Rechtsprechung
   BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91   

Versäumte Berufungsverhandlung wegen Wohnungsabwesenheit

Art. 103 Abs. 1 GG, § 44 StPO (Hinweis: siehe auch § 233 ZPO, § 60 VwGO), "Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen. Der Staatsbürger muß damit rechnen können, daß er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten wird."

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verwerfung der Berufung in einem Strafverfahren wegen unentschuldigten Fernbleibens

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG München, 20.02.1992 - 2 Ws 158/91
  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 847
  • NVwZ 1993, 466
  • NVwZ 1993, 406



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Wird zitiert von ... (23)  

  • OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04  

    Wirksame Ersatzzustellung in der Wohnung trotz längerer Inhaftierung des

    Denn das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient unmittelbar der Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsschutzes, so dass der Zu- gang zum Gericht nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 41, 332, 334; BVerfG Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -).

    Ein "Wegfall des Hindernisses" kann danach von dem Zeitpunkt an angenommen werden, zu dem die Unkenntnis, auf der die Säumnis beruht, behoben gewesen wäre, wenn der Betroffene sich in der ihm in der konkreten Fallgestaltung zumutbaren Weise zureichend um die Verfolgung seiner Interessen bemüht hätte (BVerfG Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -).

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01  

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

    Andererseits ist derjenige, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht, durch Art. 19 Abs. 4 i.V. mit Art. 103 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl. BVerfG NJW 1993, 847).

    Bleibt er untätig, wendet er nicht die Sorgfalt auf, die man verständigerweise von ihm erwarten kann; ihn trifft also ein Verschulden i. S. der §§ 4 InsO, 233 ZPO (vgl. BVerfG NJW 1993, 847; 1997, 1770, 1772; BGH VersR 1982, 652, 653; 1986, 41; 1993, 205; 1995, 810, 811; NJW 2000, 3143; KGR 1994, 9, 10; Zöller/Greger, ZPO 22. Aufl. § 233 Rdnr. 23 Stichwort: Abwesenheit; Musielak/Grandel, ZPO 2. Aufl. § 233 Rdnr. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 233 Rdnr. 34).

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZB 40/00  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Allerdings ist derjenige nicht geschützt, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (BVerfG 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - NJW 1993, 847; BGH 2. April 1998 - V ZB 29/97 -juris).

    Grundsätzlich braucht derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfG 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - aaO).

mehr
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03  

    Verfahrensrecht - Kostentragung bei Klagerücknahme nach Versäumnisurteil

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 34, 154, 156 f.; NJW 1976, 1537; NJW 1993, 847 m. w. N.) bei einer Urlaubsabwesenheit von "längstens etwa sechs Wochen" die Zumutbarkeit besonderer Vorkehrungen wegen der möglichen, aber zeitlich ungewissen Zustellung - in jenen Fällen eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls - sogar dann verneint, wenn der Betroffene vorher zu der Beschuldigung polizeilich vernommen worden war (BVerfGE 34, 156).
  • OLG Celle, 12.10.2001 - 3 Ws 397/01  
    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat (vgl. BVerfG NJW 1993, 847 betreffend eine einwöchige Ortsabwesenheit).

    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein Verschulden aufgrund einer erhöhten Sorgfaltspflicht, die sich aus seinen prozessualen Mitwirkungspflichten als Angeklagter ergibt, zur Last gelegt werden kann; denn Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht ( BVerfG NJW 1976, 1021 (1022); BVerfG NJW 1993, 847).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 2 WD 38.10  

    "Einspruch" eines früheren Soldaten als mögliche Berufung gegen ein

    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - NJW 1993, 847 betreffend eine einwöchige Ortsabwesenheit).

    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein Verschulden aufgrund einer erhöhten Sorgfaltspflicht, die sich aus seinen prozessualen Mitwirkungspflichten als Beschuldigter in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren ergibt, zur Last gelegt werden kann; denn Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützen nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 6. Oktober 1992 a.a.O.).

  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03  

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Von einem Betroffenen kann daher verlangt werden, dass er auch zur Erlangung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die ihm zumutbaren Anstrengungen unternimmt, wenn er dazu Anlass hat und in der Lage ist (vgl. BVerfGE 42, 120 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -, NJW 1993, S. 847).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07  

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (vgl. BVerfGE 41, 332 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91, NJW 1993, S. 847).
  • BGH, 03.05.2001 - V ZB 7/01  

    Wiedereinsetzung - Zumutbare Anstrengungen bei auslandsbedingter Abwesenheit

    Der Beklagte zu 1 hat aber ein Verschulden an der Fristversäumung deshalb nicht ausgeräumt, weil er nicht dargelegt und glaubhaft gemacht hat, daß er zumutbare Vorkehrungen getroffen hat um sicherzustellen, daß während seines langen Auslandsaufenthaltes eine sachgerechte und gegebenenfalls fristwahrende Reaktion auf die zu erwartende Entscheidung in dem anhängigen Rechtsstreit in die Wege geleitet würde (vgl. Senat, Beschl. v. 2. April 1998, V ZB 29/97, Umdruck S. 4, unveröffentlicht; BVerfG NJW 1993, 847).
  • KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02  

    Verfahren bei Zustellungen: Ersatzzustellung unter der Meldeanschrift;

    Zwar müssen für die Zeit der Ortsabwesenheit von der Wohnung grundsätzlich keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden (BVerfG NJW 1993, 847).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 3d B 1414/11  
  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2004 - 4 Ta 6/04  

    Nachträgliche Klagzulassung; Zustellung einer Kündigung im Falle einer

  • LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08  

    Beginn der Rechtsmittelfrist im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer

  • OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 191/09  

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

  • BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93  
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94  
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.07.2003 - L 2 B 88/03  
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 RVs 29/10  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, vorübergehende Abwesenheit

  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10  
  • BGH, 02.04.1998 - V ZB 29/97  

    Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei im Hinblick auf die zu erwartende

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01  

    Mitwirkungspflichten nach § 61 SGB I; Kürzung oder Versagung der

  • KG, 29.10.1998 - 3 Ws 602/98  
  • KG, 03.03.1999 - 3 Ws 117/99  
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