgemäß abgewickelt worden ist; der Verkäufer, dessen Interessen nach der vom Gesetz getroffenen Wertentscheidung der Vorrang zu geben ist, soll durch die den Käufer treffende Obliegenheit zur unverzüglichen Mängelrüge in die Lage versetzt werden, entsprechende Feststellungen und notwendige Dispositionen zu treffen, insbesondere einen möglichen Schaden abwenden zu können, der sich aus Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder Nachlieferungsansprüchen des Käufers ergeben könnte (BGHZ 66, 208 = NJW 1976, 1352 = LM § 377 HGB Nr. 17; BGHZ 91, 293 [299f.] = NJW 1984, 1964 = LM § 378 HGB Nr. 7; BGH, LM § 377 HGB Nr. 10; WM 1987, 902 [unter 111 a bb]; BGHR HGB § 377 Abs. 1 Mängelrüge 1).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 19/99  

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Flucht in die Säumnis

    Zumutbar sind vorbereitende Anordnungen gemäß § 273 ZPO aber jedenfalls dann, wenn es sich um einfache und klar abgrenzbare Streitpunkte handelt, die ohne unangemessenen Zeitaufwand geklärt werden können (BGHZ 91, 293, 304; BGH, Urt. v. 22. November 1995 - VIII ZR 195/94, NJW 1996, 528, 529).
  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06  

    Verfahrensrecht - Verjährungseinrede in der Berufung verspätet?

    Die materiell-rechtliche Befugnis, den Zeitpunkt der Geltendmachung der Einrede frei zu wählen, wird bei der Verjährung ebenso wie bei den Gestaltungsrechten der Anfechtung oder Aufrechnung im gerichtlichen Verfahren durch das Prozessrecht beschränkt (vgl. zur Aufrechnung: BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 91, 293, 302 ff.; zur Anfechtung: BGHZ 42, 37, 39 ff.; 94, 29, 34 m.w.Nachw.).
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  • BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86  

    Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit

    Die Rügeobliegenheit bezweckt, die Abwicklung der Handelskäufe zu beschleunigen, dem Verkäufer so bald wie möglich Klarheit über später nur schwer feststellbare Mängel zu verschaffen und ihn von der Dispositions- und Beweisunsicherheit zu entlasten, die sich aus der Möglichkeit eines Nachschiebens von Mängelrügen ergäbe (BGHZ 91, 293, 299 f; Senatsurteil vom 27. März 1985 - VIII ZR 75/84 = WM 1985, 834 unter 3 b cc (; RGZ 106, 309, 310).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89  

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Grundsätzlich besteht jedoch die Verpflichtung, einfache und deutlich abgegrenzte Streitpunkte zu klären, wenn sich dies durch die Vernehmung weniger greifbarer Zeugen im Rahmen der mündlichen Verhandlung ohne unzumutbaren zeitlichen Aufwand bewerkstelligen läßt (BGH, WM 1984, S. 1158 [1159] m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1991 - VIII ZR 149/90  
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  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86  

    Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige

    Die den Käufer treffende Obliegenheit zur unverzüglichen Mängelrüge dient nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 91, 293, 299 f m.Nachw; Urteil vom 27.März 1985 - VIII ZR 75/84 = WM 1985, 834 unter 3 b cc (, nicht nur dem allgemeinen Interesse des Handelsverkehrs an einer raschen und endgültigen Abwicklung von Rechtsgeschäften, sondern in erster Linie den Belangen des Verkäufers, der in die Lage versetzt werden soll, entsprechende Feststellungen und notwendige Dispositionen - vor allem zur Schadensabwendung - zu treffen, und davor bewahrt werden soll, sich noch längere Zeit nach der Ablieferung Ansprüchen wegen etwaiger, mit zunehmendem Zeitablauf nur unsicher feststellbarer Mängel ausgesetzt zu sehen. Diesen Zweck kann eine zwar abgesandte, den Verkäufer aber nicht erreichende Anzeige schlechterdings nicht erfüllen, (ebenso z.B. Schneider aaO S. 539; Meeske aaO S. 128).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01  

    Anwaltsrecht - Haftung des Anwalts bei fehlerhafter Prozessführung

    Zumutbar ist es dem Gericht hingegen, die Vernehmung weniger greifbarer Zeugen im Rahmen der ohnehin stattfindenden mündlichen Verhandlung vorzubereiten (vgl. BGH, NJW 1984, 1964 (1965); Prütting/Weth, ZZP 98 (1985), 131 (135)).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96  

    Verspätetes Vorbringen bei notwendiger Ladung von 8 Zeugen?

    Zumutbar sind vorbereitende Maßnahmen ohne weiteres nur dann, wenn es sich um einfache und klar abgegrenzte Streitpunkte handelt, die sich im Rahmen der mündlichen Verhandlung ohne unangemessenen zeitlichen Aufwand klären lassen St. Rspr.; vgl. BGHZ 91, 293, 304; BGH, Urteil v. 9.11.1990 - V ZR 194/89 -, NJW 1991, 1181 ff. = BGHR ZPO § 528 Abs. 2 Ermessensfehler 1.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01  

    Urheberrechtsschutz des sog. "Breuer-Hockers"; Kosten des Berufungsverfahrens

    Hiernach können Angriffsmittel - einschließlich der Beweismittel zu ihrer Rechtfertigung (BGHZ 91, 293, 303) - zugelassen werden, wenn die Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts nicht zu einer Verzögerung der Erledigungsdauer des Rechtsstreites führen würde und die Verspätung nicht auf grober Nachlässigkeit beruht.
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 180/04  

    Verfahrensrecht - Verspätete Benennung eines Zeugen

  • BGH, 21.02.1991 - IX ZR 64/90  

    Bestimmtheit der Pfändung von Forderungen mit Bezug auf Grundpfandrechte

  • OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04  

    Bauvertrag - Prüfbarkeit einer Schlussrechnung

  • BGH, 14.05.1996 - X ZR 75/94  

    Handelsrecht - Mängelanzeige: Käufer muss sein rechtl. Vorgehen nicht mitteilen

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2007 - 4 U 431/06  

    Zur Präklusion eines die Aktivlegitimation stützenden Überleitungsbescheides

  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89  

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

  • BGH, 24.10.1984 - VIII ZR 140/83  

    Erweiterung des Revisionsantrages nach Ablauf der Begründungsfrist; Zurückweisung

  • OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02  

    Bauvertrag - Abtretungsverbot setzt sich im Prozeßvergleich nicht fort

  • OLG Koblenz, 23.04.2003 - 1 U 857/02  

    Zum Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen eines ärztlichen

  • OLG Naumburg, 16.03.2005 - 4 U 173/04  

    Haftung des Prinzipals eines Entsorgungsunternehmens für einen Kaufvertrag über

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 195/94  

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Vermeidung durch

  • BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 164/01  

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

  • OLG Düsseldorf, 08.01.1993 - 17 U 82/92  

    UN-Kaufrechtsübereinkommen: Minderlieferung

  • LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95  
  • LG Berlin, 11.10.2007 - 5 O 59/07  

    Insolvente GmbH: Anspruch gegen den Geschäftsführer wegen geleisteter Zahlungen

  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 112/85  
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