Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.1998 - 4 Ta 79/98   

Umstrittene Eigenkündigung

§ 5 KSchG, im Zulassungsverfahren wird nicht nur das Verschulden, sondern auch die Frage der Verspätung selbst geprüft;

zum Verhältnis zwischen § 256 ZPO und § 4 KSchG, wenn nach dem Antrag auf Feststellung, es liege keine Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor und das Arbeitsverhältnis bestehe fort, der Arbeitgeber kündigt

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1999, 800
  • NZA 1999, 336
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Wird zitiert von ...  

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2007 - 8 Ta 122/07  

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei fehlender

    Der angefochtene Beschluss war daher ersatzlos aufzuheben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 23.06.1998 - 4 Ta 79/98 - u. v. 24.02.2000 - 3 Ta 3/00).
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