Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.02.1994 - 1 U 1/93 |
Übereiltes Gegendarstellungsbegehren
§ 93 ZPO, grundsätzlich keine Veranlassung zur Klageerhebung bei unterlassener außergerichtlicher Leistungsaufforderung;
§ 935 ZPO, Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde analog § 99 Abs. 2 ZPO bei Kostenwiderspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren
Volltextveröffentlichungen
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Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten eingelegten Widerspruch ergehendes Kostenurteil
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1994, 1022
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 28.08.1996 - 3 W 496/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Brandenburg, 21.01.1999 - 1 W 42/98
Sofortige Beschwerde bei streitigem Kostenurteil nach Einspruch gegen ein …
Bringt der Antragsgegner in seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinreichend deutlich zum Ausdruck, daß er den Verfügungsantrag anerkennt und sich unter Berufung auf § 93 ZPO lediglich gegen die Kostenbelastung zur Wehr setzen will, so ist über die Kosten durch streitiges Urteil zu befinden, das nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung analog § 99 Abs. 2 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (s. Senat OLG-NL 1994, S. 118 f. = MDR 1994, S. 404 = NJW-RR 1994, S. 1022 f;… Zöller/Herget, aaO., § 99 Rdn. 17 m.w.Nw.;… a.A. Baumbach/Hartmann, aaO., § 925 Rdn. 11 m.w.Nw. zum Streitstand).
