Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.1998 - 4 Ta 79/98 |
Umstrittene Eigenkündigung
§ 5 KSchG, im Zulassungsverfahren wird nicht nur das Verschulden, sondern auch die Frage der Verspätung selbst geprüft;
zum Verhältnis zwischen § 256 ZPO und § 4 KSchG, wenn nach dem Antrag auf Feststellung, es liege keine Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor und das Arbeitsverhältnis bestehe fort, der Arbeitgeber kündigt
Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrecht-fa.de
KSchG § 4
Klagefrist - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Reichweite einer allgemeinen Feststellungsklage
Zeitschriftenfundstellen
- BB 1999, 800
- NZA 1999, 336
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2007 - 8 Ta 122/07
Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei fehlender …
Der angefochtene Beschluss war daher ersatzlos aufzuheben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 23.06.1998 - 4 Ta 79/98 - u. v. 24.02.2000 - 3 Ta 3/00).
