Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.02.1994 - 1 U 1/93   

Übereiltes Gegendarstellungsbegehren

§ 93 ZPO, grundsätzlich keine Veranlassung zur Klageerhebung bei unterlassener außergerichtlicher Leistungsaufforderung;

§ 935 ZPO, Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde analog § 99 Abs. 2 ZPO bei Kostenwiderspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren

Volltextveröffentlichungen

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    Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten eingelegten Widerspruch ergehendes Kostenurteil

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1022
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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Koblenz, 28.08.1996 - 3 W 496/96  
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  • OLG Brandenburg, 21.01.1999 - 1 W 42/98  

    Sofortige Beschwerde bei streitigem Kostenurteil nach Einspruch gegen ein

    Bringt der Antragsgegner in seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinreichend deutlich zum Ausdruck, daß er den Verfügungsantrag anerkennt und sich unter Berufung auf § 93 ZPO lediglich gegen die Kostenbelastung zur Wehr setzen will, so ist über die Kosten durch streitiges Urteil zu befinden, das nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung analog § 99 Abs. 2 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (s. Senat OLG-NL 1994, S. 118 f. = MDR 1994, S. 404 = NJW-RR 1994, S. 1022 f; Zöller/Herget, aaO., § 99 Rdn. 17 m.w.Nw.; a.A. Baumbach/Hartmann, aaO., § 925 Rdn. 11 m.w.Nw. zum Streitstand).
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