Rechtsprechung
| BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84 |
Untreuer Hausverkäufer
§§ 249 Abs. 1, 250 BGB, § 283 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 255 ZPO;
§ 256 ZPO, zum Feststellungsinteresse bei der Feststellungsklage
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur Herstellung eines ursprünglichen Zustandes
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anwendbarkeit des § 283 Abs. 1 BGB bei Verurteilung zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84
- BGH, 02.12.1986 - V ZR 226/84
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 97, 178
- NJW 1986, 1676
- ZIP 1986, 847
- MDR 1986, 570
- WM 1986, 645
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07
Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg
Hierfür spricht, dass das Rechtsschutzinteresse des Arbeitnehmers auf einen solchen Leistungstitel deswegen in der Regel nicht gegeben sein dürfte, weil die Gerichte nicht zur Erlangung eines Titels bemüht werden dürfen, der im Regelfall nicht vollstreckt werden kann (vgl. dazu BGH 21. Februar 1986 - V ZR 226/84 - BGHZ 97, 178, 181;… Rosenberg/Schwab/Gottwald Zivilprozessrecht 16. Aufl. § 89 Rn. 30, 33), und dies bei einer Klage auf künftige Vergütungsleistung in vergleichbarer Weise gegeben ist. - OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 13 U 57/04
Verfahrensrecht - Beseitigung von Grunddienstbarkeit: Wie wird vollstreckt?
Es genügt, dass die Klage bzw. das Urteil den von den Klägern begehrten Erfolg durch Angabe von Ort und Inhalt des Gewünschten genau bestimmt (BGH NJW 1986, 1676).Die Entscheidung wurde nochmals bestätigt für den Fall einer Auflassungsvormerkung (BGH NJW-RR 87, 114), wobei sich der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung allerdings mit den Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen nicht befasste, sondern lediglich im letzten Satz darauf hinwies, "dass gegen den zweiten Klagantrag (Einholung der Löschungsbewilligung der Ehefrau des Beklagten) grundsätzlich keine Bedenken bestehen (vgl. Senat, NJW 1986, 1676).".
- BGH, 09.05.1996 - IX ZR 50/95
Rechtsfolgen der Anfechtung der Einräumung eines Grundpfandrechts
Eine Verurteilung der Beklagten, auf Grund einer Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung gemäß § 249 S. 1 BGB das vorrangige Grundpfandrecht als Zugriffshindernis zu beseitigen, wäre nicht deswegen unzulässig, weil eine solche Leistung der Beklagten unmöglich wäre (vgl. BGHZ 97, 178, 181).Zutreffend hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, daß die Klägerin auch nach § 283 BGB vorgehen kann; Absatz 1 S. 1, 2 dieser Bestimmung sind auf eine rechtskräftige Verurteilung zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes (§ 249 S. 1 BGB) entsprechend anwendbar (BGHZ 97, 178, 181 ff).
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber
In diesem Fall ist der Schuldner zur Leistung zu verurteilen; die Klärung der Frage, ob ihm die Erteilung der Auskünfte unmöglich ist, kann etwa dem Zwangsvollstreckungsverfahren (§ 888 ZPO) vorbehalten bleiben (vgl. dazu BGHZ 97, 178, 181; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137, 138). - OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner …
Im Blick auf den Umstand, dass § 283 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB auf eine rechtskräftige Verurteilung zur Herstellung des ursprünglichen Zustands (§ 249 Satz 1 BGB) entsprechend anwendbar ist (BGHZ 97, 178, 181 ff.), könnte für den Antrag der Beteiligten zu 1) das Rechtsschutzinteresse nur verneint werden, wenn feststünde, dass sie einen ihr zuerkannten Anspruch unter keinen Umständen durchzusetzen vermöchte. - BGH, 17.03.1989 - V ZR 233/87
Zulässigkeit einer Hilfsanschlußberufung; Rechtsfolgen der Formnichtigkeit eines …
Inhaltlich ist der Antrag hinreichend bestimmt, da es Sache der Beklagten ist, auf welche Weise sie die Löschung herbeiführen (vgl. Senatsurt. v. 21. Februar 1986, V ZR 226/84, NJW 1986, 1676 insoweit nur teilweise abgedruckt in BGHZ 97, 178 ). - BGH, 02.10.1987 - V ZR 140/86
Mißbräuchlichkeit des Verlangens nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten …
Damit ist der Gegenstand der begehrten Leistung konkret bezeichnet (vgl. auch BGHZ 97, 178, 181 - vollständig abgedruckt in WM 1986, 645, 646). - BGH, 06.03.1987 - V ZR 216/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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