Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98 |
Ungenehmigte Schweinemast
§§ 1004, 906 BGB;
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, zur Bestimmtheit des Klageantrags bei Geruchsbelästigungen: allgemeines Unterlassungsgebot reicht
Volltextveröffentlichungen (5)
- Alpmann Schmidt
- Universität des Saarlandes
Nachbarrechtliche Unterlassungsklage wegen Geruchsbelästigungen: Anforderungen an die Bestimmtheit von Klageantrag und Urteilsausspruch, Beurteilungsmaßstab und Beweisverfahren für wesentliche Beeinträchtigung durch Geruchsemissionen aus einem Schweinemastbetrieb, Augenscheinsbeweis, Ortsüblichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; Wesentlichkeit der von einem Schweinemastbetrieb ausgehenden Emissionen; Betrieb einer Anlage ohne Genehmigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- tierschutz-urteile (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wohnen, Reise, Miete; Mastschweine
Verfahrensgang
- LG Amberg, 22.10.1996 - 14 O 1515/92
- OLG Nürnberg, 19.01.1998 - 1 U 3680/96
- BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 140, 1
- NJW 1999, 356
- MDR 1999, 290
- WM 1999, 282
- DB 1999, 688
- DB 1999, 688 (Ls.)
Wird zitiert von ... (63)
- OLG Celle, 26.11.2008 - 4 U 91/08
Unterlassungsanspruch: Geruchsimmissionen durch einen landwirtschaftlichen …
Die Rechtsprechung nimmt daher bei einem etwaigen Erfolg einer Klage mit entsprechend allgemein gehaltenem Tenor die im Vollstreckungsverfahren auftretenden Probleme hin (z. B. BGHZ 140, 1. OLG Karlsruhe in NJW-RR 2001, 1236).Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit einer objektiv nicht messbaren Geruchsimmission ist eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wobei unter Einbeziehung wertender Momente auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen ist (BGHZ 121, 248. BGHZ 140, 1. BGH in MDR 2006, 504).
Sie kann vielmehr nur als Orientierungs- und Entscheidungshilfe im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung von Geruchsbelästigungen dienen (BGHZ 140, 1 zur VDI Richtlinie Schweine. BGH in NJW 2001, 3054. OVG Münster in Gewerbearchiv 2004, 438. OVG Münster in ZfBR 2008, 188. OLG Karlsruhe in NJW-RR 2001, 1236).
Die Tatsachenfeststellung zu diesen nicht messbaren Einwirkungen erfordert regelmäßig einen Ortstermin, damit sich das Tatsachengericht den erforderlichen persönlichen Eindruck verschaffen kann (z. B. BGHZ 121, 248. BGHZ 140, 1).
Weitere Besonderheiten, die den vom Betrieb der Beklagten ausgehenden Geruch als besonders unangenehm kennzeichnen, konnten ebenfalls nicht festgestellt werden (vgl. BGHZ 140, 1).
- OLG Stuttgart, 09.02.2009 - 10 U 146/08
Immobilien - Müssen Sonnenlichtreflexionen hingenommen werden?
Die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung ist deshalb anhand des Empfindens eines verständigen Durchschnittsmenschen zu ermitteln (BGHZ 140, 1, Juris RN 7 f; LG Frankfurt DWW 1998, 57, Urteil vom 21.7.1995, zitiert nach Juris Leitsatz 5;… VG Schleswig-Holstein, a.a.O.).Die LiTG, die nur für künstliche Beleuchtung gilt, und die vom Sachverständigen daraus entwickelten Bewertungskriterien können daher höchstens ein grober Anhalt für eine unzumutbare Lichtimmission sein (vgl. BGHZ 140, 1, Juris RN 11 für Geruchsbelästigungen von einer Schweinehaltung; BGHZ 121, 248 für Lärm).
In diesem Bereich werden Anträge mit dem Gebot, allgemein Störungen bestimmter Art, beispielsweise durch Geräusche und Gerüche, zu unterlassen, als zulässig erachtet (BGHZ 121, 248, Juris RN 11; BGHZ 140, 1, Juris RN 6).
- BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04
Immobilien - Wann ist Beeinträchtigung "wesentlich"?
In seinem Urteil vom 30. Oktober 1998 hat der Senat nicht den Grundsatz aufgestellt, dass die von einem Betrieb auf ein Nachbargrundstück einwirkenden Immissionen als wesentlich anzusehen sind, wenn dieser bauplanungsrechtlich nicht genehmigt und auch nicht genehmigungsfähig ist; vielmehr hat er es lediglich für rechtlich unbedenklich gehalten, bei der Erheblichkeitsprüfung die Tatsache mit zu berücksichtigen, dass die für den Betrieb notwendige behördliche Genehmigung fehlt (BGHZ 140, 1, 6 f.).Hinsichtlich der ortsüblichen Benutzung des emittierenden Grundstücks hat der Senat entschieden, dass eine vorhandene Genehmigung nicht automatisch die Ortsüblichkeit begründet, sondern dafür nur einen Anhalt bietet; das Fehlen einer notwendigen Genehmigung schließt allerdings die Ortsüblichkeit aus (BGHZ 140, 1, 9), jedenfalls dann, wenn es auch an der Genehmigungsfähigkeit fehlt (vgl. Wenzel, NJW 2005, 241, 245).
- BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01
Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; …
Da Gerüche nicht wie sonstige Luftverunreinigungen oder Lärmeinwirkungen messbar sind, fehlen Grenz- oder Richtwerte, wie sie für das Regelungssystem der TA-Luft und der TA-Lärm an sich typisch sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98 - NJW 1999, 356). - BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02
Immobilien - Fremdbefüllung eines Gasbehälters
d) Die festgestellte Beeinträchtigung des Eigentums der Klägerin begründet die tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr (BGHZ 140, 1, 10).Die durch die Eigentumsbeeinträchtigung vom 13. Dezember 2000 gerechtfertigte Besorgnis weiterer derartigen Störungen, die eine tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr begründet (vgl. BGHZ 140, 1, 10), betrifft alle im Eigentum der Klägerin stehenden Gastanks.
- OLG Köln, 17.01.2001 - 2 U 5/97
Anwohnerklage gegen Flugplatz Bonn-Hangelar abgewiesen
Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit von Lärm ist auf das Empfinden eines durchschnittlichen Menschen abzustellen, wobei Natur und Zweckbestimmung des von der Beeinträchtigung betroffenen Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit eine entscheidende Rolle spielen (BGH, NJW 1982, 440 [441]; BGH, NJW 1984, 1242 [1242 f.]; BGHZ 111, 63 [65] = BGH, NJW 1990, 2465; BGH, MDR 1999, 290 [291]).Es ist allgemein anerkannt, daß im Rahmen der Wesentlichkeit die Gebietsart und die Lärmvorbelastungen zu berücksichtigen sind (BGH, NJW 1981, 1369 [1372]; BGH, NJW 1993, 925 [930]; BGH, NJW 1995, 1823 [1824] für das Bauen eines Wohnhauses im Bereich des Flugplatzes Ramstein; BGH, MDR 1999, 290 [292] für die Geruchsbelästigung durch einen Schweinemastbetrieb in einem ländlichen Dorfbereich; BVerwGE 50, 49 [54]; BVerwGE 59, 253 [265]).
- OLG Karlsruhe, 09.05.2001 - 6 U 223/00
Nachbarrechtlicher Immissionsschutz - Überlagerung durch öffentlich-rechtliche …
Unter diesen Umständen können sich bei Geruchsbelästigungen sowohl der Klageantrag als auch die Verurteilung auf ein allgemeines, an dem Gesetzeswortlaut angelehntes Unterlassungsgebot beschränken, ungeachtet der damit im Vollstreckungsverfahren zu erwartenden Probleme (vgl. BGHZ 140, 1).Einen solchen Effekt hat die Rechtsprechung insbesondere bei tierischen Ausdünstungen bzw. Geruchseinwirkungen durch tierische Exkremente und bei Gerüchen aus chemischen Anlagen bei höheren Konzentrationsgraden angenommen (Geruchsbelästigung durch Schweinemästerei, BGHZ 140, 1;… Staudinger/Roth, § 906 Rdnr. 74 m.N.).
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00
Wettbewerbsrecht - Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs
Welche Anforderungen dabei an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Unterlassungsantrag zu stellen sind, ist jedoch auch abhängig von den Besonderheiten des anzuwendenden materiellen Rechts und den Umständen des Einzelfalls (vgl. dazu - jeweils zu immissionsrechtlichen Unterlassungsklagen - BGHZ 121, 248, 251; 140, 1, 3 f.; vgl. weiter - zur entsprechenden Problematik der Bestimmtheit von Verwaltungsakten - BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung;… v. Ungern-Sternberg in Festschrift Geiß, 2000, S. 655, 659 ff.). - BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97
Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes
Dies ist jedoch nicht immer ausreichend, um den Entscheidungsgegenstand genau festzulegen, etwa dann nicht, wenn es auf nicht abbildbare oder mit Worten beschreibbare Eigenschaften des Gegenstands ankommt (vgl. dazu auch - zum Unterlassungsurteil bei Geruchsimmissionen - BGH, Urt. v. 30.10.1998 - V ZR 64/98, NJW 1999, 356 f., zum Abdruck in BGHZ vorgesehen). - OLG Schleswig, 26.05.2005 - 11 U 69/04
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach § 91a ZPO
Der Klagantrag ist in der ausgeurteilten Form ausreichend bestimmt gewesen (vgl. BGH NJW 1999, 356; NJW 1993, 1656, 1657).Damit hatte sich die Auseinandersetzung der Parteien mangels konkreter Orientierungswerte im wesentlichen in das Vollstreckungsverfahren verlagert (vgl. dazu BGH NJW 1999, 356).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
Wesentliche Geräuschimmissionen durch Klavierspielen
- BGH, 24.06.2003 - KZR 18/01
Sozialrecht - Zulassung nur bestimmter Leistungserbringer
- LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09
- BGH, 14.05.2004 - V ZR 292/03
Immobilien - Fernmeldeleitungen: Ausgleichsansprüche bei Duldungspflicht
- BGH, 23.07.2010 - V ZR 142/09
Schadensrecht - Kein Schmerzensgeld beim Ausgleichsanspruch nach § 906 BGB
- OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Untersagung von Äußerungen gegenüber einer zur Aufklärung von Missständen …
- BGH, 26.02.2007 - II ZR 13/06
Immobilien - Flüssiggasbehälter: Fremdbefüllung ist rechtswidrig!
- OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
Wohnungseigentum - Gewerbeeinheit: Begegnungsstätte für Senioren zulässig?
- OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 45/01
- AG München, 07.01.2005 - 123 C 3000/03
Auto-Standheizung darf Nachbarn nicht wecken
- VGH Hessen, 12.03.2002 - 4 N 2171/96
Normenkontrollverfahren: Berechnung des Abstandes zwischen Tierhaltung und …
- OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02
Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf
- BGH, 26.11.2004 - V ZR 83/04
Immobilien - Beiseitigung überhängender Zweige entgegen Naturschutzbestimmungen?
- OLG Brandenburg, 08.05.2002 - 1 U 28/01
Unterlassungsangspruch eines Redakteurs, der von der Konkurrenz beschuldigt wird, …
- OLG Rostock, 13.05.2009 - 3 U 3/08
Immobilien - Nachbarliche Emissionen durch Infraschall
- BGH, 01.07.2011 - V ZR 154/10
Immobilien - Recht auf freie Zufahrt zu eigenem Grundstück!
- OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 23 U 140/01
Telekommunikationsdienstleister: Strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen …
- BGH, 09.02.2004 - II ZR 131/03
Immobilien - Fremdbefüllung eines Gasbehälters
- AG Hamburg, 20.06.2005 - 5 C 11/05
Unverlangte E-Mail-Werbung
- LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 TaBV 107/05
Unterlassungsanspruch; Betriebsrat; Wiederholungsgefahr
- OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 11 U 63/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Beseitigung der Wiederholungsgefahr …
- BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99
Anträge im Wohnungseigentumsverfahren
- OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
- OLG Naumburg, 04.03.2005 - 10 U 3/04
Zum Anspruch des Sorteninhabers auf einstweilige Verfügung
- OLG Brandenburg, 04.05.2005 - 4 U 205/04
Immobilien - Widerlegung der Wiederholungsgefahrvermutung
- OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
Unterlassungsanspruch: Geltendmachung im Rahmen eines einstweiligen …
- BGH, 27.09.2007 - BLw 8/07
Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde; Beweiskraft einer Fotokopie
- OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08
Immobilien - Veränderung des Grundstücks durch Geruchsbeeinträchtigungen
- AG Hamburg, 22.04.2008 - 4 C 134/08
Keine Videoüberwachung in Lokal
- LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 93/08
Wohnungseigentum - Beseitigungsanspruch bzgl. abgemeldetem, fahruntüchtigem Kfz
- VGH Hessen, 17.09.2002 - 4 N 2842/98
Dorfgebiet - Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung
- OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 5 U 245/01
Nachbarrecht - Geruchsbelästigungen durch Nutztierhaltung
- BGH, 20.10.2003 - II ZR 340/02
Befüllung von fremden Behältern mit Flüssiggas
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber, …
- LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99
- LG Bonn, 20.11.2009 - 1 O 360/09
Vorwurf der Markenpiraterie in eBay-Bewertung ist keine Meinungsäußerung
- LG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 O 384/03
- BGH, 22.03.2004 - II ZR 36/03
Rechte eines Gaslieferanten an einen dem Kunden zur Verfügung gestellten …
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 8 S 2663/99
Sondergebiet für landwirtschaftliche Betriebe - Umschreibung der Art der …
- OLG Hamm, 10.06.2002 - 5 U 41/02
- OLG Hamm, 17.10.2008 - 34 U 152/05
- OLG Hamm, 08.10.2002 - 34 U 25/01
- LG Bonn, 12.11.2003 - 9 O 41/01
Wertminderung eines Grundbesitzes wegen Fluglärms
- OLG Hamm, 29.01.2004 - 5 U 131/03
- AG Winsen, 13.12.2005 - 22 C 1564/05
Wohnraummiete: Ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters durch eine zur …
- LG Bonn, 26.01.2006 - 9 O 420/05
- OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 5 U 123/05
Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch: Geruchsbelästigung durch …
- AG Brühl, 12.10.2010 - 26 C 140/10
Mietrecht - Unterlassungsanspruch bei Besitzstörung durch Vermieter
- OLG Hamm, 18.01.2000 - 3 Ss 558/99
Betrug, mittelbare Falschbeurkundung, Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, Vorlage …
- OLG Frankfurt, 15.06.2011 - 4 U 240/09
Nachbarrecht - Äste über Grundstücksgrenze: Wann besteht Selbsthilferecht?
- LG Heilbronn, 24.09.2002 - 3 O 207/02
- VG Regensburg, 10.12.2008 - RO 8 K 07.1019
Abwehr von Emissionen aus dem öffentlichen Kanal
- VG Regensburg, 16.11.2009 - RO 8 K 09.1966
Anspruch auf Abwehr von bei Starkregenereignissen zulaufendem Oberflächenwasser
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