Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94   

Unterdrückte Widerrufsbelehrung

§ 1 Abs. 1 HWiG aF, schwebende Unwirksamkeit des Vertragsanspruchs bis zum Ablauf der Widerrufsfrist, § 767 Abs. 2 ZPO, keine neue Tatsache;

§ 3 Abs. 1 HWiG aF als modifizierter Bereicherungsanspruch (vgl. nunmehr aber die Neuregelung in § 361a Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01> / § 355 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs nach dem HaustürWG

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 131, 82
  • NJW 1996, 57
  • ZIP 1995, 1996
  • MDR 1996, 247
  • BB 1995, 2495
  • NJW-RR 1996, 170
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)  

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04  

    Immobilienanlagen - Widerruf eines Realkreditvertr. zur Immobilienfinanzierung

    Gleiches gilt bei § 3 Abs. 1 HWiG, der einen, insbesondere was die §§ 814 ff. BGB angeht (BGHZ 131, 82, 87), besonders ausgestalteten Bereicherungsanspruch regelt.

    Die genannten Normen sind nämlich auf den Rückgewähranspruch nach § 3 Abs. 1 HWiG, der als lex specialis die Anwendung der §§ 812 ff. BGB grundsätzlich ausschließt (BGHZ 131, 82, 87), nicht anwendbar.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04  

    Immobilienanlagen - Geschlossene Immobilienfonds: Widerruf des Beitritts

    Der Anspruch aus § 3 HWiG ist nach der Konzeption des Gesetzes kein vertraglicher Anspruch, sondern ein davon zu unterscheidender besonders ausgestalteter Bereicherungsanspruch (Senat BGHZ 131, 82, 87; 152, 331, 339).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01  

    Kreditrecht - Widerruf des Kreditvertrages: Anspruch auf marktübliche Verzinsung

    Es handelt sich vielmehr um einen davon zu unterscheidenden besonders ausgestalteten Bereicherungsanspruch (BGHZ 131, 82, 87 f.).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht