Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85 |
Umstrittener Eigentumsvorbehalt
§ 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Feststellungsvertrag;
§ 17 KO
Volltextveröffentlichungen (5)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der Vertragserfüllung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wirkung des Eigentumsvorbehalts im Konkurs des Verkäufers
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Anwendung des § 17 KO bei vollständiger Bezahlung der unter erweitertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im Verkäuferkonkurs
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 98, 160
- NJW 1986, 2948
- ZIP 1986, 1059
- MDR 1986, 926
- BB 1986, 1738
- NJW-RR 1986, 1497
- DB 1986, 2070
- WM 1986, 1161
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
Insolvenzrecht - Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter
c) Sie sieht indes in der Ablehnung der Erfüllung durch den Beklagten im Anschluß an die Entscheidung BGHZ 98, 160, 168 einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB). - BGH, 09.11.1988 - VIII ZR 310/87
Umfang des Verspätungsschadens
Ob die Klägerin damit im Verhältnis zur Beklagten "anerkannt" hat, jedenfalls mit zwei Lkw-Ladungen im Lieferverzug gewesen zu sein (vgl. zu einer ähnlichen Fragestellung Senatsurteil BGHZ 98, 160, 165 ff), bedarf keiner Entscheidung, denn eine darauf gestützte, teilweise Zurückweisung der Revision ist nicht möglich, weil auch die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts zum Verzugsschaden - insgesamt durchgreifenden rechtlichen Bedenken unterliegen (vgl. dazu im folgenden unter III). - LAG Hamm, 11.05.2004 - 6 Sa 980/03
Gesamtzusage, betriebliche Óbung , Netto-Obergrenze
Sein Zweck besteht darin, ein Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen einem Streit oder einer Ungewissheit zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen (BGH 10.01.1984 - VI ZR 64/82; BGH 09.07.1986 - VIII ZR 232/85).
- BGH, 18.03.2004 - IX ZR 240/02
Rechtsfolgen eines Eigentumsvorbehalts in der Gesamtvollstreckung des …
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verwalter im Konkurs des Vorbehaltsverkäufers die Vertragserfüllung ablehnen darf, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere das Urteil BGHZ 98, 160 ff, hinreichend geklärt. - OLG Köln, 16.02.2005 - 11 U 99/04
Bauvertrag - Anmeldung zur Insolvenztabelle: Bindendes Anerkenntnis?
Die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses ist dann gerechtfertigt, wenn unter den Parteien Ungewissheit über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses besteht und in dieser Situation eine Erklärung abgegeben wird, die, von einem aus den Umständen erkennbaren Rechtsbindungswillen getragen, dazu dienen soll, diese Ungewissheit zu beseitigen (BGHZ 98, 160, 167).
