Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1998 - III ZR 288/96 |
Untreuer Vermögensverwalter
§ 816 Abs. 1 Satz 2, § 822 BGB, Subsidiarität
Volltextveröffentlichungen (6)
- Prof. Dr. Lorenz
Bereicherungsausgleich bei pflichtwidriger Verfügung eines Treuhänders, Verfügungsbegriff in § 816 I BGB; keine Anwendung von § 822 BGB bei Bösgläubigkeit des primären Bereicherungsschuldners
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichtwidrige Verfügungen des treuhänderischen Verwalters von Wertpapieren; Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Zweitempfängers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Herausgabeanspruch bei pflichtwidriger Verfügung eines treuhänderischen Verwalters von Wertpapieren über den Verkaufserlös
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Verfügung als Nichtberechtigter bei pflichtwidriger Verwendung des Verkaufserlöses von Wertpapieren durch Treuhänder
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 816 Abs. 1, § 822
Keine Verfügung als Nichtberechtigter bei pflichtwidriger Verwendung des Verkaufserlöses von Wertpapieren durch Treuhänder - finanztip.de (Kurzinformation)
Ansprüche gegen Dritte bei pflichtwidriger Vermögensverwaltung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 1026
- ZIP 1999, 59
- MDR 1999, 227
- BB 1999, 868
- WM 1999, 23
- DB 1999, 378
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99
BGB-Gesellschaft - Haftung der Gesellschaft für ihre Geschäftsführer
Er setzt neben der Unentgeltlichkeit der Weiterleitung des Erlangten voraus, daß der Erstempfänger aus Rechtsgründen nicht haftet (BGH, Urt. v. 3. Dezember 1998 - III ZR 288/96, NJW 1999, 1026, 1028), was der Fall ist, wenn er sich auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann, § 818 Abs. 3 BGB. - BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00
Bereicherungsrecht - Leistungsbeziehung auch bei Täuschung des Anweisenden?
Eine weitere Ausnahme von dem unter a) erwähnten Grundsatz wird in entsprechender Anwendung des § 822 BGB dann angenommen, wenn es im Deckungsverhältnis an einem Rechtsgrund fehlt, im Valutaverhältnis die Leistung unentgeltlich bewirkt ist und die Verpflichtung des Anweisenden zur Herausgabe des Erlangten - aus Rechtsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - III ZR 288/96 - NJW 1999, 1026) - ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 88, 232, 237). - BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten
Bei offener Stellvertretung ist der Vertretene der - berechtigte - Verfügende (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1998 - III ZR 288/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 10.02.2004 - X ZR 117/02
Schenkung - Herausgabepflicht eines Dritten
In der Literatur wird zu Recht - soweit ersichtlich einhellig - angenommen, daß als "erlangt" in diesem Sinne auch Nutzungen und Surrogate des ursprünglich Erlangten im Sinne des § 818 Abs. 1 BGB anzusehen sind oder die Vorschrift auf solche Nutzungen und Surrogate jedenfalls entsprechend anzuwenden ist (…so Bamberger/Wendehorst, BGB, § 822 Rdn. 6;… Erman/Westermann, BGB, 10. Aufl., § 822 Rdn. 3;… Heimann-Trosien in RGRK z. BGB, 12. Aufl., § 822 Rdn. 6;… Lieb in MünchKomm z. BGB, 3. Aufl., § 822 Rdn. 7;… Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl., § 822 Rdn. 3;… Planck/Landois, BGB, 4. Aufl., § 822 Anm. 2 b a; Reuter/Martinek, Ungerechtfertigte Bereicherung, S. 369;… Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 822 Rdn. 2;… Staudinger/Lorenz, BGB, Neubearb. 1999, § 822 Rdn. 6; s. auch BGH, Urt. v. 3.12.1998 - III ZR 288/96, NJW 1999, 1026, 1027). - OLG Dresden, 13.02.2003 - 7 U 80/95 Die Nichtberechtigung des Verfügenden i. S. dieser Norm ist durch die fehlende Rechtsinhaberschaft oder aber durch die fehlende Vertretungsmacht bzw. Verfügungsermächtigung gekennzeichnet (…Jauernig-Schlechtriem, BGB, 9. Aufl., § 816 Rn. 3; BGH, WM 1999, 23ff., 24).
- OLG Saarbrücken, 25.01.2005 - 4 U 685/03
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Beweisanforderungen für …
Mithin steht es der Inanspruchnahme des Dritten entgegen, wenn der ursprüngliche Bereicherungsschuldner aufgrund der verschärften Haftung aus § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 3 BGB selbst nach der Weggabe des Geldes weiterhin der bereicherungsrechtlichen Haftung unterliegt (BGH, Urt. v. 3.12.1998 - III ZR 288/96, WM 1999, 23, 26;… Urt. v. 9.1.1969 - VII ZR 185/66, NJW 1969, 605, 606;… Palandt/Sprau, aaO, § 822 Rdn. 8;… Staudinger/Lorenz, aaO., § 822 Rdn. 10;… Bamberger/Roth/Wendehorst, § 822 Rdn. 7;… Erman/H. P. Westermann, BGB, 10. Aufl., § 822 Rdn. 4;… krit. für den Fall der Insolvenz des Bereicherungsschuldners: MünchKomm(BGB)/Lieb, aaO., § 822 Rdn. 5). - OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Wohnungseigentum - Verwalter "verschiebt" Geld: Ansprüche der Eigentümer?
Will man darin - so die Klägerin (Schriftsatz vom 8. Juni 2010, dort S. 3) - im Ergebnis eine "unentgeltliche" Zuwendung des Erlangten aus einer ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) an die Beklagte seitens der ihr in der Bereicherungskette vorangehenden Kontoinhaberinnen H. und S. (zwar ohne deren Wissen, aber jeweils wirksam vertreten durch den Kontobevollmächtigten L.) sehen, scheitert ein daran anknüpfender Ersatzanspruch der Klägerin aus §§ 822, 818 Abs. 2 BGB aber jedenfalls an Folgendem: Die Vorschrift des § 822 BGB begründet eine subsidiäre Durchgriffshaftung eines Dritten (hier: der Beklagten) nur dann, wenn der ursprünglich Bereicherte (hier: zunächst Frau H., dann Frau S.) infolge der (hier unterstellt) unentgeltlichen Weitergabe des Erlangten aus Rechtsgründen (§ 818 Abs. 3 BGB) nicht zur Herausgabe der Bereicherung verpflichtet ist (BGH NJW 1999, 1026, 1027 f. m. w. N.). - ArbG Hamburg, 01.08.2002 - 15 Ca 48/02
Verzugszinsen für Lohnforderungen - Arbeitnehmer sind Verbraucher iSv §§ 13, …
Er setzt neben der Unentgeltlichkeit der Weiterleitung des Erlangten voraus, dass der Erstempfänger aus Rechtsgründen nicht haftet (BGH, NJW 1999, 1026 [1028]), was der Fall ist, wenn er sich auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann, § 818 III BGB. - OLG Hamm, 22.03.2002 - 29 U 8/01 § 822 BGB erfasst nicht nur den ursprünglichen Bereicherungsgegenstand, sondern auch Surrogate und den Wert, den der Empfänger nach § 818 I und II BGB herauszugeben bzw. zu erstatten hatte, aber dem Dritten unentgeltlich weitervermittelt hat (BGH NJW 1999, 1026;… Staudinger-Lorenz, BGB, 13. Auflage, § 822 BGB Rdn. 6).
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