Rechtsprechung
| BGH, 29.06.2000 - 1 StR 123/00 |
Unterbliebene Benachrichtigung der Jugendgerichtshilfe
§§ 38, 50 Abs. 3 JGG, unterschiedliche Aufgaben der Gerichtshilfe (§ 160 Abs. 3 Satz 2 StPO, Art. 294 EGStGB) und der Jugendgerichtshilfe
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 107 JGG; § 38 JGG; § 109 Abs. 1 JGG; § 50 Abs. 3 JGG; § 46 Abs. 1 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
Unterbliebene Unterrichtung der Jugendgerichtshilfe vom Hauptverhandlungstermin; Strafzumessung bei knapp über zwei Jahren Freiheitsstrafe; Gerichtshilfe; Aufklärungspflicht - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
JGG § 38 Abs. 2
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 38 Abs. 2
Unterlassene Zuziehung der Jugendgerichtshilfe
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zu den Rechtsfolgen einer fehlenden Anhörung der Jugendgerichtshilfe
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2001, 27
- StV 2001, 172
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07
Einführung von Erkenntnissen der Gerichtshilfe in die Hauptverhandlung (Verlesung …
Die Gerichtshilfe bleibt primär Ermittlungshilfe und kann allenfalls sekundär Sozialhilfe - wie die Jugendgerichtshilfe - sein (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 27).Die Gerichtshilfe bleibt freilich primär Ermittlungshilfe und kann allenfalls sekundär Sozialhilfe - wie die Jugendgerichtshilfe - sein (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 27).
