Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86 |
Unbewohnbares Haus
§ 249 BGB, Differenzhypothese, wertende Bestimmung
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
- verkehrslexikon.de
Grundsatzentscheidung zum Nutzungsausfall bei Sachbeschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundsätze zum Nutzungsausfall
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ersatzfähigkeit von Nutzungsausfallschäden
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Schadensersatz für, zeitweilig entgangene Nutzung des eigenen Wohnhauses
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Die Entscheidung des GroßenSenats zur Nutzungsentschädigung
- reference-global.com (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ajs-luftrecht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Entschädigung für Nutzungsausfall privat genutzter Luftfahrzeuge (Dr. Christoph Klaas; VersR 1999, 799)
Verfahrensgang
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
- BGH, 20.02.1987 - V ZR 237/84
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 98, 212
- NJW 1987, 50
- ZIP 1986, 1394
- MDR 1987, 109
- BauR 1987, 312
- BB 1986, 2155
- NJW-RR 1987, 14
- JR 1987, 103
- VersR 1986, 1103
- WM 1986, 1352
- ZfBR 1986, 279
Wird zitiert von ... (173)
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Schadensrecht - Bemessung des merkantilen Minderwertes
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; GSZ BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).Da bei der Nutzungsausfallentschädigung jedoch lediglich entgangene Gebrauchsvorteile für die "eigenwirtschaftliche Verwendungsplanung" zu ersetzen sind (Senatsurteil BGHZ 56, 214, 215; GSZ BGHZ 98, 212, 225), es also um Kompensation und nicht um die Wahrung des Integritätsinteresses geht, müssen die Mietpreise um die spezifisch die erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren zuverlässig bereinigt werden (vgl. GSZ BGHZ 98, 212, 214, 225; Senatsurteile BGHZ 45, 212, 220 …und vom 3. Juni 1969 - VI ZR 27/68 - aaO, 829).
Der Senat hat zwar in einer älteren Entscheidung vom 18. Mai 1971 (BGHZ 56, 214, 221) ausgeführt, daß die Nutzungsausfallentschädigung die Vorhaltekosten nur maßvoll übersteigen soll und eine reichliche Verdoppelung der Vorhaltekosten zu hoch sei (vgl. auch GSZ BGHZ 98, 212, 226).
Diese Marktentwicklung darf bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung nicht unberücksichtigt bleiben, weil den Mietwagenpreisen Anhaltspunkte für den Wert der Gebrauchsmöglichkeit entnommen werden können (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 1969 - VI ZR 27/68 - aaO sowie die Nachweise bei GSZ BGHZ 98, 212, 214 und 225).
Da sich in den um erwerbswirtschaftliche Faktoren bereinigten Mietpreisen die Bewertung der Gebrauchsvorteile für die eigenwirtschaftliche Verwendung eines Kraftfahrzeuges wiederspiegeln (vgl. Senat BGHZ 56, 214, 215; GSZ BGHZ 98, 212, 225), würde es regelmäßig zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten oder zu einem verkappten Ausgleich immateriellen Schadens führen (vgl. BGHZ 56, 214, 218), wollte man ihn für die entgangenen Gebrauchsvorteile seines in den Tabellen nicht mehr aufgeführten, nicht mehr hergestellten Fahrzeuges so entschädigen, als handelte es sich um ein Neufahrzeug.
- OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05
Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich …
aa) Allerdings hat der BGH seit den Entscheidungen BGHZ 40, 345, 349 f. und BGH NJW 64, 717 (vgl. hierzu auch die Entscheidung des Großen Senats des BGH in BGHZ 98, 212, 213 ff. mit zahlreichen Nachweisen) in ständiger Rechtsprechung dem Eigentümer eines von ihm privat genutzten Kraftfahrzeugs, wenn er nach einer unfallbedingten Beschädigung dessen zeitweisen Ausfall nicht durch Anmietung eines Ersatzfahrzeugs überbrückt, im Rahmen deliktischer Haftung Nutzungsentschädigung für seinen Gebrauchsverlust zugebilligt.In der genannten Entscheidung des Großen Senats (BGHZ 98, 212, 216 f.) hat der BGH über die Fälle der Eigennutzung eines KFZ hinaus entschieden, dass ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung auch bei Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers derart angewiesen ist, wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus, gegeben sein kann.
Eine deliktische Verletzung des Eigentums der Klägerin (vgl. BGHZ 98, 212, 217) scheidet schon deshalb aus, weil die Klägerin nur Leasingnehmerin des im Eigentum der Leasinggeberin stehenden PKW war.
cc) Allerdings hat der BGH in zwei vor der Entscheidung des Großen Senats vom 09.07.86 (BGHZ 98, 212) ergangenen Urteilen (BGHZ 70, 199 und BGH NJW 85, 2471) in Fällen deliktischer Haftung nach der Unfallbeschädigung eines Linienbusses bzw. eines Krankentransportwagens der Bundeswehr entschieden, dass ausnahmsweise auch bei der Beschädigung gewerblich genutzter Fahrzeuge oder Behördenfahrzeuge dann, wenn sich die Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar - entweder durch den Entgang von sonst zu erwartenden Einnahmen (§ 252 BGB) oder über die mit einer Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten - in der Minderung des Gewerbeertrags niederschlägt, eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung hilfsweise in Fällen zuerkannt werden kann, bei denen es infolge besonderer persönlicher Anstrengungen oder Verzichte des Geschädigten nicht zu einem Niederschlag im Gewerbeertrag gekommen ist (BGHZ 70, 199, 203).
Hinzu kommt, dass der BGH in der späteren Entscheidung des Großen Senats (BGHZ 98, 212, 219) betont hat, dass bei erwerbswirtschaftlichem, produktivem Einsatz der Sache die Verkürzung ihres Nutzungswerts im Wesentlichen durch einen Gewinnentgang ausgewiesen wird, dessen Ersatz § 252 Satz 1 BGB wegen der vom Gesetzgeber unterstrichenen schadensrechtlichen Bedeutung von Ausfällen im erwerbswirtschaftlichen, vermögensmehrenden Einsatz von Wirtschaftsgütern ausdrücklich anordnet, während eine entsprechende Vorschrift für die eigenwirtschaftliche Nutzung des Vermögens fehlt.
Allerdings hat der BGH gelegentlich (BGH MDR 67, 835; BGHZ 96, 124, 126 f.) vor der Entscheidung des Großen Senats, der sowohl die Besonderheiten der beiden Entscheidungen als auch deren Umstrittenheit dargelegt hat (vgl. BGHZ 98, 212, 214 f.), Hauseigentümern auf vertraglicher Basis eine Nutzungsentschädigung für die zeitweise Unbewohnbarkeit des Hauses bzw. Nichtbenutzbarkeit von Abstellplätzen zuerkannt.
- OLG Düsseldorf, 14.06.1991 - 22 U 293/90
Architekten-Abweisung einer unschlüssigen Honorarklage mangels Kostenberechnung
Die lediglich eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit von zwei Kellerräumen, die nicht als Aufenthaltsräume ausgewiesen sind und als Hobby- bzw Kinderspielkeller genutzt werden (sollen), ist im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs nach BGB § 635 nicht als Vermögensschaden anzusehen (vergleiche BGH, 1986-07-09, GSZ 1/86, BGHZ 98, 212).Ob der vollständige Verlust der abstrakten Gebrauchsmöglichkeit einer Sache als Vermögensschaden einzustufen ist, hat der BGH an Funktion und Bedeutung der in Rede stehenden Sache ausgerichtet (vgl. die Aufstellung BGHZ 101, 325 [330 f.]. Nach dieser Rspr. kann gem. der grundlegenden Entscheidung des Großen Senats des BGH vom 9.7.1986 (BGHZ 98, 212 ff.) ein Vermögensschaden angenommen werden, wenn es um den Verlust der Nutzungsmöglichkeit einer Sache geht, "auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers derart angewiesen ist wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus" (BGHZ 98, 212 [216 f]).
Es muß sich um "Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung für die eigene Lebenshaltung" (BGHZ 98, 212 [220]) handeln.
Insoweit sind "hohe Anforderungen" zu stellen (BGHZ 98, 212 [223]).
Ferner ist zu berücksichtigen, daß es anders als in der der Entscheidung des Großen Senats vom 9.7.1986 zugrunde liegenden Entscheidung nicht um die Nutzungsmöglichkeit des gesamten Hauses (BGHZ 98, 212 [212 f.), sondern um die zweier einzelner Räume im Haus der Kl. geht.
Zwar betrifft die Entscheidung des Großen Senats vom 9.7.1986 - wie dieser ausdrücklich betont (BGHZ 98, 212 [217, 222]) - nur den nach Deliktsrecht zu ersetzenden Schaden und läßt Abweichungen für das Vertragsrecht zu.
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
b) aa) Ob ein Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach der sog. Differenzhypothese, also nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (…vgl. Senat, Urt. v. 5. Dezember 1980, V ZR 160/78, NJW 1981, 976; BGHZ (GSZ) 98, 212, 217, jeweils m.w.N.).Bei dieser Gegenüberstellung sind die Rechnungsposten allerdings, gemessen am Schutzzweck der Haftung und an der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes, wertend zu bestimmen (vgl. BGHZ (GSZ) 98, 212, 217 m.w.N.).
Die Differenzhypothese hat sich einer normativen Kontrolle zu unterziehen, die sich einerseits an der jeweiligen Haftungsgrundlage, konkret also an dem sie ausfüllenden haftungsbegründenden Ereignis, und andererseits an der darauf beruhenden Vermögensminderung orientiert (vgl. BGHZ 99, 182, 196) und die dabei auch die Verkehrsanschauung berücksichtigt (vgl. BGHZ (GSZ) 98, 212, 213 ff., 223;… Soergel/Mertens, BGB, 12. Aufl., vor § 249 Rdn. 45 Lange, Schadensersatz, 2. Aufl., § 1 III 2).
- BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09
Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt?
Nach gefestigter Rechtsprechung stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen Vermögensschaden dar, wenn der Geschädigte sich für die Zeit des Nutzungsausfalls keinen Ersatzwagen beschafft hat (BGHZ 40, 345, 347 ff; 56, 214, 215; BGH, Urteile vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198, Tz. 6 ff. m.w.N.; vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08, NJW 2009, 1663, Tz. 6 m.w.N. [jeweils Kfz].; vgl. ferner BGHZ 98, 212, 216 ff. [Haus]).Diese funktionale Zuweisung ist im vermögenswerten Recht mitgeschützt (BGHZ 98, 212, 218).
Die Erstattung eines Nutzungsausfallschadens setzt voraus, dass der Geschädigte ohne das schädigende Ereignis zur Nutzung des Fahrzeugs willens und fähig gewesen wäre (BGHZ 45, 212, 219; 98, 212, 219 f.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - VI ZR 62/07, NJW 2008, 915, Tz. 6).
- BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85
Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …
Als Ansatz für die Ermittlung eines Vermögensschadens ist diese sogenannte Differenzhypothese auch nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1986 (GSZ 1/86 = WM 1986, 1352, 1353) nach wie vor heranzuziehen.Dieses anhand der Differenzhypothese gewonnene Ergebnis bedarf freilich noch einer wertenden Überprüfung aufgrund allgemeiner schadensersatzrechtlicher Grundsätze (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 = WM 1986, 1352 unter II 1 a).
Entsprechend wird im Beschluß vom 9. Juli 1986 (GSZ 1/86 = WM 1986, 1352) der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit einer Sache durch den Eigentümer nicht wegen und nach Maßgabe der von ihm dafür gemachten Aufwendungen, sondern deshalb als Vermögensschaden angesehen, weil der Gebrauch einer Sache als solcher einen materiellen Nutzwert hat und damit kommerzialisiert ist.
- BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06
Schadensrecht - Gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung: Nachteil?
Dort heißt es, dass über die Fälle der Eigennutzung eines Kraftfahrzeugs hinaus jedenfalls bei Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers derart angewiesen sei wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus, der zeitweise Verlust der Möglichkeit zum eigenen Gebrauch infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum bereits ein ersatzfähiger Vermögensschaden sein könne, sofern der Eigentümer die Sache in der Zeit ihres Ausfalls entsprechend genutzt hätte (BGHZ [GSZ] 98, 212, 216 ff.).Freilich müsse eine derartige Ergänzung des Gesetzes auf Sachen beschränkt bleiben, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen sei (vgl. BGHZ [GSZ] 98, 212, 219 f., 222).
Dies wird am Beispiel des privaten Nutzers eines Kraftfahrzeugs erläutert, für den die Einsatzfähigkeit seines Fahrzeugs häufig die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit seiner hierauf zugeschnittenen Lebenshaltung sei, insbesondere wenn er als Berufstätiger auf das Kraftfahrzeug angewiesen sei (vgl. BGHZ [GSZ] 98, 212, 218).
- OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 478/02
Immobilien - Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen culpa in contrahendo
Es muss darüber hinaus ein Vermögensschaden vorliegen (vgl. BGH, NJW 1998, 302 (303)), was nach der Differenzhypothese zu beurteilen ist, d. h. durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eintretenden Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (vgl. BGHZ 98, 212 (217); BGH, NJW 1981, 976; NJW 1998, 302 (304); offen gelassen von OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 267 (268)).Im Rahmen dieser Prüfung sind die Rechnungsposten gemessen am Schutzzweck der Haftung und im Hinblick auf die Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes wertend zu bestimmen (vgl. BGHZ 98, 212 (217); BGH, NJW 1998, 302 (304)).
Die erforderliche normative Kontrolle hat sich einerseits an der jeweiligen Haftungsgrundlage, also an dem sie ausfüllenden haftungsbegründenden Ereignis, und andererseits an der darauf beruhenden Vermögensminderung zu orientieren und dabei auch die Verkehrsanschauung zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 98, 212 (213 ff, 232); 99, 182 (196); BGH, NJW 1998, 302 (304)).
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
Die Rechtsprechung habe von Anfang an als Schaden die Verminderung von Aktiv- oder die Vermehrung von Passivposten in einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen zugrunde gelegt, die sich ohne das Ereignis ergeben hätte (vgl. Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen BGHZ 98, 212 ). - OLG Jena, 14.05.2009 - 1 U 761/08
Es besteht kein abstrakter Anspruch auf Nutzungsausfall bei kostenloser Nutzung …
Der Senat teilt zwar die in Literatur gegen diesen Ansatz geäußerten Bedenken (…Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., 2007, § 25 Rn. 50 m.w.N.), vermag aber beim derzeitigen Stand der Rechtsprechung ( BGHZ 98, 212;… zust. MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl. 2007, § 249 Rn. 76) den Anspruch nicht zu versagen.Es spricht einiges dafür, dass diese Ansicht richtig ist: Die Nutzungsausfallentschädigung soll den Vermögensnachteil kompensieren, der dadurch entsteht, dass dem Geschädigten Wirtschaftsgüter von allgemeiner zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung entzogen werden, auf deren ständige Verfügbarkeit dieser für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist (Große Senat, BGHZ 98, 212 ff. = NJW 1987, 50).
Dies setzt voraus, dass der Geschädigte die Fühlbarkeit der Gebrauchsentbehrung nachweisen kann, denn nur dann ist eine Gleichstellung der eigenwirtschaftlichen mit der erwerbswirtschaftlichen Nutzung gerechtfertigt ( BGH NJW 1987, 50 ff.;… Oetker a.a.O., Rn. 67), nur dann kann der Geschädigte geltend machen, dass er in Analogie zum entgangenen Gewinn bei einer erwerbswirtschaftlichen Nutzung einen Vermögensschaden erlitten habe.
In einem solchen Fall der zumutbaren anderweitigen Nutzungsmöglichkeit wäre es vollkommen fernliegend zu erwägen, einen Ersatz für die entfallene Nutzung auf dem Markt zu erwerben (so die ratio der Rechtsprechung, BGH NJW 1987, 50, nach Oetker a.a.O. Rn. 71).
- OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
Zum Anspruch auf vollen Nutzungsausfall auch dann, wenn die Anmietung eines …
- BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Schadensrecht - Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Wohnmobils
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages
- OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
Bauvertrag - Beratungspflicht des Heizkörperverkäufers über Wärmebedarf
- BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99
Immobilienmakler - Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt
- OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03
Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs
- BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04
Rechtsanwälte - Anwaltshaftung im Bauprozess: Kausalitätsprüfung
- OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07
Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs
- BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86
Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit
- BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99
Rechtsanwälte - Haftung bei Belehrung über Insolvenzfestigkeit bei Vollstreckung
- OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
Nutzungsausfall-Ersatz bei Ausfall eines Wohnmobils
- OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für …
- OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Bauträger - Auszug wegen Mängeln: 215 Euro Nutzungsentschädigung pro Tag!
- OLG Köln, 15.08.2005 - 16 Wx 99/05
Wohnungseigentum - Pflichten des Verwalters bei Asbestverseuchung
- OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle …
- BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01
Schadensersatz bei Eigenkündigung
- BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen …
- OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11
- OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 50/11
Zum Anspruch auf Nutzungsausfall bei einen Oldtimer
- BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Immobilien- Sind Steuervorteile bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen?
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Schadensrecht - Nutzungsausfallentschädigung über veranschlagten Zeitraum hinaus
- BGH, 31.10.1986 - V ZR 140/85
Nutzungsausfall: - Verspätete Herausgabe einer Wohnung
- BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, …
- OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der Entschädigung einschließlich der …
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05
Verzugszinsen: verzögerte Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
- OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
Wohnungseigentum - Haftung der Gemeinschaft für Schaden einzelnen Eigentümers
- BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07
Gesellschaftsrecht - Beweislast bei Ersatzanspruch gegen GmbH-Geschäftsführer
- BGH, 08.11.1990 - III ZR 251/89
Beeinträchtigung in der Jagdausübung
- BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag
- BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98
Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur …
- OLG Brandenburg, 14.01.2003 - 11 U 74/02
Bauvertrag - Subunternehmer haftet auch bei Erlöschen der Haftung seines AG
- BGH, 27.01.2006 - V ZR 46/05
Berechnung des Schadens bei Schädigung von Bäumen
- OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson; …
- OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91
Kein Vermögensschaden bei vorübergehender Gebrauchsbeeinträchtigung eines Hauses
- BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags
- LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
- BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht
- BGH, 19.06.2001 - VI ZR 232/00
Ansprüche des aus einem gefälschten Scheck Belasteten gegen den Scheckfälscher
- KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02
Vergabe - Schadensersatzanspruch nach § 126 GWB?
- BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03
Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen
- BGH, 10.07.2007 - VI ZR 192/06
Sozialrecht - Erstattete Rentenversicherungsbeiträge: Ersatzanspruch des Bundes?
- BGH, 27.06.1995 - VI ZR 32/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie - …
- BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf
- OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 25 U 78/06
Bauvertrag - Kein Nutzungsausfallschaden, wenn anderweitige Wohnung vorhanden
- BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
- LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
- OLG Naumburg, 13.03.2008 - 1 U 44/07
Nutzungsausfallentschädigung für Alle
- OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
Architekten & Ingenieure - Verjährung beim hängen gebliebenen Architektenvertrag
- LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
Kein Nutzungsausfall für Krad bei Besitz eines Zweitfahrzeugs - keine fühlbare …
- BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87
Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des …
- BGH, 03.02.1998 - X ZR 181/96
"Krankenhausmüllentsorgungsanlage"; Anfechtung eines Lizenzvertrages
- BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Steuerrecht - Inanspruchnahme durch Baumaßnahmen: Versteuerung der Entschädigung
- OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 31/08
Architekten & Ingenieure - Grundwassererhebung zentrale Planungsaufgabe!
- BGH, 16.12.2008 - VI ZR 48/08
Anspruch eines bei einer Havarie geschädigten Schiffseigners auf Ersatz des durch …
- BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines …
- BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90
Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung
- OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 1 U 17/04
Prospekthaftung: Hinweispflicht auf Abschluss eines Verlustübernahmevertrages und …
- OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
Immobilien - Tiefbau: Nachbarschaden und merkantiler Minderwert
- OLG Saarbrücken, 26.09.2006 - 4 U 525/05
Architekten & Ingenieure - Schadenersatz wegen "Minderung der Wohnqualität"?
- OLG Oldenburg, 21.05.1990 - 13 U 198/89
Verzugsschaden, Gebrauchsvorteil, Gebrauchsvorteil, entgangener, …
- OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01
Anwaltsrecht - Haftung des Anwalts bei fehlerhafter Prozessführung
- OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
Immobilienanlagen - Haftung des Anlageberaters
- OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
Amtshaftung: Verweigerung der Anerkennung einer von einem anderen …
- OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 66/02
Werkvertrag - Nutzungsentschädigung bei Geruchsbelästigung?
- OLG Schleswig, 07.07.2005 - 7 U 3/03
Haftungsquote: Linksabbiegen ohne zweite Rückschau und Überholen in unklarer …
- OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07
Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine …
- OLG Stuttgart, 21.04.2010 - 3 U 218/09
Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung und …
- OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Rechtsanwälte - Pflichten des Rechtsanwalts bei Vergleichsverhandlungen
- BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09
Schadensrecht - Schadensersatz des arglistig getäuschten Käufers
- BGH, 30.06.1993 - XII ZR 136/91
Keine Rentabilitätsvermutung für nutzlose Aufwendungen bei Rücktrittsrecht der …
- OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97
130 %-Grenze gilt auch bei Nutzfahrzeugen
- OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug
- BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96
Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken
- OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03
Immobilien - Gewährleistungsausschluss bei vorsätzlich unterlassener Aufklärung?
- OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 12 U 6/05
Private Krankenversicherung: Beratungsfehler eines Versicherungsmaklers; konkrete …
- OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07
Nutzungsausfallersatz für Kfz bei verzögerter Reparatur wegen Durchführung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 4 S 2929/07
Haftung eines Zivildienstleistungen für Schäden im Straßenverkehr
- OLG München, 23.03.2010 - 1 W 2689/09
Umfang der Ersatzpflicht für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Computers …
- OLG München, 25.01.1990 - 24 U 266/89
Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung von Polizeifahrzeugen
- BGH, 20.12.1990 - VII ZR 302/89
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns
- BGH, 21.03.1991 - III ZR 118/89
Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der Zwangsversteigerung im Hinblick …
- OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines …
- OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
Schallschutzmangel: Nutzungswertentschädigung?
- OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04
Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden
- LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 95/99
Flughafen, Brand
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 230/04
Rechtsanwälte - Schadenskausalität bei Steuerschaden
- BGH, 11.05.1989 - VII ZR 39/88
Vertragliche Haftungsbegrenzung
- BGH, 11.11.1993 - IX ZR 229/92
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung
- OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 75/99
Nutzungsausfall und ausfallbedingt entgangener Gewinn
- OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00
Überholen bei unklarer Verkehrslage - Einweisung von Lastkraftwagen - Anspruch …
- LG Erfurt, 06.02.2003 - 8 O 835/01
Haftungsverteilung bei Kollision eines aufgrund einer Vollbremsung schleudernden …
- OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 12 U 160/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallschaden bei Vorhandensein eines …
- KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
Ansprüche auf Nutzungsausfall beim Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw
- BGH, 04.04.1990 - IV ZR 344/88
Umfang von Ersatzansprüchen gegen den Erben; Ausgleich eines Fehlbetrages
- BGH, 28.05.1993 - VI ZR 105/92
- OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten
- OLG Köln, 05.07.1999 - 16 U 54/91
- BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 849/98
- LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00
Kokille zum Stranggießen
- OLG Schleswig, 08.04.2004 - 7 U 107/00
Abstrakte Nutzungsentschädigung für den Ausfall eine Segelyacht
- AG Rheinbach, 23.09.2008 - 5 C 140/08
- OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei ungewöhnlich langer Reparaturdauer …
- LAG Hamm, 13.07.1992 - 17 Sa 1824/91
Entzug eines auch für Privatfahrten nutzbaren Dienstwagens
- OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93
Schadensersatz Vermögensschaden
- BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93
Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und …
- OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95
- OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97
Begriff der Verbindung mit dem Grundstück nicht nur zu einem vorübergehenden …
- OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 1 U 132/00
Anspruch bei Ausfall eines GmbH-Geschäftsführer-Wagens
- OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von …
- LG Verden, 23.11.2001 - 1 S 56/01
Ersatzfähige geschätzte Dauer einer (noch) nicht durchgeführten Reparatur
- LAG Berlin, 24.10.2002 - 18 Sa 1251/02
Zurückbehaltungsrecht, Insolvenz, Masseunzulänglichkeit
- OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 134/03
Zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall
- LG Bonn, 02.06.2004 - 13 O 5/03
Produkthaftung, Austritt von Weichmachern aus Elektrokabeln
- LG Dortmund, 20.10.2005 - 2 O 251/05
- OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 1 U 224/06
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Entschädigung wegen Nutzungsausfalls eines …
- BGH, 17.04.2008 - IX ZR 76/07
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
- LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
Strafverfolgungsentschädigung: Ersatzanspruch für die entgangene Möglichkeit zur …
- OLG Frankfurt, 22.03.2011 - 5 U 29/06
Schadensersatz gegen Vorstandsmitglieder einer Bank-AG wegen angeblicher …
- BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86
Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG
- BVerwG, 07.05.1990 - 6 C 40.88
Pflichtwidrige Inanspruchnahme der Dienste eines Soldaten durch einen …
- OLG Oldenburg, 24.02.1993 - 2 U 219/92
Schadensersatz, Privatflugzeug, Lebenshaltung, Vermögensschaden, …
- OLG Köln, 16.09.1993 - 7 U 89/93
Oscarverleihung - § 249 BGB, Frustrationsschaden, Rentabilitätsvermutung
- OLG Brandenburg, 22.06.1999 - 2 U 45/97
Haftungsverteilung bei Kollision mit lose auf die Straße gestellten Betonpollern
- OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01
Haftung bei Verkehrsunfall: Nächtliche Kollision mit einem Schneeräumfahrzeug auf …
- FG Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 4 K 80/00
Entschädigung für baubedingte Grundstücksnutzung als Einnahmen i.S. des § …
- LG Saarbrücken, 07.06.2011 - 13 S 43/11
- OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88
Für Wohnmobile kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn diese …
- OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 211/96
- LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs …
- LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03
Mischfonds mit Aktien sind keine konservative Anlage
- OLG Köln, 02.04.2004 - 19 U 214/02
- LG Duisburg, 29.09.2004 - 3 O 31/04
- LG Rostock, 22.04.2009 - 1 S 276/08
Nutzungsausfall: Beweislast für den Grund der Verzögerung einer Ersatzbeschaffung
- KG, 22.03.2010 - 12 U 128/09
Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden; Nutzungsausfallentschädigung bei …
- LG Lübeck, 08.07.2011 - 1 S 16/11
Nutzungsausfall für Radfahrer // Gleichstellung mit Geschädigten bei PKW-Unfall
- OLG Koblenz, 07.04.1989 - 8 U 915/88
- AG Frankfurt/Main, 16.06.1992 - 32 C 2301/91
- OLG Naumburg, 28.06.1994 - 1 U 48/94
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Polizeifahrzeug an einer …
- KG, 21.01.1998 - 24 W 5061/97
Beeinträchtigung durch Ausbau des Dachgeschosses
- OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 137/97
Schadensminderungspflicht des Bauherrn bei Wandelung gelieferter Innentüren
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2000 - 4 S 1587/98
Regressforderung des Dienstherrn - Nutzungsentschädigung für beschädigtes …
- OLG Hamm, 14.12.2000 - 6 U 215/99
- BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00
Schadenersatz - Entziehung eines Dienstwagens
- OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 1 U 211/00
Nutzungsausfallentschädigung und Schadensminderungspflicht
- LG Bonn, 28.08.2003 - 18 O 499/02
Nutzungsausfall Trike
- AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2007 - 6 A 1257/06
- LG Hildesheim, 30.03.2007 - 7 S 303/06
Schadensersatz: Verursachungsbeiträge im Zusammenhang mit der Beschädigung einer …
- AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07
Bauträger - Entschädigung bei Nutzungsausfall von Terrasse und Garten?
- LG Dortmund, 14.11.2007 - 21 O 62/07
Schadensersatz für unfallbedingt entgangene Eigenleistungen; Schmerzensgeld für …
- OLG Koblenz, 13.02.2008 - 12 U 1362/07
- LG Hagen, 05.10.2009 - 10 S 64/09
- LG Cottbus, 24.02.2010 - 3 O 264/03
- LAG Nürnberg, 10.08.2010 - 7 Sa 205/08
Leistungskondiktion, Bereicherung auf sonstige Weise, Differenzmethode
- BGH, 20.12.1990 - III ZR 38/90
- LG Coburg, 09.12.2003 - 22 O 558/03
Immobilien - Mangelhaftigkeit einer Immobilie durch Sägewerkslärm!
- LG Hamburg, 29.05.2009 - 317 S 166/08
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Berechnung der Nutzungsentschädigung des …
- BGH, 21.09.1989 - III ZR 22/88
- LAG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 Sa 256/92
- LG Stuttgart, 19.10.2006 - 10 O 203/06
Werkvertrag - Schadensersatz wegen Verwendung mangelhaften Teppichklebers
- LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11
- OLG Düsseldorf, 16.01.2012 - 24 U 119/11
- OLG Hamm, 12.04.2011 - 21 U 134/10
Sie publizieren im Internet?