Rechtsprechung
| BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02 |
Unklarer Prozeßvergleich
§ 611 BGB, § 1 BRAO, Anwaltshaftung: Fehler des Gerichts bei der Rechtsanwendung (vgl. das Haftungsprivileg des § 839 BGB) dürfen nicht dem Rechtsanwalt angelastet werden (entgegen der Rechtsprechung des BGH, Lexetius.com/2002/4/17) (obiter dictum)
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rws-verlag.de
Keine Regresspflicht eines Anwalts für missverständliche Formulierung eines Prozessvergleichs bei prozessrechtswidrig unterlassener aufklärender Beweisaufnahme durch das Gericht
- NWB SteuerXpert START
- jurawelt.com
Schadensersatz wegen Anwaltsverschuldens
- RA Kotz
Anwaltshaftung aufgrund unklarer Formulierung im Vergleich - Gerichtsfehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1
Grenzen der Anwaltshaftung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Anwaltshaftung für Fehler der Rechtsprechung
Kurzfassungen/Presse (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 24 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
GG Art. 12; BRAO §§ 1, 51
Haftung von Anwälten für Fehler des Gerichts - Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Veurteilung wegen Anwaltsverschulden
Besprechungen u.ä. (3)
- brak-mitteilungen.de
, S. 24 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
GG Art. 12; BRAO §§ 1, 51
Haftung von Anwälten für Fehler des Gerichts - olg-report.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, RTF-Format (Word))
Regress nach Vergleichsreue - Anwaltshaftung für Richterfehler?
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Anwaltshaftung für Fehler der Rechtsprechung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Anwaltshaftung und Verfassungsrecht" von Assessor Oliver Knöfel, original erschienen in: AnwBl 2004, 76 - 82.
Verfahrensgang
- BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00
- BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 2937
- ZIP 2002, 1770
- MDR 2002, 1339
- FamRZ 2002, 1693
- AnwBl 2002, 655
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05
Rechtsanwälte - Hinweispflicht auf Schlüssigkeitsbedenken schon in 1. Instanz
Eine entsprechende Belehrungspflicht besteht jedenfalls hinsichtlich der formellen Voraussetzungen des Rechtsmittels (…vgl. BGH, Urt. v. 6. Juli 1989 - IX ZR 75/88, WM 1989, 1826, 1827), bei ohne weiteres erkennbarer Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 85, 252, 259 ff;… BGH, Urt. v. 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00, WM 2002, 513, 515) sowie in den Fällen, in denen der Fehler des Urteils auch darauf beruht, dass der Rechtsanwalt nicht sachgerecht gearbeitet, er das unrichtige Urteil also mitverschuldet hat (…BGH, Urt. v. 17. Januar 2002, aaO; insoweit ausdrücklich zustimmend BVerfG NJW 2002, 2937, 2938).Eine solche Verpflichtung entspricht dem in § 1 Abs. 3 BORA zum Ausdruck gekommenen Selbstverständnis der Anwaltschaft und begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 76, 171, 187 f; BVerfG NJW 2002, 2937).
- KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
Anwaltshaftung: Unterlassener Hinweis eines Prozessbevollmächtigten auf geänderte …
Insoweit hat auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. August 2002 - 1 BvR 399/02 - NJW 2002, 2937) ausgeführt, dass Fehler der Richter - soweit möglich - im Instanzenzug zu korrigieren sind und der Rechtsanwalt verpflichtet ist, auf eine Korrektur des Fehlers im vorgesehenen Instanzenzug hinzuwirken.Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof auch dahin, dass nach der Entscheidung des BVerfG, NJW 2002, 2937, Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess nicht entfallen lassen (so BGH NJW 2003, 202).
In dem hier vorliegenden speziellen Fall eines unterlassenen Hinweises des Anwalts auf die Rechtslage aufgrund neuer Verjährungsvorschriften mit komplizierter Übergangsregelung an das Gericht kann auch nicht außer acht gelassen werden, was das BVerfG, NJW 2002, 2937, so formuliert hat: "Die Gerichte sind verfassungsrechtlich nicht legitimiert, den Rechtsanwälten auf dem Umweg über den Haftungsprozess auch die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung zu überbürden.".
- OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
Gebäudeversicherung: Wahrung der Klagefrist bei Geltendmachung eines …
Er ist nicht verpflichtet, das Gericht auf dessen falsche Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.08.2002, Az. 1 BvR 399/02).Dass der Beklagte entsprechend der gerichtlichen Aufforderung auf Einzahlung eines weiteren Kostenvorschusses verspätet reagiert und diesen tatsächlich eingezahlt hat, ist ohne Belang, da er schon vorher alles für die Zustellung Erforderliche getan hat, das Schreiben ohnehin an seinen Mandanten gerichtet war und die Parteien im Hinblick auf diese Verzögerung nichts vorgetragen haben (BVerfG NJW 2002, 2937;… Fischer in Zugehör u.a., Handbuch d. Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdnr. 1024, 1028, 1030).
- BGH, 17.09.2009 - IX ZR 74/08
Verfahrensrecht - Sicherstellung der Klagezustellung bei Missverständnissen
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer früheren Entscheidung ausgeführt, dass Rechtskenntnis und Rechtsanwendung vornehmlich Sache des Gerichts seien, während den Parteien und ihren Anwälten im Wesentlichen die Verantwortung hinsichtlich des unterbreiteten Sachverhalts und der Antragstellung obliege (BVerfG NJW 2002, 2937, 2938 ; vgl. dazu Zugehör NJW 2003, 3225 ff ).In einem solchen Fall kann der Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Anwalts und dem Schaden des Mandanten nicht verneint werden (Henssler/Müller EWiR 2003, 165, 166 a.E.).
- BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99
Familienrecht - Wirksamkeit der Eheschließung nach deutschem Intern. Privatrecht
Der von der Vertragsverletzung des Beklagten ausgehende Zurechnungszusammenhang ist - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 (NJW 2002, 2937) - nicht dadurch unterbrochen worden, daß das angerufene Familiengericht die Unwirksamkeit der Eheschließung ebenfalls übersehen hat. - BGH, 29.06.2006 - IX ZR 76/04
Rechtsanwälte - Haftung bei Mahnung ohne Ablehnungsandrohung
Im Prozess ist er verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, das Gericht davon zu überzeugen, dass und warum seine Auffassung richtig ist (…vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1987 - IX ZR 41/86, NJW 1988, 1079, 1080 f; v. 13. Februar 1992 - IX ZR 105/91, WM 1992, 701, 703; v. 21. September 1995 - IX ZR 228/94, WM 1996, 35, 40;… v. 23. September 2004 aaO; zust. Henssler/Müller EWiR 2003, 165, 166; Jungk AnwBl. 2003, 104; kritisch BVerfG NJW 2002, 2937, 2938; Jaeger AnwBl. 2002, 655, 657). - BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
Verfahrensrecht - Pflichtverletzung des Berufungsanwalts
a) Es kann zu den Aufgaben des Berufungsanwalts gehören, den Mandanten über die Möglichkeit und die Aussicht einer Revision zu beraten (…BGH, Urt. v. 6. Juli 1989 - IX ZR 75/88, WM 1989, 1826, 1827; s. ferner BVerfG NJW 2002, 2937, 2938). - LSG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - L 5 KR 4105/07
Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
Im Übrigen sei seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 (NJW 2002, 2937) klargestellt, dass es nicht Aufgabe eines Rechtsanwalts sei, Fehlern der Gerichte entgegen zu wirken.b.) Zu keiner anderen Beurteilung führt in diesem Zusammenhang im Übrigen auch die vom Klägerbevollmächtigten angesprochene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 (1 BvR 399/02 Nichtannahmebeschluss in NJW 2002, 2937 - 2938).
- BGH, 24.10.2002 - III ZR 107/02
Immobilien - gutgläubiger Erwerb
Der Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 (1 BvR 399/02 - NJW 2002, 2937) gibt keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung dieser vom Berufungsgericht mit Recht in Betracht gezogenen Pflichtverletzung des damaligen Berufungsanwalts der Kläger. - OLG Hamm, 26.06.2006 - 15 W 213/05
Zulässigkeit einer Anwalts-Aktiengesellschaft
Allerdings gelten auch im Bereich grundrechtlicher Gesetzesvorbehalte die allgemeinen Rechtsanwendungsregeln, so dass auch eine richterliche Rechtsfortbildung nicht schlechthin ausgeschlossen ist (BVerfG NJW 1990, 1593ff; 2000, 3635ff; 2002, 2937ff). - OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - 18 U 120/04
Pflicht des Anwalts, gerichtlichen Fehlern entgegenzuwirken
- BGH, 17.05.2004 - II ZB 14/03
Verfahrensrecht - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
- BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
Rechtsanwälte - Schadensersatzpflicht als Eingriff in Berufsfreiheit?
- OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04
- OLG Hamm, 18.10.2007 - 28 U 49/07
Zum Anspruch des Rechtsanwalts auf Vergütung aus einer konkludenten …
- LG Berlin, 23.11.2001 - 8 O 41/01
Keine Verpflichtung eines Anwalts zur Versendung einer Mitteilung durch …
- AGH Hamburg, 21.01.2002 - II EVY 3/00
W« ist zulässig - Anwaltliche Werbung mit »All you need is l
- BGH, 18.12.2002 - IX ZR 365/99
Anwaltshaftung wegen unterlassener Belehrung über die Risiken der fristlosen …
- OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04
Verfahrensrecht - Keine Wiedereinsetzung bei Kenntnis der Verkündung
- AnwG Freiburg, 12.04.2002 - EV 146/00
- AGH Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - I AGH 22/01
- AGH Hamburg, 23.07.2002 - I ZU 25/01
- BGH, 14.10.2010 - IX ZR 4/10
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde
- BGH, 03.02.2005 - IX ZR 139/01
Nichtannahme der Revision in einem Anwaltshaftungsprozess
