Rechtsprechung
| BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61 |
Verlorene Bahnfahrkarte
§ 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
StGB § 263
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 16, 1
- NJW 1961, 1172
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62 Das ist nicht der Fall bei einem Täter, der einem solchen Erfolg seines Handelns gleichgültig oder ablehnend gegenübersteht (vgl. BGHSt 16, 1, 6).
Hieran hält er fest; er befindet sich im übrigen auch in grundsätzlicher Übereinstimmung mit den Erwägungen, die der 4. Strafsenat in dem Beschluß BGHSt 16, 1, 6f zum Absichtsbegriff beim Betrug angestellt hat, und denen ähnliche Erörterungen zum inneren Tatbestand bei der Begünstigung (BGHSt 4, 107, 108), beim räuberischen Diebstahl (BGHSt 13, 64) und bei der Erpressung (BGH NJW 1953, 1400) vorausgegangen sind.
- BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
Berliner Stadtreinigung; BSR; Betrug (konkludente Täuschung; Inanspruchnahme von …
Nicht erforderlich ist, dass der Vermögensvorteil die eigentliche Triebfeder oder das in erster Linie erstrebte Ziel seines Handelns ist ( BGHSt 16, 1;… vgl. auch Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 176 f.). - BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77
Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern
Es kommt hiernach nicht mehr auf die Feststellung des Berufungsgerichts an, den Beklagten habe überdies die für § 263 StGB notwendige Absicht rechtswidriger Bereicherung gefehlt (vgl. hierzu BGHSt 16, 1).
- BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00
Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer) …
Es entspricht vielmehr allgemeiner Auffassung, daß die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muß (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455;… Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 252 Rdn. 7;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 252 Rdn. 9). - OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht
Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455;… Eser a.a.O.;… Tröndle/Fischer a.a.O.). - BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94
Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug
Ein solches Streben braucht weder der einzige noch der in erster Linie verfolgte Zweck gewesen zu sein (BGHSt 16, 1 unter Hinweis auf BGH NJW 1953, 1400, 1401). - BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der …
Voraussetzung für eine Verurteilung wegen vollendeter oder versuchter schwerer räuberischer Erpressung wäre jedoch, daß der Angeklagte mindestens den bedingten Vorsatz hatte, dem Inhaber des Hotels durch das erzwungene Hinausschaffen seines Gepäcks einen Vermögensnachteil zuzufügen, und in der Absicht handelte, sich dadurch zu Unrecht zu bereichern (vergleiche dazu BGHSt 16, 1, 4), wobei für die Unrechtmäßigkeit der Bereicherung wiederum bedingter Vorsatz genügt (…vergleiche Dreher/Tröndle, 41. Auflage, § 253 StGB Rdn. 14). - BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87
Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen
Es ist nicht erforderlich, daß das erpresserische Motiv überwiegt (vgl. BGHSt 16, 1 ). - OLG Rostock, 19.02.2007 - 3 U 65/06
Streitwert; Insolvenzverfahren: Gegenstandswert einer gegen den …
Der Beklagte handelte auch in der Absicht, sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, denn es kam ihm darauf an, die von dem Kläger erhaltenen Darlehenssummen als sichere und erwünschte Folge seines Handelns zu erlangen (vgl. BGHSt 16, 1), um sie für sich gewinnbringend einzusetzen. - BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82 Es kann deshalb offen bleiben, ob für die Bereicherungsabsicht beim Betrug generell die Vorstellung des Täters ausreicht, sich den Vorteil möglicherweise verschaffen zu wollen (…so Lackner a.a.O. Rdn. 263 und Cramer a.a.O. Rdn. 176; vgl. andererseits BGHSt 16, 1, 5 f.).
- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
- BGH, 31.07.1992 - 2 StR 259/92
- BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
- BayObLG, 11.03.1994 - 1St RR 16/94
- OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
- BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
- OLG Hamm, 15.06.2004 - 3 Ws 169/03
- AG Marburg, 01.06.2006 - 2 Js 17479/04
- LG Marburg, 24.11.2006 - 8 Ns 2 Js 17479/04
- OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 393/04
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