Rechtsprechung
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verschwiegene Verlängerungsoption
§ 432 BGB, zur Fassung des Klageantrags bei Mitgläubigerschaft;
§§ 434 ff, 440 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 435 BGB <Fassung seit 1.1.02>), cic-Haftung neben Rechtsmängelhaftung;
zur Abgrenzung des negativen und positiven Interesses bei cic (Herbeiführung eines ungünstigen Vertragsschlusses - Verhinderung eines günstigeren Vertragsschlusses) (vgl. nunmehr §§ 311 Abs. 2, 284 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
(Anmerkung: fraglich ist die Vereinbarkeit dieser Entscheidung mit «Mineralwasserquellen» (12. Zivilsenat) hinsichtlich der Kausalitätsfrage: in «Haus ohne Aufzug» hatte sich der 5. Zivilsenat insoweit noch von Aussagen der Entscheidung «Mineralwasserquellen» distanziert, hier kommt er auf die Divergenz nicht mehr zurück)
ibr-online
Verschwiegener Rechtsmangel: Welche Ansprüche hat der Grundstückskäufer ? (IBR 2001, 459)
Immobilienkauf - Gewährleistungsrechte und cic-Haftung
Prof. Dr. Lorenz, München
Verhältnis der Rechtsmängelgewährleistung zu Schadensersatzansprüchen aus culpa in contrahendo bei schuldhafter Nichtaufklärung;
Inhalt des Schadensersatzanspruchs ("Minderung durch c.i.c.")
ZIP 2001, 1465
MDR 2001, 929
BauR 2001, 1433
DB 2001, 1717
EWiR 2001, 803 (Ls.)
IBR 2001, 459
WM 2001, 1302
ZfIR 2001, 815
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