Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61   

Verlorene Bahnfahrkarte

§ 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 16, 1
  • NJW 1961, 1172



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62  
    Das ist nicht der Fall bei einem Täter, der einem solchen Erfolg seines Handelns gleichgültig oder ablehnend gegenübersteht (vgl. BGHSt 16, 1, 6).

    Hieran hält er fest; er befindet sich im übrigen auch in grundsätzlicher Übereinstimmung mit den Erwägungen, die der 4. Strafsenat in dem Beschluß BGHSt 16, 1, 6f zum Absichtsbegriff beim Betrug angestellt hat, und denen ähnliche Erörterungen zum inneren Tatbestand bei der Begünstigung (BGHSt 4, 107, 108), beim räuberischen Diebstahl (BGHSt 13, 64) und bei der Erpressung (BGH NJW 1953, 1400) vorausgegangen sind.

  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08  

    Berliner Stadtreinigung; BSR; Betrug (konkludente Täuschung; Inanspruchnahme von

    Nicht erforderlich ist, dass der Vermögensvorteil die eigentliche Triebfeder oder das in erster Linie erstrebte Ziel seines Handelns ist ( BGHSt 16, 1; vgl. auch Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 176 f.).
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77  

    Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Es kommt hiernach nicht mehr auf die Feststellung des Berufungsgerichts an, den Beklagten habe überdies die für § 263 StGB notwendige Absicht rechtswidriger Bereicherung gefehlt (vgl. hierzu BGHSt 16, 1).
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