Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69 |
Unbeleuchtete Lkw-Anhänger
§§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung ("Gesamtschau") bei Setzung eines einheitlichen Ursachenbeitrags durch mehrere Schädiger
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Gesamtschau - Unfallverursachung durch mehrere Unfallbeteiligte
Besprechungen u.ä.
- reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Gesamtschau und Einzelabwägung - Haftung mehrerer gegenüber einem mitschuldigen Verletzten (Wiss. Assistent Dr. Ekko Reinelt, Regensburg; JR 1971, 177)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 54, 283
- NJW 1971, 33
- VersR 1970, 1110
- JR 1971, 70
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71
Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe
»a) Eine Gesamtabwägung ("Gesamtschau") scheidet aus, soweit sich die Verhaltensweisen eines Schädigers und des Geschädigten nur in einem (demselben) unfallbedingenden Ursachenbeitrag ausgewirkt haben, bevor der dem anderen Schädiger zuzurechnende Kausalverlauf hinzutritt und zum Schadenseintritt führt (Ergänzung zu BGHZ 54, 283).Das stand auch in BGHZ 54, 283 zur Entscheidung, wo die Gesamtschau sodann aus anderen Gründen abgelehnt ist.
Nach BGHZ 54, 283 (vgl. dort weitere Nachweise) scheidet bei bestimmten Gestaltungen (Haftungseinheit) das Verfahren der Gesamtabwägung aus.
Allerdings ist diese Rechtsansicht in BGHZ 54, 283 für den Fall ausgesprochen, daß auf der einen Seite die Schädiger (Nebentäter) in solcher "Einheit" und auf der anderen Seite die mitverantwortlichen Geschädigten beteiligt sind.
Der Auffassung des Berufungsgerichts, daß hier eine Einheit zwischen Sch. und den Geschädigten oder ihren Rechtsvorgängern bestand, ist zu folgen, wobei man sie, da es nicht um die Haftung der Geschädigten geht, statt Haftungseinheit Tatbeitragseinheit (Fikentscher SchR 3. Aufl. § 108, 4 im Zusammenhang mit BGHZ 54, 283) oder Zurechnungseinheit (Dunz NJW 1968, 679, 682) bezeichnen mag.
Aus den Gründen des Urteils in BGHZ 54, 283 ist es damit rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Beteiligten gegenüber dem Beklagten als weiterem Schädiger als haftungseinheitliche Gruppe behandelt werden.
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Verkehrsrecht - Fehlen der Fahrerlaubnis: Berücksichtigung bei Mitverschulden?
In die Abwägung nach § 254 BGB, § 9 StGB sind alle, aber auch nur diejenigen unstreitigen oder erwiesenen Faktoren einzubeziehen, die eingetreten sind, zur Entstehung des Schadens beigetragen haben und einem der Beteiligten zuzurechnen sind (vgl. Senat, Urteile vom 15. November 1960 - VI ZR 30/60 - VersR 1961, 249, 250; vom 23. November 1965 - VI ZR 158/64 - VersR 1966, 164, 165; vom 24. Juni 1975 - VI ZR 159/74 - VersR 1975, 1121, 1122; vom 7. Juni 1988 - VI ZR 203/87 - VersR 1988, 842; vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - VersR 1995, 357 f.); einzelne Verursachungsbeiträge dürfen bei der Abwägung jedoch dann nicht summiert werden, wenn sie sich nur in demselben unfallursächlichen Umstand ausgewirkt haben (Senat, Urteil vom 1. Juni 1976 - VI ZR 162/74 - VersR 1976, 987, 989 m. w. N.; vgl. auch Senat, BGHZ 54, 283, 284 f.). - BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
a) Sowohl die auf die Überwindung von Beweisschwierigkeiten des Geschädigten bei Urheber- oder Anteilszweifeln ausgerichtete Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch die an die Verantwortlichkeit mehrerer Täter anknüpfende Vorschrift des § 840 Abs. 1 BGB setzen schon nach ihrem Wortlaut ("den Schaden") die Entstehung eines einheitlichen Schadens voraus (vgl. dazu auch Senatsurteile vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 187/62 - LM § 840 BGB Nr. 7 a und in BGHZ 54, 283 = LM § 840 BGB Nr. 12 m. Anm. Nüßgens;… Steffen in BGB -RGRK, 12. Aufl., § 830 Rdn. 15 f., 23 f.;… Nüßgens ebenda § 840 Rdn. 22;… MünchKomm-Mertens, BGB , § 840 Rdn. 4).
- BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91
Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines …
Auch wenn die Beamten den Unfall der Klägerin als sogenannte Nebentäter (neben dem Beklagten zu 1) mitverschuldet hätten, würde die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gebotene Anwendung der Grundsätze zur »Einzelabwägung« und zur »Gesamtschau« (BGHZ 30, 203, 205 ff; 54, 283, 284 f; Senatsurteil BGHZ 61, 351, 354) nicht zu einer Erhöhung der Haftungsquote der Beklagten zu 2) führen. - OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85
Gesamtschau - Kettenunfall
Das Verfahren der Gesamtabwägung beruht auf dem Grundsatz, daß es bei Beteiligung mehrerer Schädiger nicht sachgerecht wäre, wenn der Geschädigte im Ergebnis nicht über die Höchstquote hinauskäme, die sich bei der Einzelabwägung im Verhältnis zu dem am stärksten beteiligten Schädiger ergibt (BGH VersR 70, 1110 = NJW 71, 33).Bilden mehrere eine sogenannte Haftungs- oder Zurechnungseinheit bzw. führen die Verhaltensweisen sämtlicher Schädiger zu einem und demselben unfallursächlichen Umstand, fehlt es an einem Sachgrund für die Bevorzugung des Geschädigten (vgl. zu allem BGH VersR 70, 1110 (1111) = NJW 71, 33 (34).
- BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95
Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr; …
Da der Verletzte nur Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld hat, für dessen Festsetzung nach § 847 BGB Billigkeitsgesichtspunkte maßgebend sind, kann es, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes durch aus geboten sein zu berücksichtigen, daß die zum Schaden führende Handlung des Schädigers nur eine bereits vorhandene Schadensbereitschaft in der Konstitution des Geschädigten ausgelöst hat und die Gesundheitsbeeinträchtigungen Auswirkungen dieser Schadensanfälligkeit sind (BGH, Urteil vom 16. November 1961 - III ZR 189/60 - VersR 1962, 93; Senatsurteil vom 2. April 1968 - VI ZR 156/66 - VersR 1968, 648, 650; vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 111/68 - VersR 197O, 281, 284; vom 29. September 1970 - VI ZR 74/69 - VersR 197O, 1110, 1111;… vom 22. September 1981 aaO. S. 1180). - OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 103/04
Schadensersatzklage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Produkthersteller und …
a) Sowohl die auf die Überwindung von Beweisschwierigkeiten des Geschädigten bei Urheber- oder Anteilszweifeln ausgerichtete Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch die an die Verantwortlichkeit mehrerer Täter anknüpfende Vorschrift des § 840 Abs. 1 BGB setzen schon nach ihrem Wortlaut ("den Schaden") die Entstehung eines einheitlichen Schadens voraus (vgl. dazu auch Senatsurteile vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 187/62 - LM § 840 BGB Nr. 7 a und in BGHZ 54, 283 = LM § 840 BGB Nr. 12 mit Anm. von Nüßgens;… Steffen in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 830 Rdn. 15 f., 23 f.;… Nüßgens ebenda § 840 Rdn. 22;… MünchKomm.-Mertens, BGB, § 840 Rdn. 4). - BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner …
In der Regel tragen deshalb nicht nur bereits in der Rechtsmittelschrift genannte, sondern auch in der Rechtsmittelbegründung angekündigte Anträge nur einen vorläufigen Charakter und können in der mündlichen Verhandlung noch geändert, insbesondere erweitert werden sofern sie sich nur im Rahmen der in der Rechtsmittelbegründung vorgebrachten Anfechtungsgründe halten (vgl. RG JW 1930, 3549; BGHZ 12, 57, 67 f.; 88, 360, 364; BGH Urteile vom 14. März 1961 - VI ZR 209/60 - NJW 1961, 1115; vom 13. Dezember 1962 - III ZR 89/62 - NJW 1963, 444 und vom 29. September 1970 - VI ZR 74/69 - NJW 1971, 33, 34;… Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 43. Aufl. § 519 Anm. 3 B;… Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 138 II 2 b S. 836;… Thomas/Putzo ZPO 13. Aufl. § 519 Anm. 3 Nr. 1;… Wieczorek/Rössler ZPO 2. Aufl. § 519 Anm. D I c;… Zöller/Schneider ZPO 14. Aufl. § 519 Rdn. 31;… a.A. Stein/Jonas/Grunsky ZPO 20. Aufl. § 519 Rdn. 41). - BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88
Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine …
Insoweit hat das Berufungsgericht verkannt, daß die F.-GmbH und der Erstbeklagte dem Land Hessen für den gesamtschuldnerischen Innenausgleich als Haftungseinheit gegenüberstehen, weil die zu ihrer Außenhaftung führenden Umstände (Verkehrssicherungspflichtverletzung des Erstbeklagten einerseits und Haftung der F.-GmbH nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen eines Auswahl-, Anleitungs- und Überwachungsverschuldens in Bezug auf ihre Leute einschließlich des Erstbeklagten und wegen unzureichender Maßnahmen zur Sicherung des Straßenverkehrs vor den Gefahren der Baustelle andererseits) zu ein und demselben Unfallbeitrag zusammenfließen (vgl. zur Haftungseinheit allgemein etwa Senatsurteil vom 5. Oktober 1982 - VI ZR 72/80 - VersR 1983, 131 m.w.N.), wie dies vielfach bei gleichzeitiger Haftung von Geschäftsherrn und Verrichtungsgehilfen der Fall ist (s. BGHZ 6, 3, 27 f.; 54, 283, 285;… BGB -RGRK/Nüßgens 12. Aufl. § 840 Rdn. 36 f.). - BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger
Dies ist zum einen dann der Fall, wenn die Verhaltensweisen mehrerer Schädiger zu einem einheitlichen unfallursächlichen Umstand geführt haben (Haftungseinheit, vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 54, 283, 285 sowie vom 25. April 1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730, 731 und vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93 - VersR 1995, 427, 428). - BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …
- BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93
Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von …
- OLG Hamm, 31.08.1998 - 6 U 15/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Fahrbahnrand stehenden Helfer bei …
- OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 16/03
Schmerzensgeld wegen unfallbedingter Schäden an der Halswirbelsäule
- OLG Hamm, 20.03.2000 - 6 U 216/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines schadensbedingt liegen Gebliebenen mit …
- OLG Bremen, 29.06.2004 - 3 U 80/03
Versicherungsrecht - Haftung des Dachdeckers für Brandstiftung Dritter
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