Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55   

Überfahrener Betrunkener

§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge;

§ 53 StGB, selbständiger Tötungsvorsatz

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 7, 287
  • NJW 1955, 876



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95  

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Wenn der Tod nur die Folge, die Begleiterscheinung der Verdeckungshandlung darstelle, liege Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 StGB nicht vor ( BGHSt 7, 287; ebenso - zur Ermöglichungsabsicht - BGH bei Holtz MDR 1980, 629).

    In BGHSt 7, 287, 289 und BGH bei Holtz MDR 1980, 629 (zur Absicht der Ermöglichung) wird zwar die Auffassung vertreten, das Gesetz erblicke den Grund für die erhöhte Strafdrohung des Mordes bei den Merkmalen der Verdeckung und der Ermöglichung gerade darin, daß der Täter das Leben eines Menschen so gering achtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung (zur Ermöglichung) einsetzt.

    Tatsächlich berührt sich die in BGHSt 7, 287, 290 aufgeworfene Frage nach der "besonderen Verwerflichkeit", die "den Begehungsformen des Mordes insgesamt eigen ist" (BGH aaO S. 291), mit der im Schrifttum teilweise vertretenen Auffassung, Mord liege nicht schon vor, wenn ein Mordmerkmal objektiv und subjektiv erfüllt ist; vielmehr müsse die Tat zusätzlich "besonders verwerflich" sein (Lehre von der Typen- oder Tatbestandskorrektur).

    In BGHSt 7, 287, 290 wurde Verdeckungsmord verneint, weil es dem Angeklagten "nicht unbedingt auf den Tod des Z. ankommen" mußte.

    Die Entscheidung BGHSt 15, 291 löste sich auch insoweit von BGHSt 7, 287, als der Senat zwischen dem "tätlichen Angriff" und dem "bloße(n) pflichtwidrigen Unterlassen der Hilfeleistung" unterschied (aaO S. 296).

    Das Merkmal der "besonderen Verwerflichkeit" schließlich, das die Entscheidung BGHSt 7, 287 wesentlich beeinflußte, wurde wenig später vom Großen Senat für Strafsachen als nicht maßgeblich bezeichnet ( BGHSt 9, 385, 388 f.), wobei es keine entscheidende Rolle spielt, ob dieses Merkmal bei § 211 StGB allgemein verlangt oder - wie dies in BGHSt 7, 287 anklingt - bei Auslegung eines einzelnen Mordmerkmals herangezogen wird (vgl. BGHSt - GS - 11, 139, 143).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76  

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    So ist Unfallflucht für sich allein keine Verdeckungshandlung; wenn der Tod des Unfallopfers dabei lediglich als Folge vorausgesehen und gebilligt wird, erfüllt sie den Tatbestand des § 211 StGB nicht (BGHSt 7, 287).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94  

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts anerkannt ( BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; 38, 356 m.w.Nachw.).
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  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92  

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdeliktes grundsätzlich anerkannt ( BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; BGH VRS 13, 120, 123; BGH NStZ 1985, 24; BGH StV 1985, 229; vgl. auch RGSt 61, 360, 361).

    Eine Fallgestaltung, wie sie der Entscheidung BGHSt 7, 287 (übrigens aufgegeben durch BGH bei Dallinger MDR 1966, 24; vgl. BGH NStZ 1992, 125 m.w.N.) zugrunde lag, ist hier - entgegen der Ansicht der Revision - nicht gegeben.

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60  

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Zu Unrecht wendet sich die Revision unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats in BGHSt 7, 287 dagegen, daß der Angeklagte wegen versuchten Mordes - statt nur wegen versuchten Totschlags - verurteilt worden ist.

    Durch das zur Erreichung des genannten Ziels verwandte Mittel unterscheidet sich dieser Sachverhalt wesentlich von dem in BGHSt 7, 287 abgeurteilten Fall.

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00  

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Denn die Kammer hat jedenfalls nicht verkannt, daß der Angeklagte den Tod J.'s verursacht und mithin ein vollendetes Tötungsverbrechen begangen hätte, wenn durch sein Handeln der Eintritt des - womöglich ohnehin schon nahenden - Todes nur noch beschleunigt worden wäre ( BGHSt 7, 287 f; 21, 59, 61; BGH NStZ 1981, 218 f; 1985, 26 f; BGH StV 1986, 59, 200; BGH StGB vor § 1/Kausalität, Angriffe, mehrere 1; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 212 Rdn. 3).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91  

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Die rechtsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes zieht die Aufhebung des - für sich rechtsfehlerfrei angenommenen - Schuldspruchs wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB) nach sich, da dieses Vergehen in Tateinheit stünde mit einem für den Fall des bedingten Tötungsvorsatzes gegebenen Verbrechen des versuchten Totschlags oder (bei Annahme von Verdeckungsabsicht) Mordes (vgl. BGH VRS 23, 207; 37, 28, 30 f; bei Dallinger MDR 1966, 24; mit der letztgenannten Entscheidung hat der Senat die seiner Entscheidung BGHSt 7, 287, 289 ff zugrunde liegende zu enge Auslegung, wie Jähnke in lK-StGB 10. Aufl. § 211 Rdn. 22 nachweist, aufgegeben; vgl. auch BGH VRS 17, 187 sowie Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 211 Rdn. 35; Arzt/Weber, Strafrecht Besonderer Teil 3. Aufl. LH 1 Rdn. 138; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil 7. Aufl. Tb. 1 § 2 Rdn. 36; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98  

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Die besondere Verwerflichkeit liegt gerade darin, daß der Täter das Leben eines Menschen so sehr gering achtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung eigenen Fehlverhaltens einsetzt (vgl. BGHSt 7, 287, 290 f.).
  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99  

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

    Selbst wenn bei Verwirklichung sowohl des § 226 StGB a.F. als auch eines (versuchten) Tötungsdelikts nach §§ 211, 212 StGB eine tatmehrheitliche Begehung in Betracht gezogen würde (vgl. BGHSt 7, 287, 289), kann der Schuldspruch aber keinen Bestand haben, denn es handelt sich um dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO (vgl. auch BGHR StGB § 226 Kausalität 1) und hätte mit abgeurteilt werden müssen.
  • BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94  

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher

    Die als Beleg hierfür herangezogene Entscheidung BGHSt 15, 291, 296 betrifft, ebenso wie schon die Entscheidung OGH NJW 1950, 195 (vgl. auch BGHSt 7, 287, 290 sowie die Übersichten bei Geilen in Festschrift für Lackner S. 570, 588 ff und bei Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 32a) einen Fall, bei dem es auf die hier zu entscheidende Frage der Verdeckungsabsicht aus Furcht vor außerstrafrechtlichen Folgen einer Tat nicht ankam.
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57  

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei

  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73  

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84  

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10  

    Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und vorsätzliches Handeltreiben (keine

  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69  
  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77  
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55  

    Dorfschande - § 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall

  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65  
  • BGH, 12.04.1995 - 3 StR 495/94  
  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 116/95  
  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58  
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