Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96 |
Unkooperativer Softwarebesteller
§ 651 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Vertrag über Individualsoftware ist Werklieferungsvertrag über "nicht vertretbare Sachen": Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts (Hinweis: anders nun nach § 651 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
§ 326 BGB, kein Verzug, wenn Besteller notwendige Mitwirkungshandlungen unterläßt;
§ 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>), höfliche Aufforderung als Mahnung
Volltextveröffentlichungen (8)
- Alpmann Schmidt
BGB § 284
- Prof. Dr. Lorenz
Inhaltliche Anforderungen an die Mahnung; kein Verzug mangels Verschulden bei notwendiger verweigerter Mitwirkung des Gläubigers
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 284
Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rücktritt von einem Hard- und Softwarevertrag - verzugsbegründende Mahnung
- Betriebs-Berater
Verzugsbegründende Mahnung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verzugsbegründende Mahnung auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf die nachteiligen Rechtsfolgen
Kurzfassungen/Presse
- meilaw.de (Kurzinformation)
Höfliche Mahnung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 2132
- ZIP 1998, 1401
- MDR 1998, 1021
- BB 1998, 1283
- K&R 1998, 301
- JR 1999, 158
- DB 1998, 1459
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07
Werkvertrag - Rechnung mit einseitiger Bestimmung eines Zahlungstermins: Verzug?
a) Als verzugsbegründende Mahnung genügt zwar jede eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt; auf die Rechtsfolgen eines Verzugs muss - anders als im Fall des § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB - nicht hingewiesen werden (BGH, Urteil vom 10. März 1998 - X ZR 70/96, NJW 1998, 2132, 2133;… Palandt/Heinrichs, aaO, § 286 Rn. 17). - BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03
Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen …
Eine Mahnung setzt nämlich eine bestimmte und eindeutige Aufforderung, die geschuldete Leistung zu erbringen (BGH, Urt. v. 10. März 1998, X ZR 70/96, LM Nr. 45 zu § 284 BGB; OLG Hamburg, MDR 1978, 577;… Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, 1. Aufl., § 286 Rdn. 22, 25;… Erman/J. Hager, BGB, 11. Aufl., § 286 Rdn. 31;… MünchKomm-BGB/Ernst, BGB, 4. Aufl., Bd. 2a, § 286 Rdn. 48;… Staudinger/Löwisch, BGB [2001], § 284 Rdn. 26), voraus.Es muß auch nicht auf rechtliche Folgen hingewiesen werden (BGH, Urt. v. 10. März 1998, aaO;… OLG Hamburg aaO;… Erman/J. Hager und MünchKomm-BGB/Ernst jeweils aaO).
- BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
Immobilien - Befreiung von Darlehen für Durchführung von Baumaßnahmen
Eine Mahnung setzt eine eindeutige und bestimmte Aufforderung an den Schuldner voraus, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt (BGH, Urt. v. 10. März 1998, X ZR 70/96, NJW 1998, 2132, 2133;… Erman/Hager, aaO, § 286 Rdn. 29).
- OLG Köln, 15.10.1999 - 16 Wx 148/99
Beschwerde gegen Anordnung der Wohnungsdurchsuchung
Mit Recht ist das LG davon ausgegangen, dass gemäß der neuen Rechtsprechung des BVerfG (NJW 98, 2132 und 2814; 97, 2163 und 2165) einer der Ausnahmefälle vorliegt, in denen auch nach der Erledigung der Hauptsache für die Beschwerde ein Rechtsschutzinteresse für eine Sachentscheidung zum Zwecke der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der beanstandeten Maßnahme gegeben ist.Sonach kommt vor allem bei Wohnungsdurchsuchungsanordnungen gemäß Art. 13 Abs. 2 GG, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat, die Bejahung eines solchen tiefgreifenden Grundrechtseingriffs in Betracht (vgl. BVerfG NJW 98, 2132; 97, 2163 und 2165;… Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler FG § 19 Rdnr. 86).
- BGH, 20.02.2001 - X ZR 9/99
Anspruch auf Erstellung einer Dokumentation des Bestellerrs einer individuellen …
Auf dieses Rechtsmittel hat der Senat mit Urteil vom 10. März 1998 (veröffentlicht in NJW 1998, 2132 = CR 1998, 393) die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. - BGH, 22.11.2005 - VI ZR 126/04
Haftung des Arztes wegen verzögerter Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses im …
Weiter muss nicht entschieden werden, ob - wie die Revision meint - das vorgenannte Schreiben bereits inhaltlich nicht den Anforderungen genügt, die an eine Mahnung zu stellen sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. März 1998 - X ZR 70/96 - NJW 1998, 2132, 2123). - BGH, 26.07.2005 - X ZR 109/03
Bindungswirkung einer Verurteilung zur Herausgabe
Denn ab diesem Zeitpunkt hatte der Kläger eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß er die Herausgabe seines Fahrzeugs verlangt (vgl. BGH, Urt. v. 10.03.1998 - X ZR 70/96, NJW 1998, 2132). - BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10
Urlaub - Elternzeit
Für eine Mahnung genügt es, dass der Gläubiger zumindest konkludent zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt (BGH 10. März 1998 - X ZR 70/96 - zu II 2 der Gründe, NJW 1998, 2132; 6. Mai 1981 - IVa ZR 170/80 - zu III der Gründe, BGHZ 80, 269). - OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
Unangemessene Benachteiligung durch weitreichende Rücktrittsklausel zu Gunsten …
Unter Berücksichtigung aller von der Klägerin vorgetragenen Umstände besteht auch bei einer Vereinbarung über die "Beschaffung einer Systemlösung", also einem Finanzierungsleasinggeschäft mit einem als Werkvertrag einzuordnenden Liefervertrag (vgl. BGH NJW 2001, 1718; 1998, 2132; 1993, 2436; 1990, 3008 u. 3011;… H. Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl. § 12 Rdn. 32), kein Anlass, die in den Klauseln enthaltene schwerwiegende Abweichung von Äquivalenzprinzip mit Rücksicht auf eine bei Softwareüberlassungsverträgen bestehende besondere Risikoverteilung hinzunehmen. - BGH, 09.10.2001 - X ZR 58/00
Softwareerstellung als Werk- oder Werklieferungsvertrag?
In ähnlicher Weise hat auch der erkennende Senat die Einordnung einer Vereinbarung, die die Überlassung einer in Einzelheiten an Bedürfnisse des Kunden angepaßten Standardsoftware betraf, als Werklieferungsvertrag durch das Berufungsgericht im Ergebnis nicht beanstandet (vgl. Sen.Urt. v. 10.3.1998 - X ZR 70/96, NJW 1998, 2132, 2133). - OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 10 WF 135/00
Verzug eines bisher leistenden Unterhaltsschuldners kann ohne Mahnung eintreten; …
- OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01
Bauvertrag - Verzugshaftung von Baustellenzulieferern
- KG, 08.12.2003 - 8 U 158/03
Straßenreinigungsentgelt in Berlin: Voraussetzung eines Anspruchs auf …
- KG, 17.05.2004 - 22 U 286/03
Keine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit bei einseitiger Nennung eines …
- OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01
Durchsuchungsanordnung
- OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 199/00
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Zahlungen des Drittschuldners an den …
- OLG Köln, 21.03.2003 - 19 U 112/01
"Eurofähigkeit" einer Branchensoftware
- OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 3/99
- OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - 1 U 156/04
