Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1975 - VIII ZR 245/73 |
Veräußerter Baukran
Volltextveröffentlichungen (2)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 64, 122
- NJW 1975, 1121
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01
Erbrecht - Aufrechnung eines Miterben
Nach § 273 Abs. 1 BGB soll der Schuldner eine Leistung nicht wegen eines jeden beliebigen Gegenanspruchs zurückhalten dürfen, sondern nur dann, wenn die gegenseitigen Ansprüche einem innerlich zusammenhängenden einheitlichen Lebensverhältnis entspringen, wenn sie also in einem natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, so daß es gegen Treu und Glauben verstieße, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht und verwirklicht werden könnte (BGHZ 47, 157, 167; 64, 122, 125; 92, 194, 196;… vgl. auch MünchKomm/Krüger BGB 4. Aufl. § 273 Rdn. 13). - BGH, 22.12.1995 - V ZR 52/95
Aufrechnung mit Mängelansprüchen im Konkurs des Verkäufers einer Eigentumswohnung
- OLG Dresden, 20.11.2001 - 2 U 1928/01
ARGE zur Erstellung eines Großbauvorhabens keine GbR, sondern OHG
(1.2.1) Der Senat verkennt dabei nicht, dass Arbeitsgemeinschaften herkömmlicher Prägung bis vor kurzem einhellig als BGB-Gesellschaften verstanden wurden (vgl. BGHZ 146, 341 = BauR 2001, 775 [776]; BGHZ 86, 300 [307]; BGHZ 72, 267 [271]; BGHZ 64, 122 ff.; BGHZ 61, 338 [344 ff.]; BGH NJW 1997, 2754; BGH NJW-RR 1993, 1443 [1444]; BGH NJW 1992, 41 [42]; BGH NJW-RR 1991, 1381 [1382]; OLG Schleswig NZG 2001, 796 [797];… Röhricht/von Westphalen, a.a.O., § 1 Rn. 30; Kornblum, ZfBR 1992, 9 [10]) und kritische Diskussionen hierüber - anders als um den Gewerbebegriff an sich - zumindest bis zum In-Kraft-Treten des Handelsrechtsreformgesetzes nicht geführt wurden.
- BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 336/98
Schadensersatzpflicht des Lagerhalters wegen der Herausgabe gepfändeter Sachen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet ein solches Zurückbehaltungsrecht ein Recht zum Besitz im Sinne von § 986 BGB (BGHZ 64, 122, 125; Senatsurteil vom 25. September 1985 - VIII ZR 270/84, WM 1985, 1421 unter II 2; BGH, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 45/94, NJW 1995, 2627 unter II 6 m.w.Nachw.). - OLG Celle, 03.06.2009 - 3 U 23/09
Bauvertrag - Schlüssige Darlegung einer Pauschalpreisvereinbarung
Dem Beklagten steht jedoch wegen der ihm von seinem Sohn wirksam abgetretenen Werklohnforderung ein Zurückbehaltungsrecht i. S. v. § 273 BGB zu, das ein Recht zum Besitz i. S. v. § 986 BGB begründet (vgl. BGHZ 64, 122, 124. NJW 2004, 3484 f.. ständige Rechtsprechung). - BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 75/84
Zur Untersuchungs- und Rügepflicht bei einem Sachdarlehen unter Kaufleuten
Die erforderliche Konnexität ist nach der Rechtsprechung in einem weiten Sinne zu verstehen (Senatsurteil von 17. März 1975 - VIII ZR 245/73 = BGHZ 64, 122, 125; BGHZ 47, 157, 167; RGZ 78, 334, 336). - BGH, 12.10.1993 - XI ZR 155/92
Rechtsstellung des Schuldners nach rechtskräftig festgestellter Aufrechnung
a) Die Voraussetzungen der nur den Schuldnerschutz bezweckenden Regelung in § 407 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 54, 150, 152; 64, 122, 127) liegen nicht vor: Die Beklagte hat als Gläubigerin der Gegenforderung das Versäumnisurteil gegen den Konkursverwalter erstritten; zu ihren Gunsten greift daher die Schutzwirkung nicht ein. - KG, 06.02.1995 - 24 W 7149/93
Aufrechnung des Hausgeldschuldners mit Aufwendungen aus Notgeschäftsführung
Durch die Veränderung der Gläubigerstellung soll die Rechtsposition des Schuldners keine Verschlechterung erfahren und der Gläubiger nicht besser gestellt werden als sein Rechtsvorgänger im Zeitpunkt der erstmaligen Fälligkeit der Forderung (vgl. BGHZ 19, 153, 156; 64, 122, 126; 93, 71, 78, 79). - BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84
Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des …
Beiden Ansprüchen liegt ein einheitliches Lebensverhältnis zugrunde so daß es wider Treu und Glauben verstieße, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht würde (Senatsurteil vom 17. März 1975 = BGHZ 64, 122, 125 = WM 1975, 415). - BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 246/92 Auf ein Zurückbehaltungsrecht kann sich der Schuldner danach berufen, wenn der Anspruch, dessen Erfüllung er verweigert, erst nach der Abtretung voll wirksam geworden ist und der Schuldner spätestens bei Eintritt der Fälligkeit einen ebenfalls fälligen, dem Rechtsgrund nach schon im Zeitpunkt der Abtretung gegebenen Gegenanspruch hatte (BGHZ 58, 327, 331; BGHZ 64, 122, 126).
- OLG Hamm, 03.09.2002 - 26 U 206/01
- BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 140/97
Besitzansprüche eines Wohnungseigentümers gegenüber anderen Wohnungseigentümern …
- OLG Frankfurt, 23.04.1998 - 20 W 139/95
Zurückbehaltungsrecht wegen Gebührenansprüchen
- OLG Koblenz, 15.09.2010 - 1 U 63/10
Pacht - Gebrauchsüberlassung von Pächter an Eigentümer - Zurückbehaltungsrecht
- OLG Dresden, 06.04.2011 - 24 UF 880/10
Familienrecht; Kindschaftsrecht; Unterhalt
- OLG Stuttgart, 24.11.1989 - 1 Ss 484/89
Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung …
- OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 4 U 86/98
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