Rechtsprechung
| BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99 |
Vergleichsweise Unterlassungserklärung vor Berufungsgericht
§ 890 Abs. 2 ZPO;
§ 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, "außerordentliche Beschwerde" bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit", jedoch Vorrang der Abhilfe durch das Berufungsgericht selbst (insoweit keine Geltung des § 318 ZPO) (Hinweis vgl. zur Rechtslage ab 1.1.02: «nicht zugelassene Rechtsbeschwerde», vgl. auch § 321a ZPO <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3; ZPO §§ 318, 567 Abs. 4, 802, 890 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das Berufungsgericht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 590
- MDR 2000, 291
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Verfahrensrecht - Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts: Voraussetzungen
Ist die Rechtsbeschwerde - wie hier - gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, dann hat das Rechtsbeschwerdegericht - im Rahmen seiner Möglichkeiten - die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten und einen Grundrechtsverstoß der Vorinstanz zu beseitigen (vgl. BVerfGE 49, 252, 257 ff; 73, 322, 327; vgl. ferner BVerfG, Vorlagebeschl., ZVI 2002; 122), sofern diese nicht - etwa im Wege der Gegenvorstellung - die Grundrechtsverletzung selbst geheilt hat (vgl. BVerfGE 63, 77, 79; 73, 322, 327; BGHZ 130, 97, 99 ff; BGH, Beschl. v. 25. November 1999, IX ZB 95/99, JZ 2000, 526 f; Beschl. v. 26. April 2001, IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262;… vgl. ferner BT-Drucks. 14/4722, S. 63).Ein Verstoß hiergegen kommt nur in Betracht, wenn die angefochtene Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und daher auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 ff; BVerfG, NJW 1996, 1336; BGH, Beschl. v. 25. November 1999, IX ZB 95/99 aaO) oder wenn durch zu strenge Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Vorbringens (Prozeßkostenhilfe) eine sachwidrige Ungleichbehandlung erfolgt (vgl. BGH, Beschl. v. 9. September 1997, IX ZB 92/97, NJW 1998, 82).
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Verfahrensrecht - Darlegung des Zulassungsgrundes für Revisionsverfahren
Erforderlich ist vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muß mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 42, 64, 74; 67, 90, 94; 80, 48, 51; 87, 273, 278 f; 89, 1, 14; BVerfG, NJW 1988, 1456, 1458; 1994, 1210, 1211; 1994, 2279; 1996, 1336; 1996, 1531; 1997, 311; 1997, 649; 1998, 2583, 2584; 1999, 207, 208; 2001, 1125 f; BGH, Beschl. v. 25. November 1999, IX ZB 95/99, NJW 2000, 590). - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Die Einschränkung der sich aus § 318 ZPO ergebenden Bindung ist in diesen Fällen gerechtfertigt, weil Entscheidungen, die unter Verletzung eines Verfahrensgrundrechts, insbesondere des Grundrechts auf rechtliches Gehör, ergangen sind, auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufzuheben wären und damit letztlich keine Bestandskraft entfalten können (BGHZ 130, 97, 98 ff; BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, NJW 1998, 82; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590; v. 8. November 2001 - IX ZB 44/01, NJW 2002, 754).
- BGH, 08.11.2001 - IX ZB 44/01
Rechtsmittel gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes
Vielmehr ist die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts vom Oberlandesgericht selbst - unter Einschränkung seiner Bindung gemäß § 318 ZPO - auf Gegenvorstellung zu beheben (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590 m.w.N.; siehe künftig zur Gehörsverletzung § 321a ZPO i.d.F. des Zivilprozeßreformgesetzes vom 27. Juli 2001, BGBl. I, 1887).Das Rechtsmittelgericht der Hauptsache kann als Vollstreckungsgericht nach § 890 ZPO auch dann nicht zuständig sein, wenn es einen Prozeßvergleich protokolliert hat (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, aaO) oder - wie hier - einstweiliger Rechtsschutz nach den §§ 943 oder 620a Abs. 4 ZPO in den Händen des Rechtsmittelgerichts der Hauptsache lag (OLG Braunschweig, NdsRpflege 1950, 86;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 60. Aufl. § 887 Rn. 11;… MünchKomm-ZPO Schilken, 2. Aufl. § 887 Rn. 10;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO 21. Aufl. § 887 Rn. 32 m.w.N.;… Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO 3. Aufl. § 887 Rn. 6;… auch schon die ältere Kommentarliteratur wie Förster/Kann, ZPO 3. Aufl. § 887 Anm. 3 b;… Seuffert/Walsmann, ZPO 12. Aufl. § 887 Anm. 2 d;.
Im Gegenteil wäre der so drohenden grundrechtswidrigen Rechtswegeverkürzung (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, aaO) selbst dann mit einer Beschwerde nach § 793 Abs. 1 BGB zu begegnen gewesen, wenn man im Grundsatz mit der oben unter a) genannten Minderansicht das Rechtsmittel ausgeschlossen hätte, weil das Beschwerdegericht im Erkenntnisprozeß mit einem Rechtsmittel nicht erreicht werden konnte.
- BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02
Verfahrensrecht -Kosten eines zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten
Trotz grundsätzlich eingetretener Bindungswirkung können nämlich Beschlüsse durch das erlassende Gericht auf Grund einer Gegenvorstellung korrigiert werden, wenn sie unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder anderer Verfahrensgrundrechte zustandegekommen sind und daher einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten könnten (vgl. BGHZ 130, 97, 99 f.;… BGH, Urt. v. 8.11.1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403; Beschl. v. 25.11.1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590; v. 26.4.2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262; zum neuen Recht BGH, Beschl. v. 7.3.2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577). - BGH, 14.12.2000 - IX ZA 22/00
Beschwerde zum BGH gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte in einem …
Nähme man dies an, dann könnte hier als Verfahrensfehler allenfalls die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts in Betracht kommen, die zwar ebenfalls noch nicht die nach § 567 Abs. 4 ZPO ausgeschlossene Beschwerde eröffnen, das Oberlandesgericht jedoch dazu verpflichten würde, die Verletzung jenes Rechts selbst - unter Einschränkung seiner Bindung nach § 318 ZPO - auf Gegenvorstellung zu beheben (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590).Eine Gesetzesauslegung, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist, verstößt gegen das Grundrecht des von einer solchen Auslegung Betroffenen auf ein objektiv willkürfreies Verfahren und damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG (BGH, Beschl. v. 25. November 1999 aaO m.w.N.).
- BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
Zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer …
Dem Anliegen, Grundrechtsverstöße nach Möglichkeit durch Abhilfe innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu korrigieren, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr dadurch Rechnung zu tragen, daß in solchen Fällen das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, als befugt angesehen wird, diese auf Gegenvorstellung selbst dann zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sie nach dem Prozeßrecht grundsätzlich innerhalb der Instanz unabänderlich ist (…BGH, Beschl. v. 9. September 1997 aaO; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590, jew. m.w.N.). - BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03
Verfahrensrecht - Zulassung der Rechtsbeschwerde analog § 321a ZPO
a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts durch eine Beschlußentscheidung von dem Gericht, das sie begangen hat, auf Gegenvorstellung zu beheben, selbst wenn der Beschluß nach Prozeßrecht unabänderlich ist, weil Entscheidungen, die unter Verletzung eines Verfahrensgrundrechts ergangen sind, auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufzuheben wären und damit letztlich keine Bestandskraft entfalten können (BGHZ 150, 133; vgl. auch BGHZ 130, 97; BGH, Beschl. vom 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590). - OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
Zivilprozessreform: Wegfall des außerordentlichen Rechtsbehelfs der weiteren …
Ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der neben diese Pflicht zur Selbstkorrektur, die vom BGH in der Vergangenheit auch schon bejaht worden sei (s. etwa BGH, NJW 2000, 590; BGH, NJW 2001, 262), trete, habe daneben keinen Platz mehr. - BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00 Nähme man dies an, dann könnte hier als Verfahrensfehler allenfalls die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts in Betracht kommen, die zwar ebenfalls noch nicht die nach § 567 Abs. 4 ZPO ausgeschlossene Beschwerde eröffnen, das Oberlandesgericht jedoch dazu verpflichten würde, die Verletzung jenes Rechts selbst - unter Einschränkung seiner Bindung nach § 318 ZPO - auf Gegenvorstellung zu beheben (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590).
Eine Gesetzesauslegung, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist, verstößt gegen das Grundrecht des von einer solchen Auslegung Betroffenen auf ein objektiv willkürfreies Verfahren und damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG (BGH, Beschl. v. 25. November 1999 aaO m.w.N.).
- BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02
Verfahrensrecht - Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Prozesskostenhilfe
- BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00
Verfahrensrecht - Streitwert in Höhe der voraussichtlichen Konkursquote?
- KG, 06.05.2003 - 1 W 121/03
Ordnungsgeldverfahren gegen GmbH-Liquidatoren wegen Nichtoffenlegung der …
- BGH, 04.10.2011 - IX ZB 124/11
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- BVerfG, 09.11.2000 - 1 BvR 933/97
Abänderung einer Entscheidung auf die Gegenvorstellung des Betroffenen; Zulassung …
- OLG Köln, 18.06.2001 - 16 Wx 1/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren
- BGH, 20.10.2011 - IX ZR 20/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
Zulässige Gegenvorstellung gegen eine Rechtsbeschwerdeentscheidung
- BGH, 08.05.2002 - V ZB 20/02
Verfahrensrecht - außerordentliche Beschwerde
- OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 91/08
Wiedereinsetzung: Einfluss einer Anhörungsrüge auf den Ablauf der …
- BGH, 20.11.2001 - IX ZB 111/01
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte
- BGH, 18.03.2010 - IX ZB 210/08
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- BGH, 28.05.2001 - II ZB 21/00
Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im …
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 43/02
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 6/02
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte
- BGH, 14.10.2010 - IX ZR 224/08
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge
- OLG Köln, 20.01.2000 - 16 Wx 187/99
Schweigen des Beschwerdegerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der …
- BVerwG, 03.11.2000 - 6 B 50.00
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